Belegexemplar: Baden-Württemberg bricht Recht

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/07/30/neue-bibliotheksgebuehrenverordnung-baden-wuerttemberg-6617271

Steinhauer macht zurecht darauf aufmerksam, dass nach herrschender Lehre eine Rechtsverordnung nicht ausreicht, um Bibliotheken oder Archiven Belegexemplare zu sichern.

Nachlesbar ist die rechtswidrige Verordnung unter:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BiblGebV+BW+Eingangsformel&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Steinhauer könnte sich wirklich daran gewöhnen, seinen Lesern einen vorhandenen Link, den er aufgrund seiner überragenden Retrieval-Begabung ja anders als Normalsterbliche blitzschnell ermittelt hat, mitzuteilen, auch wenn er das Gesetzblatt im Druck liest.

Wieso Steinhauer verschweigt, dass der nach wie vor in der Verordnung stehende gleichfalls rechtswidrige Genehmigungsvorbehalt Gegenstand einer Auseinandersetzung zwischen uns war, erschließt sich mir nicht:

http://archiv.twoday.net/stories/3177566


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search