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Kloster Blaubeuren – Materialien zu Stiftung und Stiftergedenken

Obwohl es eine ganze Reihe von Stellungnahmen zur Gründung des Benediktinerklosters Blaubeuren am Ende des 11. Jahrhunderts gibt, fehlt aus meiner Sicht eine neuere kritische Bearbeitung des Themas. Außerdem hätte man längst die bemerkenswerten Zeugnisse zum Blaubeurer Stiftergedenken zusammenstellen sollen. Was die Gründung angeht, möchte ich zeigen, dass die übliche Nennung des Jahrs 1085 nicht hinreichend gesichert ist und es auch keinesfalls fest steht, dass der erste Abt Azelin noch von Abt Wilhelm von Hirsau selbst ausgesandt wurde. Eine Gründung ca. 1090/95 scheint mir wahrscheinlicher als eine im Jahr 1085. Die Existenz einer mächtigen Hochadelsfamilie von Ruck ist sehr zweifelhaft.

Das angebliche Gründungsjahr 1085

Nicht erst das päpstliche Privileg für Blaubeuren aus dem Jahr 1099 erwähnt eine benediktinische Niederlassung in Blaubeuren. Einige Jahrzehnte nach der Gründung Blaubeurens berichtet der Zwiefalter Mönch Ortlieb in seiner Chronik (Kapitel 16), drei Äbte, Gebhard von Hirsau, Walecho von Weingarten und Azelin von Blaubeuren, hätten als Nachfolger des am 6. März 1095 verschiedenen Abts Notker am 1. Mai 1095 den Mönch Ulrich zum neuen Abt von Zwiefalten gewählt. An dieser Mitteilung zu rütteln, besteht kein Anlass. Die Klostergründung kann also spätestens 1095 erfolgt sein.

Die älteste bekannte Angabe über das Gründungsjahr des Klosters stammt von dem Ulmer Dominikaner Felix Fabri, der in seiner Beschreibung Ulms (Erstfassung 1488/89) schreibt, die vornehmen Herren Heinrich und Hugo Pfalzgrafen von Tübingen hätten im Jahr 1095 das Kloster erbaut und mit Besitzungen begabt. Aber auch Graf Hartmann der Ältere von Ruck (“Hartmannus senior comes de Rugga”) habe ihm die Blauquelle nebst Zubehör übergeben. Den Schutzbrief Urbans II. von 1099 datiert Fabri falsch in das Jahr 1108. Etwa zur gleichen Zeit nennt Grünenbergs Wappenbuch einen Graf von Ruck als Klosterstifter.

Es fällt auf, dass der Klosterchronist Tubingius in seiner Chronik von 1521 das Gründungsjahr 1085 fast beiläufig nennt.1 1085 sei die Kirche Johannes des Täufers in ein Kloster umgewandelt worden. Herr der Kirche sei der Pfalzgraf Sigiboto von Ruck gewesen. Der Pfalzgrafentitel ist falsch und bezieht sich auf den späteren Titel der Grafen von Tübingen. Während Tubingius sonst sein gelehrtes Wissen gern ausstellt und quellenkritische Bemerkungen anbringt, wird das ausgesprochen wichtige Faktum lapidar mitgeteilt, nachdem die Chronik zuvor viele Seiten den Pfalzgrafen von Tübingen gewidmet hatte. Es fehlt jeglicher Hinweis auf die Quelle und ihren Kontext. Man könnte daraus schließen, dass das Datum keineswegs so gesichert war, wie die apodiktische Formulierung suggeriert.

In der Tat hatte ja bereits Fabri die Gründung zehn Jahre später angesetzt. Frühneuzeitliche Quellen griffen bis zum späten 18. Jahrhundert nicht auf die Jahreszahl 1085 von Tubingius zurück, sondern nannten das spätere Datum 1095. Eigenständigen Wert haben diese Überlieferungen2 nicht, da sie der maßgeblichen gedruckten Darstellung der Klostergeschichte folgten, die der protestantische Historiker Kaspar Bruschius 1551 in seinem Werk über die deutschen Klöster gegeben hatte. Während man 1085 als irrtümliche Entstellung von 1095 deuten könnte, scheidet diese Möglichkeit bei der Angabe von Bruschius aus. Um 1095 (“circiter 1095”) unter dem Pontifikat von Urban II. (1088-1099) und zur Zeit Kaiser Heinrichs IV. sei die Gründung erfolgt. In der Abtsliste heißt es dann, 1095 habe Abt Wilhelm (der ja bereits 1091 gestorben war) Azelin Blaubeuren als Abt gegeben.

Kann man das Zeugnis von Fabri und Bruschius einfach ignorieren, wie es die neuere Forschung tut? Bruschius lobt den gelehrten Abt Tubingius, der sich 1548, aus dem Kloster vertrieben, in Markdorf aufhielt. Dieser habe ihm den Abtskatalog und die Urkunde Urbans von 1099 mitgeteilt. Es ist gut möglich, dass die Jahreszahl 1095 auf eine verbesserte Zweitfassung der Klosterchronik zurückgeht, also mit der Autorität des besten Kenners der Klostergeschichte abgesichert ist. Wem dieser Schluss zu weitgehend erscheint, muss aber trotzdem zur Kenntnis nehmen, dass Bruschius, so unkritisch er oft aus heutiger Sicht ist, viel Erfahrung in Sachen Klostergründungen besaß. Hätte er ein ihm von Tubingius geliefertes Gründungsdatum 1085 abgeändert, dann doch sicher nicht grundlos.

Aus meiner Sicht ist somit das Gründungsdatum 1085 nicht hinreichend verbürgt.

Schlussfolgerungen aus der Chronologie der Hirsauer “Ruhmesliste”

Ausdrückliche Angaben zu den von Abt Wilhelm von Hirsau gegründeten oder reformierten Klöstern3 enthalten zwei hochmittelalterliche Quellen. Während Bernold von Konstanz in seiner bis 1100, seinem Todesjahr, reichenden Weltchronik nur sechs Klöster nennt (St. Georgen, Klosterreichenbach, Zwiefalten, Komburg, Schaffhausen und Petershausen)4, führt der Verfasser der vielleicht nach 1107 entstandenen Vita des Abts Wilhelm (Kapitel 22) noch vier weitere an: Fischbachau in Bayern, Erfurt, Weilheim, später nach St. Peter im Schwarzwald verlegt, und St. Paul im Lavanttal.5 Die Symbolik der Zahl Zwölf und insbesondere das Vorbild der zwölf Apostel war Ortlieb von Zwiefalten wichtig, wenn er im Kapitel 11 seiner Chronik6 die Überlieferung referiert, unter Abt Wilhelm habe es in Hirsau insgesamt zwölf (Wilhelm eingeschlossen) Mönche gegeben, die allesamt Leiter von Klöstern geworden seien. Obwohl man mit der Möglichkeit rechnen muss, dass einzelne dieser Hirsauer Mönche teilweise erst nach dem Tod Wilhelms 1091 zu Äbten wurden, darf man schlussfolgern, dass die Anzahl der unter Wilhelm in andere Klöster entsandten Äbte 12 nicht überschritten haben dürfte.

