Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
vorsicht! ich wäre vorsichtig mit solchen äußerungen! abmahngefahr!
Wer soll da abmahnen?
Würde mich auch interessieren! Meinungsäußerung mit Link auf Orginalurteil!?