Am Rande betrifft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auch das Archivwesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090701_2bve000506.html
Die Frage 18 betreffend die Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste beantwortete die Bundesregierung wie folgt:
65
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).
66
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence
Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.
Wer bezweifelt außer mir noch, dass der letzte Satz zutreffend ist?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. August 2009). Ausspähung von Abgeordneten durch Nachrichtendienste. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bu70