Nicht erst der – nicht vor 1500 niedergeschriebene – Codex Hirsaugiensis überliefert die als “Ruhmesliste” bekannte Liste der von Hirsau ausgesandten Bischöfe und Äbte.7 Etwas älter sind die Texte in der Chronik des Hirsauer Mönchs Nikolaus Basellius und im Passionale des 1496 gestorbenen Blaubeurer Priors Bartholomäus Krafft. Als beste Überlieferung kann die aus Blaubeuren gelten. Aus der Zusammenstellung von Klaus Schreiner 1964, S. 317-319, der die Angaben der Liste mit zeitgenössischen Quellen verglichen hat, ergibt sich die chronologische Anordnung der Abtsnamen. Azelin von Blaubeuren wird von Krafft als Nr. 9 gezählt. Nimmt man die Aussage Ortliebs von Zwiefalten für bare Münze, so beweist diese Platzierung, dass noch Abt Wilhelm von Hirsau (gestorben 1091) Azelin ausgesandt hat. Blaubeuren könnte demnach nicht nach 1091 gegründet worden sein.

Aus dem Spiel bleiben muss das Zeugnis des Tubingius, der davon überzeugt war, dass Wilhelm selbst Azelin nach Blaubeuren geschickt hat. Er gibt nämlich das Todesjahr Wilhelms mit 1101 falsch an (Brösamle 1966, S. 74). Wenn Tubingius an dieses Datum glaubte, musste er zwingend die Einsetzung Azelins (1099 urkundlich bezeugt) durch Wilhelm annehmen. Damit ist aber ein methodischer Grundsatz anzuwenden, den man so formulieren könnte: Lässt sich eine Aussage in einem Geschichtswerk sowohl durch die Annahme einer alten Überlieferung als auch durch jüngere Kombination (oder Lesefrucht) erklären, hat man aus Gründen der Vorsicht von letzterer Möglichkeit auszugehen.8 Diese Maxime muss man auch bei der Bewertung der Mitteilung des Wolfgang Lazius 1557 zugrunde legen, Blaubeuren sei während des Pontifikats Urbans II. (1088-1099) von Anshelm von Tübingen gegründet worden. Auch wenn Lazius für seine Tübinger Genealogie noch andere Quellen genutzt haben muss (insbesondere Matthäus Marschalk von Pappenheim), kann er den Zeitraum aus Bruschius 1551 entnommen haben. Im Sprichwort “Hüt sich Ruck, dass dich Gerhausen nicht verdruck”9 haben sowohl Bruschius als auch Lazius Herrenhausen statt Gerhausen. Aber die Nennung des Pfalzgrafen Friedrich als Stifter von Blaubeuren findet sich bei Bruschius nicht.

Bei dem Vergleich der Angaben Bernolds und der Vita Wilhelms mit der Ruhmesliste ist zu beachten, dass eine Beteiligung Wilhelms an der Gründung eines Klosters nicht bedeuten muss, dass es noch zu Lebzeiten Wilhelms einen Abt erhielt. Das gilt insbesondere für die Priorate wie Klosterreichenbach. Der erste Abt des früheren Priorats Fischbachau ist 1102 bezeugt.10 Zwischen der Gründung eines Klosters und der Einsetzung eines Abts konnten einige Jahre vergehen. Laut Ortlieb von Zwiefalten wurde sein Kloster 1089 gegründet, der erste Abt Notger wurde aber erst 1091 eingesetzt. Die Ruhmesliste durchbricht die Chronologie, wenn ein zweiter Abt in das jeweilige Kloster geschickt wurde. Dies ist erstmals bei Blaubeuren der Fall. Nach Tubingius starb Azelin 1101 (Brösamle 1966, S. 70). Dass der Nachfolger Otto nach Rheinau ging, wie die Liste sagt, wusste Tubingius nicht, obwohl er es im Passionale Kraffts hätte nachlesen können. Zieht man diese Doppelnennungen von Klöstern ab, sind die weitab gelegenen Klöster St. Paul im Lavanttal (laut Vita Wilhelms von Wilhelm gegründet) und Rosazzo Nr. 12 und 13 (statt 15 und 16 in der Nummerierung von Krafft).

Die Reihenfolge der Liste spricht eindeutig gegen die Annahme, dass Blaubeuren schon in der Mitte der 1080er Jahre Abt Azelin aus Hirsau erhalten hat. Nr. 5 bei Krafft ist Zwiefalten, das noch zu Lebzeiten Wilhelms 1091 Abt Notger erhielt (Ortlieb S. 54). Um 1090 dürfte Komburg unter Hirsauer Einfluss geraten sein, aber für Abt Gunther (Nr. 6) fehlen belastbare urkundliche Daten. Bei Nr. 7, Abt Adalbero von St. Peter im Schwarzwald, ist das genaue Datum der Abtswahl bekannt: 1. August 1093.11 Dass Nr. 8, Abt Welicho von Weingarten, tatsächlich vor Nr. 9, Azelin, eingesetzt wurde, darf man wohl aus der Reihenfolge der Nennung der beiden Äbte bei Ortlieb zum Jahr 1095 ableiten. Ein früherer zeitgenössischer Beleg für Welicho existiert nicht. Da Azelin für 1095 in Ortliebs Chronik erwähnt ist, ist das Jahr der Einsetzung des nächsten Abts Hiltibold in Magdeburg12 für die Frage nach dem Beginn von Azelins Amtszeit nicht relevant.

Wenn man der Chronologie der Liste folgt, kann man ausschließen, dass Azelin von Wilhelm von Hirsau eingesetzt wurde. Er trat sein Amt nicht vor dem Zwiefalter Abt Notger (1091) und nicht vor Abt Adalbero von St. Peter (1093) an.13 Mit der Erwähnung bei Ortlieb zu 1095 ergäbe sich der Zeitraum 1093/95 für den Beginn des Abbatiats. Die Vermutung, dass sich das von später Überlieferung (Fabri und Bruschius) genannte Jahr 1095 tatsächlich auf die Einsetzung Azelins bezieht, erscheint mir alles andere als abwegig.

