Ralf Zosel: Im Namen des Volkes:
Gerichte zitieren Wikipedia
JurPC Web-Dok. 140/2009, Abs. 1 – 73
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090140.htm
Die Untersuchung zeigt, dass Richter seit Jahren Wikipedia als Hilfsmittel für ihre Entscheidungen einsetzen, Tendenz steigend. Dies ist auch völlig legitim. Nicht trotz, sondern gerade wegen seiner Offenheit ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle für die unterschiedlichsten Fragestellungen. Allerdings ist vor Übernahme eines Zitats stets ein Blick auf die Versionsgeschichte des betreffenden Artikels zu werfen. Die Zitierung sollte nach folgendem Muster unter Verwendung des Permanentlinks vorgenommen werden:
Wikipedia, Stichwort “Gerhard Käfer”, Version vom 17.04.07, 13:16 Uhr, abrufbar unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerhard_Käfer&oldid=30628348
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Juli 2009). Gerichte zitieren Wikipedia. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bukm