Entwurf eines Berliner Bibliotheksgesetzes

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/07/13/entwurf-berliner-bibliotheksgesetzes-6504181

Ich halte den Entwurf für inakzeptabel, nicht nur weil Behördenbibliotheken grundsätzlich dem gemeinen Volk weiterhin verschlossen bleiben sollen:

Steinhauer dazu: Unverständlich ist die Aussage, dass die Behördenbibliotheken, zu denen auch die Bibliothek des Berliner Abgeordnetenhauses zählt, nach § 2 Abs. 6 im Grundsatz nicht frei zugänglich sind. Auf der Homepage des Bibliothek des Abgeordnetenhauses ist nämlich zu lesen: “Die Bibliothek des Abgeordnetenhauses dient in erster Linie der Information der Abgeordneten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie der Verwaltung. Sie steht aber auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.”

Ein Rechtsanspruch auf Bibliothekszulassung wird nicht gewährt.

Dass eine Belegexemplarregelung fehlt, stört mich nicht, denn ich halte diese ohnehin für verfassungsrechtlich zu bedenklich:

?s=belegexemplar

Eine Datenschutzklausel fehlt, aber das wird den unfähigen Berliner Datenschutzbeauftragten (siehe “Fall Kinski”) wohl nicht stören:

http://archiv.twoday.net/stories/5094326


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Juli 2009). Entwurf eines Berliner Bibliotheksgesetzes. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/buhu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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