http://www.boersenblatt.net/331207
Ob es sich um Paragraf 52b, die Causa Darmstadt oder die Themen des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform handelt, ob es um die Kulturflatrate geht oder das Großprojekt der Europeana, der Europäischen Digitalen Bibliothek – immer steht im Hintergrund der Gedanke: Man muss nur allen Bürgern den Zugang zu möglichst viel Information eröffnen, dann wird alles gut.
Dem zweifelhaften Grundgedanken eines Wirtschaftswachstums, das durch Informationsüberflutung ausgelöst wird, steht das Problem entgegen, dass die Inhalte, die man zugänglich machen will, Rechte inhabern gehören. Um das zu lösen, wird der Kommunitarismus aus der Mottenkiste geholt: Die Gesellschaft habe das Recht, Urheber und Verleger an die Sozialbindung des Eigentums zu erinnern und damit den freien Zugang zu allen Inhalten zu fordern.
Der Chefideologe der deutschen Verleger dreht sich einmal mehr in seinem Laufrad.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Juli 2009). Gähn – die übliche Ulmer-Hetze. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/buex