Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. August 2009). Kinski-Erben machen weiter Ärger. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bu8x
vorsicht! ich wäre vorsichtig mit solchen äußerungen! abmahngefahr!
Wer soll da abmahnen?
Würde mich auch interessieren! Meinungsäußerung mit Link auf Orginalurteil!?