http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/09-02-09.htm
Peter Suber bespricht in seinem monatlichen OA-Newsletter das Geschäftsmodell von BMJ, das auf sogenannten einseitigen pico-Zusammenfassungen der freien OA-Artikel basiert.
Suber fragt sich, ob das auch bei wissenschaftlichen Monographien funktionieren könnte, vergaß aber zu erwähnen, dass das große Vorbild für Kurzfassungen belletristischer und unterhaltsamer Inhalte, Readers Digest, in den USA Insolvenz anmelden musste:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/readersdigest100.html
Aus lizenzrechtlicher Sicht funktioniert das Geschäftsmodell nur bei eigenen Inhalten oder bei fremden Inhalten, die zwar unter CC-BY, aber nicht unter CC-BY-SA stehen.
BMJ stellt seine Artikel unter CC-BY, was es auch ohne weitere Lizenzierung ermöglicht, kostenpflichtige Zusammenfassungen zu erstellen, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, also urheberrechtlich geschützt sind. Diese Argumentation setzt voraus, dass picos in urheberrechtlicher Sicht Bearbeitungen der Originalartikel sind. Zumindest nach deutschem Recht wird man aufgrund des Umfangs von 1 Seite Juristen finden, die das bejahen. Verlage brauchen also eine Erlaubnis des Urhebers, um picos zu erstellen.
Fremde Inhalte, die unter CC-BY-SA stehen, scheiden für dieses Geschäftsmodell unter der eben genannten Prämisse aus. Zwar ist die Bearbeitung nicht durch ND verboten, aber SA bewirkt das Copyleft, das es ausschließt, unfreie picos zu vermarkten. DRM oder kostenpflichtiger Inhalt ist digital nicht möglich, gedruckter Inhalt muss unter CC-BY-SA lizenziert sein, kann also von dritter Seite digitalisiert werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. September 2009). Kostenpflichtige Zusammenfassungen als Open-Access-Geschäftsmodell? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bu4j