http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/1108/2014-Jahresbericht.pdf?1427271595
S. 44-49 werden eklatante Rechtsbrüche bei der Gewährung von Einsicht in Bauakten dokumentiert.
S. 104f. geht es um Einsicht in Prüfungsunterlagen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Frist. Es gab ein Verwaltungsverfahren, über deren Ausgang man nichts erfährt. Aber die Senatsverwaltung hat Einsicht gewährt und erklärt, dass ihre ursprüngliche Rechtsauffassung zweifelhaft sei. Damit spricht einiges dafür, dass meine seit langem vertretene (seinerzeit vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten abgelehnte) Rechtsauffassung zutreffend ist:
http://archiv.twoday.net/stories/38740948
S. 110f. Novellierung des Landesarchivgesetzes angekündigt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. März 2015). Jahresbericht 2014 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bg8o