Man sollte die AfD bekämpfen – aber nicht, weil ein Autor ein Bild gemeinfreien Kulturguts nutzt, schrieb ich neulich. Nun wendet sich die Mainzer Christuskirchengemeinde gegen die Darstellung ihres Gotteshauses in Wahlwerbung der AfD, obwohl der BGH in seiner Friesenhaus-Entscheidung einer solchen Argumentation den Boden unter den Füßen weggezogen hat.
Wer fremdes Eigentum fotografiert und die Bilder veröffentlicht, begeht keine Eigentumsstörung. Handelt es sich um noch urheberrechtlich geschützte Werke, schützt den Verwerter in Deutschland die “Panoramafreiheit”. Diese gilt für alle.
Von Jörg Braukmann – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Mai 2024). Einmal mehr: Auch die AfD darf sich auf die Bildrechte der Allgemeinheit berufen. Archivalia. Abgerufen am 1. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/11prx
Der “Kampf” gegen die AfD ist in Wirklichkeit nur deswegen erfolgreich, weil Frau Wagenknecht gegen Multikulti, “Lifestyle-Linke” und weltfremde Bioyoghurt-Akademiker einsteht. Dadurch ist die AfD von 23 auf 18 Prozent gesunken. Mit ihrer Analyse trifft sie den Nagel auf den Kopf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Selbstgerechten
Die angekündigten rechtlichen Schritte sind natürlich barer Unsinn, aber grundsätzlich darf (und sollte) sich eine Kirchengemeinde durchaus öffentlichkeitswirksam dagegen wehren, womöglich als Unterstützer einer bestimmten Partei verstanden zu werden.