“Künftig haben alle Angehörigen von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre qualitätsgesicherten Originalbeiträge oder aber ihre zuvor bereits an anderer Stelle erschienenen Zweitveröffentlichungen aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung auf intR²Dok zu publizieren und damit dauerhaft zu archivieren.”
Also keine Rechtsanwälte.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/03/dok-freigeschaltet.html
Update:
https://plus.google.com/+KlausGrafHisto/posts/PhrjNYsWidM
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. März 2015). Rechtsanwälte diskriminiert: Rechtswissenschaftliches Repositorium nur für institutionengebundene Forscher. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bg9b