Bislang wäre das Google-Partnerprogramm auch auf Anklang sowohl bei Verlagen als auch Autoren gestoßen, berichtet Jessica Sänger von der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Allerdings werden die Werke im Rahmen des Google-Bibliothekenprogramms auch Bibliotheken und Universitäten zur Verfügung gestellt, ohne sich vorher die Erlaubnis bei den Rechteinhabern eines Werks eingeholt zu haben, kritisiert der Börsenverein. Bibliotheken, die an diesem Programm teilnehmen, zum Beispiel die Universitätsbibliothek von Harvard oder die Bayerische Staatsbibliothek, ermöglichen Google nämlich vollständigen Zugriff auf Millionen von Titeln.
http://derstandard.at/fs//1250003829563/Google-Books-Einigung-mit-Verlagen-rueckt-in-weite-Ferne
Es ist allgemein bekannt, dass die Bayerische Staatsbibliothek Google NUR den Zugriff auf Literatur eröffnet, deren Schutzfrist abgelaufen ist.
Und man braucht nur die Harvard-FAQ aufzuschlagen um festzustellen, dass auch die zweite genannte Bibliothek, Harvard, Google nur den Zugriff auf Public-Domain-Werke ermöglicht:
http://hul.harvard.edu/hgproject/faq.html
Update:
In INETBIB hat Ulmer die Schuld auf den Standard geschoben:
http://shorttext.com/pvo07860y
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. August 2009). Börsenverein lügt (oder der Standard missversteht ihn). Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bu6z
Und selbst wenn: auch mir ermöglicht die BSB vollständigen Zugriff auf Millionen von Titeln, genau das ist nämlich Sinn und Zweck von Bibliotheken. Wie bei der unkritischen Unterstützung des unsäglichen Heidelberger Appells schäme ich mich auch bei dieser unsinnigen Bemerkung, Börsenvereinsmitglied zu sein. (PS: Oder dann eben: Standard-Fan zu sein.)