Natürlich könnte Blaubeuren längere Zeit als Hirsauer Priorat bestanden haben, aber konkrete Hinweise gibt es darauf nicht. Mit Blick auf die zwei Jahre, die in Zwiefalten zwischen der Klostergründung und der Abtseinsetzung lagen, wird man eher einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren für wahrscheinlich halten. Rechnet man von dem spätesten Datum 1095, das ja auch von der späten Überlieferung genannt wird, zurück, gelangt man zu dem von mir bevorzugten Zeitraum 1090/95, während man bei einer Einsetzung 1093 schließen müsste, die Gründung sei nicht früher als 1088 erfolgt. An einer Gründung 1088/91 könnte dann doch Wilhelm von Hirsau beteiligt gewesen sein. Allerdings wiegt das Argumentum ex silentio, dass die Vita Wilhelms nichts von Blaubeuren weiß, nicht gerade leicht. Dass diese Quelle nachweislich Lücken bei der Aufzählung der Klöster aufweist,14 lässt keinesfalls den Schluss zu, dass eine solche Lücke bei Blaubeuren angenommen werden muss.

Sönke Lorenz wollte Tubingius glauben: “die in der Bulle Urbans II. erwähnten Grafen Heinrich (I.) und Hugo (II.) agieren nach dem Reichenbacher Schenkungsbuch mindestens schon seit 1087 selbständig; ihr Vater dürfte also zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben gewesen sein. Wenn aber die Bulle den Vater als Erbauer von Blaubeuren bezeichnet, dann bleiben seine Verdienste um das Kloster folglich in der Zeit vor 1087 zu suchen. Nach allem scheint eine Beteiligung Wilhelms am Aufbau von Blaubeuren unzweifelhaft, zumal die Tübinger zu den maßgeblichen Vertretern der päpstlichen Partei in Schwaben gehört haben, wie schon früh die Belagerung ihrer Burg im Jahr 1087 durch Heinrich IV. zeigt”.15 Die Bulle nennt den Schwiegervater der Gräfin Adelheid nicht mit Namen. Dass er Anshelm hieß, weiß nur Tubingius. Die Stifterinschriften von 1493 kennen einen Grafen Anshelm mit Gemahlin Bertha, geben aber nicht das genealogische Verhältnis zu den anderen Stiftern an. Da er in keiner zeitgenössischen Quelle genannt wird, ist es keinesfalls sicher, dass der Vater der Tübinger Brüder wirklich Anshelm hieß und das Grafenamt innehatte. Wenn ein Graf Anshelm und eine Gräfin Bertha im Nekrolog des Kapiteloffiziumsbuchs von 1556 zum Dezember eingetragen sind, hat das wenig zu besagen, da auch der Klostergründer Siboto von Ruck in dieser Quelle den Grafentitel trägt. Anshelms Fehlen in den Bezeugungen von Heinrich und Hugo ab 108716 lässt sich auch anders erklären als mit der Annahme, er sei damals bereits verstorben gewesen. Aus dem Umstand, dass 1087 Heinrich und Hugo als Grafen erscheinen, darf nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass Anshelm oder Hugo (I.) ebenfalls den Grafentitel trugen, denn quellenmäßig bezeugt ist das nicht. War der Vater der beiden Tübinger Grafen von 1087 gar kein Graf oder hatte er eine andere Grafschaft inne als seine Söhne, besteht keine Veranlassung, ihn bei dem Rechtsgeschäft von 1087 zu vermissen.

Die Indizien für die Annahme, dass der 1099 als Stifter genannte Vater der Tübinger Brüder bereits 1087 verstorben war, reichen meines Erachtens nicht aus, um eine Gründung Blaubeurens vor 1087 als wahrscheinlich anzusehen. Das fragwürdige Jahr 1085 bei Tubingius kann diese Hypothese nicht stützen.

Eine Klostergründung konnte sich im Hochmittelalter über viele Jahre hinziehen. Man muss sich dann aber von der Vorstellung lösen, die Gründung sei an einem bestimmten Tag erfolgt, nämlich als die rechtsförmliche Übereignung des Klostergeländes an den himmlischen Patron (in Blaubeuren Johannes der Täufer) vollzogen wurde. Von der Überlieferung eines solchen Rechtsakts fehlt in den Blaubeurer Quellen jede Spur. Vertraut man Tubingius (was recht riskant ist), ging der Niederlassung in Blaubeuren die Planung einer solchen in Egelsee voraus.17 Wann die Planungen begonnen haben und wann der Umzug nach Blaubeuren stattfand, sagt er nicht. Die Weihe der Blaubeurer Klosterkirche erfolgte erst 1124, so Tubingius (Brösamle 1966, S. 162). Das wären etwa 40 Jahre nach der vermeintlichen Gründung 1085, “nur” 30, wenn man etwa an 1094 als Gründungsjahr denkt. Kayser 2020, S. 23 hält eine Bauzeit von 30 Jahren für “durchaus plausibel”.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass die Fixierung der jüngeren Forschung auf das Jahr 1085 abzulehnen ist. Eine hochmittelalterliche Quelle, die Hirsauer Ruhmesliste, lässt den Schluss zu, dass die Einsetzung des ersten Abts Azelin erst 1093/95 erfolgt ist, vielleicht sogar erst 1095, wie Bruschius will. Dass Azelin seine Prägung unter Abt Wilhelm von Hirsau erfahren hat, darf man wohl annehmen. Gegen eine Beteiligung Wilhelms an der Gründung spricht das Fehlen Blaubeurens in der Vita Wilhelms. Wenn er in die Gründung einbezogen war, reicht der wahrscheinliche Zeitraum von der Mitte der 1080er Jahre bis zu Wilhelms Tod 1091, auch wenn Kontakte des Hirsauer Abts zum Kloster Schaffhausen bereits von 1079 datieren.18 Mein Vorschlag aufgrund der Annahme, dass zwischen der Gründung und der Einsetzung eines Abts nicht mehr als fünf Jahre lagen, geht von 1095 als erstem sicher bezeugten Datum für den Abt Azelin aus. Damit kommt man auf eine Gründung 1090/95. Aus meiner Sicht passt dieser Zeitraum besser zu den allzu spärlichen Quellen als die Zeit um 1085.

