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Muss der Bundesnachrichtendienst Historikern seine Akten freigeben?

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30977/1.html

Gaby Weber recherchiert zum Thema: Haben mit Billigung des BND ausgerechnet Nazi-Techniker Israel nuklear aufgerüstet? Da sich der BND weigert, die Akten einsehen zu lassen, verklagt sie ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 50 VwGO sieht das bei BND-Sachen vor).

Zum Thema Bundesarchivgesetz:

So machte der BND im Bezug auf Eichmann geltend, es handele sich um sogenanntes “Archivgut”, für das eine 60 Jahres-Frist bestehe (§ 5 Abs. 3 BArchG). Dies sei der Fall, da die angeforderten Akten gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 BArchG der Geheimhaltung unterliegen. Doch nicht einmal die Akten, die älter als 60 Jahre sind möchte Pullach herausrücken. Diese seien in einer “Aufbewahrungseinheit” zusammengeheftet, sodass für den Fristbeginn auf die jüngsten Aktenteile abzustellen sei, die im Jahre 1956 lägen. – Anders ausgedrückt könnte man also eine Akte bis zum St. Nimmerleinstag weiterführen und auf ewig der Einsicht entziehen.

Widerspruchsbescheid:
http://www.gabyweber.com/dwnld/prozesse/bnd_9_08.pdf


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. August 2009). Muss der Bundesnachrichtendienst Historikern seine Akten freigeben? Archivalia. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bu6j


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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