In Sachsen ist das gesamte interne Schriftgut ausgenommen, die Kommunen bleiben ausgeklammert und die Gebühren beginnen bei 600 Euro.
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Klaus Graf (30. Juni 2024). Zahnloses Sächsisches Transparenzgesetz. Archivalia. Abgerufen am 16. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/11wpz