Ein Verbrüderungsvertrag aus Blaubeuren in der Überlieferung des Tubingius

Dass Tubingius einen monastischen Verbrüderungsvertrag, wie er im 11. oder 12. Jahrhundert im Umkreis der Klöster Hirsau und St. Blasien üblich war, wörtlich zitiert (Brösamle 1966, S. 66, 68, 70, Internet Archive) ist der einschlägigen Forschung19 bis jetzt (weitgehend) entgangen – schließlich ist der Text ja auch erst seit 1768 im Druck bekannt. Die beiden jüngsten Stellungnahmen von Johann Wilhelm Braun und Annekathrin Miegel haben übersehen, dass Rolf Kuithan in seiner Dissertation 1997, S. 167 über die Zwiefalter Memorialquellen das Zeugnis erwähnt hat.

Azelin sei mit Wilhelm von Hirsau und dessen Konvent einen Verbrüderungsvertrag eingegangen, leitet Tubingius die Wiedergabe der Bestimmungen ein. Da die Nennung Wilhelms zum Formular einiger der überlieferten Verträge gehört, darf man aus dieser Aussage nicht ableiten, die Fraternitas sei tatsächlich schon zur Zeit von Wilhelm und Azelin abgeschlossen worden. Die Existenz eines solchen Verbrüderungsvertrags in Blaubeuren dürfte die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass in der Aufzeichnung über Gebetsverbrüderungen von St. Blasien vor 1126 (Urkundenbuch Nr. 134 nach ÖNB Wien Cod. 9, im Digitalisat Scan 395) “Burron” Blaubeuren ist.

Der Eintragung des Vertrags waren Namen von Mönchen aus den verbrüderten Klöstern beigegeben, von denen Tubingius einige überliefert. Da an erster Stelle ein Hirsauer Priester Diedo und vier Konversen stehen, dürfte die Verbrüderung tatsächlich mit Hirsau abgeschlossen worden sein. Klaus Schreiner sah in Diedo den in den Hirsauer Traditionen und bei Trithemius bezeugten Hirsauer Prior Dieto, der nach Trithemius in der Abtszeit des Volmar (1120-1156) starb.20 Nach zwei weiteren Namen (Kraft und Rudolf von “Santori”) folgen: ein Mönch Konrad von Odenheim (“Otenheim”, angeblich 1110/18 gegründet), aus Ottobeuren (“Otthenburron”) die Mönche Rudolf, Reinhard und Eberhard, aus Rheinau (“Rinauia”) Rahewin, aus “Gegelingen” der Mönch Hartnid (sicher nicht Güglingen, wie Brösamle will; das von ihr genannte Kloster Hecklingen in Sachsen-Anhalt passt hinsichtlich der Namensform “Geclingen”, war aber ein nicht von Mönchen betreuter Benediktinerinnenkonvent), aus Komburg (“Camberc”) der Abt Hugo (er fehlt in der dortigen Abtsliste!). Die Namenseinträge gehören wohl in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts.

Bildliche Zeugnisse des Stiftergedenkens im 15./16. Jahrhundert

Eine angemessene Aufarbeitung der außergewöhnlichen Stiftermemoria in Blaubeuren am Ausgang des Mittelalters wäre ausgesprochen wünschenswert, setzt aber kunsthistorisch-baugeschichtliche Expertise voraus. Da ich nicht über solche verfüge und die Zeugnisse auch nicht vor Ort in Augenschein nehmen konnte, muss ich mich auf die Angaben von Christian Kayser 2020 verlassen. Dieser stellt zusammenfassend fest: “Die Erinnerungen an die halblegendären Klostergründer, die Pfalzgrafen von Tübingen und den Grafen von Ruck, finden sich unzählige Male in Form von Wappenschilden wie auch von figürlichen Darstellungen. Ergänzt werden sie durch einzelne Repräsentationen etwa des die Klosterstiftung annehmenden Papstes Urban oder vereinzelte Verweise auf das Mutterkloster Hirsau mit seinen Patronen Peter und Paul. Dem intensiven Stiftergedenken gegenübergestellt finden sich die unzähligen Anspielungen auf den “neuen Stifter” – Abt Heinrich III. Fabri selbst. Sein sprechender Hufeisenschild ist omnipräsent, gelegentlich finden sich auch figürliche Darstellungen des ambitionierten Abts wie auch seines Freundes, Gönners und zugleich Klostervogts, Graf Eberhards von Württemberg” (S. 28f., ebenso ebenda, S. 129).

In der alten romanischen Klosterkirche gab es nach dem Zeugnis des Tubingius Wandgemälde mit Stifterdarstellungen und begleitenden lateinischen Inschriften.21. Die Inschriften stimmen weitgehend mit den Inschriften am 1493 datierten Chorgestühl überein. Hochmittelalterliche Vorlagen sind anzunehmen, auch wenn die Namensformen der geschenkten Orte am Chorgestühl dem 15. Jahrhundert angehören. Tubingius (Brösamle 1966, S. 48) gibt bei der Schenkung Heinrichs nach der alten Gemäldeinschrift die Namensform “Tragenwilare”, während der Weiler auf dem Chorgestühl “tragenwyler” heißt (ebenso auf der unten zu nennenden Wolfenbütteler Zeichnung). Wenn sich Tubingius bei der Wiedergabe dieser Namensform nicht geirrt hat, könnten die alten Gemälde und ihre Inschriften aus der romanischen Epoche stammen (zweite Hälfte 12. oder 13. Jahrhundert),22 oder aber man hat in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die altertümliche Form bewusst aus einer alten Quelle entnommen. Da man in den Klöstern am Ausgang des Mittelalters auch romanische Schriften imitiert hat23 und auch Tubingius 1521 die alte Namensform nicht modernisiert hat, erscheint mir ein solches sprachliches “Archaisieren” durchaus möglich. Eindeutig lässt sich das aber nicht entscheiden (wobei ich zum 15. Jahrhundert tendiere).

In der im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts fertiggestellten neuen Klosterkirche gab es ein Wandgemälde, das heute verschwunden oder jedenfalls nicht mehr sichtbar ist. Gregor Knauss 1638 sah an der Wand der Klosterkirche ein Bild, das die Heiligen Johannes der Täufer und Benedikt zeigte, die gemeinsam ein Kirchenmodell trugen. Ihnen beigesellt waren drei Grafen von Württemberg. Die begleitenden lateinischen Verse (der erste lautet “Suevorum Rosa Wirtemberg stirps generosa”) rufen das Haus Württemberg, das 1447 die Klostervogtei übernommen hatte, dazu auf, um des Seelenheils willen die Schützlinge Johannes des Täufers zu beschirmen. Die Verse, von denen Knauss nur den Anfang lesen konnte, sind bei Tubingius und Ladislaus Sunthaim überliefert.24

Bei dem Neubau der Klosterkirche hat man pietätvoll das Stiftergedenken bewahrt, indem man Bilder und Inschriften der Gemälde in das 1493 datierte Chorgestühl der Mönche aufnahm. Der Konvent wurde dadurch bei jedem Stundengebet an seine Gebetspflicht gegenüber den Stiftern erinnert. Ich wüsste nicht, dass es eine ähnlich anspruchsvolle Anlage in einem anderen Kloster gibt.

