“Viele Kulturgüter, die beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009 zerstört wurden, waren nur Leihgaben. Ein Kölner Anwalt hat nun die Stadt Köln im Namen einiger Leihgeber auf Schadensersatz verklagt. Das berichtet die Zeitung “Express”.
Demnach wollen die Kläger erreichen, dass die Stadt den Schaden grundsätzlich anerkennt – auch wenn die genaue Schadenshöhe noch nicht feststeht. Sonst könnten die Ansprüche verjähren, so die Befürchtung. Auf die Ankündigung der Stadt, gegebenenfalls auf eine Verjährung zu verzichten, wollen sich die Leihgeber nicht verlassen.”
Quelle: Kurzmeldungen auf wdr.de
Der Express-Artikel wird deutlicher: ” ….. Jetzt gibt es Ärger: Der Rechtsanwalt Dr. Louis Peters verklagt im Namen einiger Leihgeber die Stadt.
Wir klagen auf Anerkennung des Schadens dem Grunde nach“, erklärt Peters gegenüber EXPRESS. „Das heißt, die Stadt soll den Schaden, der den Leihgebern entstanden ist, anerkennen, auch wenn jetzt noch nicht bekannt ist, wie hoch der Schaden ist.“
Hintergrund: Am 11. Mai hatte die Stadt die Leihgeber ins Rathaus eingeladen und sie gebeten, erst mal Ruhe zu bewahren und abzuwarten, bis in einigen Jahren Übersicht darüber gegeben sei, was gerettet sei und was nicht. „Es hat den Leuten aber keiner gesagt, dass deren Ansprüche nach sechs Monaten verjähren“, tobt Peters. „Den Leihgebern wurde Sand in die Augen gestreut.“
Den Streitwert etwa für die Familienchronik der Familie von Wittgenstein, die er vertritt, beziffert Louis Peters in seiner Klageschrift vorsichtig auf 11 000 Euro: „Das Schlimme ist doch, dass wir diesen Weg beschreiten müssen, weil die Stadt sich weigert, auf die Verjährung zu verzichten.“
Ursula Herx, Chefin des Rechts- und Versicherungsamtes der Stadt, versucht eine Beruhigung: „Die Ansprüche verjähren nur dann nach sechs Monaten, wenn die Leihgeber ihren Besitz schadhaft zurückerhalten haben“, sagt sie. „Da aber keiner bisher seine Leihgaben wieder hat, verjähren die Ansprüche erst in drei Jahren.“
Für Peters eine Farce: „Die haben doch selbst gesagt, dass es 20 bis 30 Jahre dauern wird, bis man genau Bescheid weiß über Schäden und Schadenshöhe“, sagt er. „Was bringen da drei Jahre Verjährungsfrist?“
Ursula Herx: „Wenn es zeitlich knapp werden sollte, werden wir auf die Verjährung verzichten.“ Jetzt bestehe dazu aber kein Anlass. „Und weil wir ihr nicht glauben, klagen wir“, stellt Peters fest. „Frau Herx ist nicht diejenige, die am Ende entscheidet, wie man mit den Leihgebern umgehen wird.“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (11. Juli 2009). Stadtarchiv: Leihgeber verklagen Stadt Köln. Archivalia. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/buj9