Ausspähung von Abgeordneten durch Nachrichtendienste

Am Rande betrifft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auch das Archivwesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090701_2bve000506.html

Die Frage 18 betreffend die Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste beantwortete die Bundesregierung wie folgt:

65
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).

66
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence
Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.

Wer bezweifelt außer mir noch, dass der letzte Satz zutreffend ist?


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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