Eine qualitätvolle, bislang nicht beachtete Zeichnung (auf Pergament) der Stifter mit Spruchbändern, auf denen die Inschriften des Chorgestühl stehen, wurde wohl am Anfang des 16. Jahrhunderts geschaffen (heute in der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel). Ihr Entstehungskontext ist nicht bekannt. Man darf einen Gebrauch im Kloster nicht ganz ausschließen, auch wenn der Gedanke an einen auswärtigen Auftraggeber – man könnte an einen Angehörigen des württembergischen Hofs oder an einen Gelehrten wie Matthäus von Pappenheim denken – näher liegen mag.

Die durch Wappen identifizierten Büsten der Hauptstifter aus den Familien Tübingen und Ruck flankieren die Predella des prachtvollen Hochaltars von 1493/94.25 Da die Büste des Tübingers sich an der linken (heraldisch rechten) Schmalseite befindet, galt er als vornehmerer Stifter. Den alten Stiftern korrespondierten am Altar figürliche Darstellungen von Abt Heinrich Fabri und Graf Eberhard im Bart als “Neugründer”.26

Büste des Stifters Ruck am Hochaltar

Am Äußeren der Klosterkirche findet man die Wappen von Tübingen (heraldisch rechts) und Ruck im Gewölbe des 1499 datierten Portalvorbaus.27 Der Nordgiebel zeigte früher eine Darstellung zur Stiftung, die ebenfalls am Ende des 15. Jahrhunderts entstanden ist: Gräfin Adelheid kniet vor Papst Urban II.28 Etwas älter ist das Wappenpaar (wieder mit dem Vorrang der Tübinger) an einer Friestafel im Dormentbau um 1480. Sie könnte natürlich auch etwas jünger sein als die nicht genau datierte, sicher nicht vor 1485 anzusetzende Darstellung des Ruck-Wappens in Grünenbergs Wappenbuch. Sonst würde hier eine ältere Darstellung des Ruck-Wappens vorliegen.29 Auf etwa die gleiche Zeit verweisen die Datierungen des heutigen Ephoratbaus. Im Refektorium sind zwei Balkenkonsolen den Stiftern gewidmet.30 Eine spätgotische Tür weist ebenfalls die beiden Wappen auf.31 Am Westflügel war auf der Westseite anscheinend nur das Tübinger Wappen angebracht.32 Außerhalb der Klausur trug der von Abt Heinrich Fabri erbaute Tortum (Hennenturm) die Stifterwappen je zweimal.33 Vermutlich erst dem 18. Jahrhundert gehört dagegen ein 1779 noch vorhandenes Gemälde auf Holz an. Es zeigte Abt Heinrich und zwei Pfalzgrafen in Rüstungen, wobei neben einem das Schloss Ruck gemalt war.34

Dass diese Kayser entnommene Aufzählung nicht vollständig ist, zeigt ein auf Wikimedia Commons eingestelltes Foto eines weiteren gemalten Wappenpaars Tübingen/Ruck aus Kloster Blaubeuren, das leider ohne genaue Standortangabe ist.35

Bei der Interpretation dieser nicht wenigen Zeugnisse dachte Kayser an eine “politische Komponente”.36 Die Darstellung der Beziehung zwischen Kloster und Gründergrafen könne als “Vorwegnahme” des engen Kontakts mit dem Klostervogt Eberhard im Bart interpretiert werden. Auf ein gutes Einvernehmen zwischen Kloster und Vögten zielte ja auch das erwähnte, von Kayser nicht berücksichtigte Bild in der Klosterkirche. Hinsichtlich der Tübinger verweist Kayser auf die besonderen Beziehungen Abt Heinrichs zu Tübingen. Zugleich habe man mit der Betonung der Tübingen/Ruck die Erinnerung an die “zweiten Stifter” der Abtei unterdrückt, die Ulmer Patrizier Krafft, die sie 1397/98 vor dem Ruin gerettet hätten.37 Die enge Anlehnung an Württemberg sei mit einer Abkehr von der benachbarten Reichsstadt Ulm einhergegangen.

Überzeugender erscheint mir ein Gedanke von Felix Heinzer, der bei der Blaubeurer Choranlage das Moment der Repräsentation im Vordergrund sah.38 Die Prachtentfaltung habe keinen Widerspruch zu den religiös-asketischen Idealen der Reform dargestellt. Während für Klaus Schreiner die Selbstdarstellung von Abt Heinrich Fabri, die seinem Nachruhm galt, unvereinbar mit dem “Geist monastischer Demut” war,39 gab Heinzer zu bedenken, dass dieser Widerspruch von Fabri und seinem Kloster nicht wahrgenommen worden sei. Gerade auch die große Rolle der Stifter-Memoria lasse sich mit der Repräsentation im ursprünglichen Sinn der re-praesentatio verbinden. Die Intensivierung des Stiftergedenkens habe zu den “substantiellen Komponenten spätmittelalterlicher Klosterreform gehört”.40

Im Kontext der monastischen Erinnerungskultur am Ausgang des Mittelalters ist das intensive Stiftergedenken in Blaubeuren eher eine Ausnahme. Allerdings pflegten viele Benediktinerklöster damals die Rückbesinnung an die eigenen klösterlichen Anfänge und die Stifter. Reformgesinnte Mönche wie in Blaubeuren, das am 26. Juli 1452 reformiert wurde,41 strebten die “Erneuerung durch Erinnerung” (Klaus Schreiner 1988; dazu auch Morath-Fromm 2002) an. Da die hochmittelalterliche Überlieferung Blaubeurens fast vollständig verloren ist, lässt sich nicht abschätzen, inwieweit die “Erfindung” der Blaubeurer Stifter und der ab etwa 1480 fassbaren Ruck-Tradition (siehe unten) die hochmittelalterlichen Verhältnisse verfälscht hat. Man muss diese Beschäftigung mit den eigenen Ursprüngen und mit alten Quellen42 als retrospektive Dimension der Erinnerungskultur in Beziehung setzen mit der prospektiven, an die Zukunft und Nachwelt gewandten Dimension.43 Zur prospektiven Dimension gehört auch die Abt Heinrich Fabri so wichtige Stiftung von Nachruhm.44 Die Verschränkung von retrospektiver und prospektiver Dimension um 1500 muss im monastischen Bereich noch näher untersucht werden. Bezeichnend ist, welche große Rolle die Hinwendung zur Nachwelt in der programmatischen Rede (1481) des Abts von St. Peter in Erfurt, Gunther von Nordhausen, spielte. Er setzte sich vehement für die Pflege klösterlicher Historiographie ein.45 Sowohl die nichtreformierten Komburger Mönche öffneten das Stiftergrab (1468) als auch die reformgesinnten Benediktiner im Kloster Lorch (1475). Beide verewigten ihre Spurensuche für die Nachwelt auf einer Bleitafel.46

