http://www.vzbv.de/mediapics/google_lg_hamburg_07_08_2009.pdf
http://www.vzbv.de/go/presse/1199/index.html?ref_presseinfo=true
Das Urteil des LG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. August 2009). Google erhält wegen früherer AGB in Sachen Verbraucherschutz eins auf die Mütze. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/bu5t