Wikipedia-Artikel zur Kulturflatrate mit weiteren Hinweisen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturflatrate
Regina Mönch, 28.8.2009
FAZ
Wieland Freund, 28.8.2009
http://www.welt.de/die-welt/kultur/article4413806/Wenn-alle-umsonst-kopieren-verdient-keiner-mehr-Geld.html
Robin Meyer-Lucht, 17.6.2006
http://carta.info/10584/markt-oder-allmendewirtschaft-worum-es-bei-der-kulturflatrate-eigentlich-geht
Plädiert stattdessen für Urheberrechtsabgabe
Gutachten: Kulturflatrate rechtlich in Deutschland zulässig
http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dokbin/278/278059.kurzgutachten_zur_kulturflatrate.pdf
Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.
Siehe auch:
?s=kulturflatrate
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2009). Materialien zur Kulturflatrate. Archivalia. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bu57