Das Blaubeurer Stiftergedenken ist also beides: retrospektive Rückbesinnung auf die Stifter, bei der sich religiös motivierte Memoria und monastische Geschichtspflege (wenn man will: Historismus) durchdrangen, und prospektive Stiftung von Denkmälern für die Nachwelt und zum Zweck des Nachruhms. Für die Äbte und den Konvent war die Stiftung von Erinnerung so attraktiv, dass sie das Stiftergedenken in ganz besonderer Weise gestalteten.

Stifterfamilien: Zeisolf-Wolframe, Tübingen und Ruck

Die Papsturkunde von 1099 nennt als Stifter nur die Gräfin Adelheid und die Grafen Heinrich und Hugo. Von Herren oder gar Grafen von Ruck ist nicht die Rede.

Die Gräfin Adelheid wird, der Blaubeurer Tradition folgend, in der Wikipedia als Adelheid von Enzberg geführt. Nach der frühneuzeitlichen Chronik von Sinsheim, die sicher auf eine hochmittelalterliche Vorlage zurückgeht, war sie die Tochter des Grafen Zeisolf, dessen Bruder Bischof Johann von Speyer (1090-1104) war. Sie habe nach dem Tod ihres Mannes Pfalzgraf Heinrich von Tübingen das Kloster Blaubeuren erbaut und dotiert. 1122 sei sie gestorben und im Kloster Sinsheim begraben worden. Diese Darstellung ist fehlerhaft. Adelheid hat sich nicht erst nach dem Tod ihres Gatten, dessen Pfalzgrafentitel anachronistisch ist, als Stifterin betätigt. Sie wird einigemale in der Tubingius-Chronik47 erwähnt und soll nach einer von Gabelkover überlieferten Notiz 1116 Reliquien aus Rom mitgebracht haben.48.

Blaubeuren Chorgestühl Stifterfigur Adelheid.jpg
Stifterin Adelhait comitissa am Chorgestühl von 1493. Foto: Andreas Praefcke, CC BY 3.0, Link

Die genealogischen Angaben zu Adelheid finden sich bereits in einem um 1280 entstandenen Speyerer Geschichtswerk. Diese in einem Kopialbuch des 13. Jahrhunderts überlieferten Annales Spirenses enthalten die älteste bekannte Gründungsüberlieferung Blaubeurens: Bischof Johann von Speyer habe die Abtei errichtet.

Adelheid stammte aus der Familie der Kraichgaugrafen, für die sich der moderne Kunstname Zeisolf-Wolframe eingebürgert hat. Es wäre an der Zeit, ihre mit Spekulationen überwucherte Genealogie zurechtzustutzen.49

Bischof Johann von Speyer schrieb um 1100 dem Grafen Hugo von Tübingen, dass er der Übertragung eines der Kirche von Westerheim zustehenden leibeigenen Knaben an das Kloster Blaubeuren zustimme. Wieso der Bischof, dem Tubingius irrtümlich den Titel eines Bremer Erzbischofs gab, Rechte an der Kirche von Westerheim (heute Stadt Ulm) besaß, ist unbekannt.50

Festzuhalten ist, dass die Quellen vom Ende des 11. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts nicht die Grafen von Tübingen und auch nicht die Herren von Ruck in den Vordergrund stellen, sondern Adelheid und ihren Onkel, Bischof Johannes von Speyer, aus dem Haus der Kraichgaugrafen. Dagegen erwähnt Immo Eberl sie in seiner knappen Darstellung der Gründungsgeschichte 2002, S. 15 mit keiner Silbe.

An der Gleichsetzung der 1099 genannten Grafen Heinrich und Hugo mit den Brüdern dieses Namens aus der Familie der Grafen von Tübingen ist nicht zu zweifeln. Mit der hochmittelalterlichen Geschichte dieses Geschlechts hat sich mehrfach der Tübinger Historiker Sönke Lorenz (1944-2012) befasst. Leider war es ihm nicht vergönnt, seine Arbeiten zu den Tübingern in einem längeren Aufsatz oder einer Monographie zusammenzufassen. Mit der Frühzeit und der Gründung des Klosters Blaubeuren beschäftigen sich vor allem zwei Aufsätze: Lorenz 1991 und 1995. Auf die Argumentation mit dem Tod Anshelms bin ich oben bereits eingegangen. Beide Brüder waren zum Zeitpunkt der Papsturkunde 1099 noch am Leben. Da Heinrichs (I.) Witwe Adelheid im 1099/1105 zu datierenden Anlageteil des Reichenbacher Schenkungsbuchs in der Handschrift von St. Paul erscheint (Eintrag P 61), starb Heinrich spätestens 1105. Trifft die mit zeitgenössischen Quellen nicht zu überprüfende51 Angabe des Tubingius zu, dass sein Bruder Hugo (II.) 1103 starb,52 müsste man den Zeitraum für den Tod Heinrichs auf 1099/1103 eingrenzen.

Nichts weiß die Urkunde von 1099 von den Herren von Ruck, denen die Blaubeurer Überlieferung ab den 1480er Jahren den Grafentitel beilegt. Diese mutmaßlichen Edelfreien, die sich nach der Burg Ruck53 nannten, sind in keiner einzigen hochmittelalterlichen Urkunde oder Quelle bezeugt. Und die aus der Zeit ab etwa 1486 erhaltenen Traditions-Zeugnisse liefern keine einzige verlässliche Datierung für ein Familienmitglied. Das nur von Tubingius genannte Jahr 1085 für die angebliche Übereignung der Johanneskirche durch Siboto von Ruck ist, wie oben gezeigt, fragwürdig.

Der von den Stifterinschriften 1493 und von Tubingius (1521) genannte Besitz, den die Rucker an Blaubeuren vergabten, liegt in der Nähe von Blaubeuren. Schon Tubingius fiel auf, dass von ihm benutzte ältere Aufzeichnungen Widersprüche hinsichtlich der Schenkungen der Stifterfamilien enthalten (Brösamle 1966, S. 38). Vor diesem Hintergrund muss die Gewissheit verwundern, mit der sich die jüngere Forschung von den bahnbrechenden Erkenntnissen Franz Ludwig Baumanns abwandte und spekulative Hypothesen präsentierte.

