http://www.urheberrecht.org/news/5386
” Im Fall hatte ein Bild-Reporter Einsicht in einen Vertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Bread & Butter GmbH über die Miete des Geländes des ehemaligen Flughafens Berlin Tempelhof verlangt. ”
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Klaus Graf (27. März 2015). Besonders hohes Informationsinteresse rechtfertigt Auskunft über dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegende Sachverhalte. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bg8j