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Materialien zur Kulturflatrate

Wikipedia-Artikel zur Kulturflatrate mit weiteren Hinweisen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturflatrate

Regina Mönch, 28.8.2009
FAZ

Wieland Freund, 28.8.2009
http://www.welt.de/die-welt/kultur/article4413806/Wenn-alle-umsonst-kopieren-verdient-keiner-mehr-Geld.html

Robin Meyer-Lucht, 17.6.2006
http://carta.info/10584/markt-oder-allmendewirtschaft-worum-es-bei-der-kulturflatrate-eigentlich-geht
Plädiert stattdessen für Urheberrechtsabgabe

Gutachten: Kulturflatrate rechtlich in Deutschland zulässig
http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dokbin/278/278059.kurzgutachten_zur_kulturflatrate.pdf

Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.

Siehe auch:
?s=kulturflatrate


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2009). Materialien zur Kulturflatrate. Archivalia. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bu57


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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