Der in der verbesserten Fassung von 1899 zu zitierende Aufsatz von Baumann über die angeblichen Grafen von Ruck enthält zwar einige unnötige genealogische Hypothesen, ist aber methodisch im Kern aus meiner Sicht nach wie vor eine methodisch ausgesprochen schlüssige Auseinandersetzung mit der späten Blaubeurer Überlieferung. Immerhin wird heute akzeptiert, dass es keine Grafen von Ruck gegeben hat und die Rucker kein Zweig der Pfalzgrafen von Tübingen (so Schmid 1853) gewesen sind. Baumann bezweifelte, dass die der Familie von den Inschriften und Tubingius zugewiesenen Familienmitgliedern einem einzigen edelfraien Geschlecht angehörten. So hielt er dessen Stammvater Siboto für einen Herren von Albeck.54

Während sich Brösamle 1966, S. 299-310 vergleichsweise vorsichtig zu den Herren von Ruck äußerte, war Immo Eberl, gleichsam enthemmt durch die Kombinationsfreude Heinz Bühlers 1975, in seinem umfangreichen Aufsatz über die von Ruck 1979 weit kühner und spann die Angaben der Blaubeurer Überlieferung unkritisch und spekulativ fort.55 Eberl 1979, S. 9 geht davon aus, dass die “neueste Forschung” die Existenz der Familie von Ruck bestätigt habe und bezieht sich dabei sicher auf Bühler 1975. Dieser hat aber bei seinem Auftürmen von Hypothesen keine solchen Argumente vorgebracht, sondern setzte die Existenz eines Hauses Ruck-Gerhausen voraus56. Hinsichtlich der Besitzgeschichte zaubert Eberl hypothetisch zwei Ehen von Töchern aus dem Haus Ruck aus dem Hut. Die Ehe einer Ruckerin mit einem Tübinger in der Generation vor Anselm und Sigiboto habe den Tübingern ihren Besitz um Blaubeuren zugebracht. Dann habe Heinrich von Tübingen, Enkel des Klostergründers Hugo, eine Erbtochter Hermanns von Ruck geheiratet und das Rucker Familiengut erhalten.57 Rätselhaft ist, wie aufgrund der Quellenlage Eberl zum Schluss kommen kann, die Familie Ruck-Gerhausen sei vor 1100 die “mächtigste Familie im Blautal und auf der Blaubeurer Alb” gewesen.58 Haben genealogische Aufstellungen erhebliche territorialpolitische Implikationen, bedürfen sie einer tragfähigen Begründung.

Im Vergleich zu den übertrieben spekulativen Arbeiten zur südwestdeutschen Adelsgenealogie aus den letzten Jahrzehnten (nicht nur von Heinz Bühler)59 ist der nüchterne quellenorientierte Zugriff von Hans-Otto Gaethke 2022 eine wahre Wohltat.60 Mit Recht kommentierte Gaethke Heinz Bühlers Ausführungen zum familiären Umfeld der Herren von Stubersheim: “Bühlers Aufsätze zeigen in aller Deutlichkeit, wie problematisch und fragwürdig es ist, aus spärlicher Überlieferung, z.T. aus singulären Notizen, komplexe und schlüssige Verwandtschaftsübersichten schaffen zu wollen. Tatsächlich hat Bühler in seinen Arbeiten immer wieder Vermutung auf Vermutung geschichtet und so auf ganz schwachem Grund sehr wackelige Gebäude errichtet” (S. 306 Anm. 787). Was die Herren von Ruck betrifft, entschließt sich Gaethke, Tubingius zu vertrauen statt ihn zu hinterfragen. Da er die Arbeiten von Sönke Lorenz zur Genealogie der Tübinger nicht berücksichtigt, müssen Gaethkes diesbezügliche Ergebnisse kritisch überprüft werden.

Eine einzige hochmittelalterliche Quelle, wohl aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, kennt einen Hochadeligen, der sich nach der Burg Ruck nennt. Die in der (heute Gießener) Sammelhandschrift des Erasmus Sayn 1470 enthaltene Genealogie will wissen, dass Graf Burkhard von Zollern eine Tochter hatte, die einen Grafen von Tübingen heiratete. Aus dieser Ehe seien hervorgegangen der Pfalzgraf Hugo, Heinrich von Ruck (“Heinricum de Ruke”), und Ita, die den Grafen Eberhard von Nellenburg heiratete.61

