Pressemitteilung der Stadt Freiburg: “Von Montag, 3. August, an gelten für das Stadtarchiv, Grünwälderstraße 15, kürzere Öffnungszeiten. Es steht den Nutzer/innen dann montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr und mittwochs von 10 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Das Verschieben der Öffnung um zwei Stunden von 8 auf 10 Uhr gibt dem Personal die Möglichkeit, die zusätzlichen Anfragen zu beantworten, die sich aufgrund des seit dem 1. Januar geltenden neuen Personenstandsrechts ergeben. Das Archiv hat ältere Personenstandsbücher vom Standesamt übernommen, in die man nun Einblick nehmen kann. Seitdem hat sich die Zahl der personenbezogenen Anfragen und Auskünfte an Nachlassgerichte, Notariate, Standesämter, Ahnenforscher und andere Interessierte verdoppelt – bei unverändertem Personalstand des Stadtarchivs. “
Ist die normale Form der Benutzung nicht die Einsichtnahme ? Sollte dann nicht Personal bereitgestellt werden, damit beides – schriftlicfhe Recherche und (!) persönliche Benutzung – in gewohnter Qualität und Quantität angeboten werden kann ?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (27. Juli 2009). Stadtarchiv Freiburg: Kürzere Öffnungszeiten ab 3. August wegen Personenstandsregistern. Archivalia. Abgerufen am 10. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bud1