Jürgen Scheff hat die Genealogie der Grafen von Zollern jüngst gründlich untersucht. Abgesehen von Lücken hält er sie für “weitgehend glaubwürdig”.62 Er muss allerdings den Namen der Vater der Tochter, die einen Tübinger Grafen heiratete, in Friedrich ändern. Die Kinder Friedrichs sind nach Scheff etwa ab 1125 belegt. Von daher ist es unmöglich, dass Ita, die Gemahlin Eberhards des Seligen von Nellenburg, die 1075 erwachsene Söhne hatte, eine Enkelin Friedrichs war.63 Itas Herkunft ist unbekannt.64 Während die bisherige Forschung die namentlich nicht bekannte Zollerin als Gemahlin Hugos (III.), des ersten Pfalzgrafen, betrachtete, der aus der Ehe Hugos (II.) mit Gemma von Arnstein hervorgegangen sei, überrascht Gaethke mit der These, die Zollerin sei die Gemahlin Hugos (II.), der in dem Schutzbrief für Blaubeuren von 1099 erscheint, gewesen. Ihr komme der Name Gemma zu, den der Codex Hirsaugiensis (Bl. 27r) der Witwe eines Grafen Hugo von Tübingen mit Söhnen Hugo und Heinrich gibt. Wenn die Saynsche Genealogie davon spricht, dass die Zollerin einen Grafen und keinen Pfalzgrafen geheiratet hat, darf man in der Tat nur an den Vater des ersten Pfalzgrafen denken. Es wäre etwas spitzfindig, wollte man die Aussage der Genealogie auf die Zeit der Eheschließung, die ja durchaus vor der Erhebung Hugos zum Pfalzgrafen um 1146 erfolgt sein kann, beziehen. Aber die Annahme Gaethkes verursacht Folgekosten. Die Genealogie müsste bei Pfalzgraf Rudolf I. eine Generation übersprungen haben. Hugo (II.) hätte zwei Söhne des Namens Heinrich gehabt. Nach dem Tod eines in Klosterreichenbach begrabenen “infantulus” Heinrich65 hätte er den Namen nochmals vergeben. Sieht man in der Gräfin Gemma des Codex Hirsaugiensis die Witwe Hugos (II.), müsste man aber zu den gleichen Schluss kommen (es sei denn, die Nennung Heinrichs würde sich auf einen unmündigen Sohn beziehen, was nicht auszuschließen ist). Gaethke muss außerdem zeigen, dass sich die Ehe einer Schwester des Grafen Ludwig von Arnstein – nach der Gesta Lodewici comitis de Arnstein mit einem Pfalzgrafen von Tübingen66 – sich auch auf Hugo (III.) beziehen kann. Gaethke hat weder die maßgebliche Edition der Gesta durch Simon Widmann noch die nicht weniger maßgebliche Darstellung von Bruno Krings zur Genealogie der Grafen von Arnstein 1990 herangezogen.67 Ludwig II. von Arnstein ist 1095-1110 bezeugt und ist nach dem Zeugnis der Gesta Lodewici früh verstorben, als Ludwig III, der Stifter des Prämonstratenserklosters Arnstein, noch ganz jung war. Ludwig II. kümmerte sich um die Verheiratung seiner Schwestern. Ist der 1152 gestorbene erste Pfalzgraf Hugo um 1090 geboren, könnte er schon um 1105 eine Ehe mit der Arnsteinerin eingegangen sein. Gaethke bringt die quellenmäßig bezeugte Stauferverwandtschaft der Grafen von Arnstein ins Spiel, um die Vergabe des Namens Friedrich an des Pfalzgrafen Erstgeborenen zu erklären. Kann diese chronologische Hürde noch mit Ach und Krach genommen werden, so lassen die Erstbezeugungen der Geschwister der Zollerin ab 1125 und die Erstnennung Graf Werners von Homberg 1120, Gatte ihrer Schwester, es als unwahrscheinlich erscheinen, dass Gaethkes These die Wahrheit trifft. Akzeptiert man das Todesjahr 1103, das Tubingius für Hugo (II.) nennt, so müsste Gemma, die ihm zwei oder drei Kinder gebar, deutlich vor 1090 geboren worden sein, was aber nicht zu den Lebensdaten ihrer Geschwister passt. Man sollte davon absehen, die Grenzen des genealogisch Möglichen auszureizen, um das gewünschte Resultat zu erzielen.

Als Beiname eines Tübingers begegnet Ruck um 1520 bei dem Genealogen Matthäus Marschalk von Pappenheim, der Heinrich “dictus de Rugke” und einen Pfalzgrafen Hugo, Graf von Rätien (Hugo IV., als Pfalzgraf II.) als Stifter des Klosters Blaubeuren bezeichnet. Die verfehlte genealogische und chronologische Einordnung kann hier auf sich beruhen. Pappenheim konnte den Beinamen der Saynschen Genealogie entnehmen, über deren Abschrift er verfügte (Thurn und Taxis Hofbibliothek Regensburg, Cod 182). Bei Lazius 1557 herrscht der Pfalzgraf Hugo über eine Burg Ruck in Churrätien.

Ab den 1480er Jahren lässt sich ein Prozess beobachten, den man – in Anlehnung an die “Invention of Tradition” (Eric Hobsbawm) – die Erfindung der Blaubeurer Stifter oder auch der Grafen von Ruck nennen könnte. Die wichtigsten Zeugnisse sind: Grünenbergs Wappenbuch (nicht vor 1485) und vielleicht etwas ältere Ruck-Wappen in den Klostergebäuden, die Erwähnung eines Hartmann des Älteren von Ruck bei Felix Fabri (1488/90), die Inschriften am Chorgestühl (1493), überliefert auch auf der Wolfenbütteler Zeichnung (Anfang 16. Jahrhundert?), die Chronik des Tubingius (1521) und schließlich die Ausführungen von Kaspar Bruschius (1551) und Wolfgang Lazius (1557). Die weitgehend mit den Inschriften am Chorgestühl übereinstimmenden Gemälde in der alten Klosterkirche, von denen nur Tubingius berichtet, könnten durchaus erst der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angehören. Diese Zeugnisse, die im Detail erhebliche Differenzen aufweisen, ziehen gleichsam einen “Schleier der Erinnerung” (Johannes Fried)68 vor die hochmittelalterlichen Verhältnisse. Ihnen geht es um die Aufwertung einer offenbar wenig bedeutenden regionalen Adelsfamilie, der man nun den Grafentitel zusprach. Wäre sie wichtiger gewesen, so hätte sie irgendeine Spur in einer Urkunde oder einem Traditionsbuch oder einer Memorialquelle hinterlassen. Diese Aufwertung liegt dem genealogischen Wunschdenken zugrunde, mit der man in den letzten Jahrzehnten, nur Tubingius folgend, vermeinte, einigermaßen verlässliche Angaben zu den Herren von Ruck machen zu können. Es ist aber aus meiner Sicht unmöglich, den Schleier zu durchdringen, um den Stellenwert der von Ruck bei der Stiftung Blaubeurens annähernd zutreffend einschätzen zu können.

Die Traditionsbildung wertete nicht nur die Ruck auf, sie blendete auch historische Realität aus. Der in der Papsturkunde von 1099 genannte Stifter Hugo (von Tübingen) wird vermisst auf den Gemälden der alten Klosterkirche und am Chorgestühl.69

Tubingius beteuert, im alten Totenbuch (in antiquo mortuario”) stehe ausdrücklich zu lesen, Graf Sigiboto von Ruck sei der Bruder der Pfalzgrafen Anselm und Hugo gewesen (Brösamle 1966, S. 28). Der anachronistische Pfalzgrafentitel lässt Zweifel aufkommen. Tubingius kann ja keines der von ihm angeführten älteren Zeugnisse datieren. Das alte Totenbuch könnte also aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen, in der man sich im Kloster offenbar verstärkt mit den eigenen Anfängen befasste. Werden die Angaben nicht durch hochmittelalterliche Quellen bestätigt, ist bei den späten Memorialquellen Blaubeurens Skepsis geboten. Das Kapiteloffiziumsbuch von 1556 gibt nicht nur Siboto von Ruck den Grafentitel, es hat auch bei der Stiftern Adelheid (von Enzberg) und Heinrich von Tübingen andere Daten als zuverlässige Memorialquellen aus Speyer bzw. Klosterreichenbach. Von daher wird man nicht ganz ausschließen können, dass Todestage von Stiftern im Zuge der Ausbildung der Ruck-Traditionsbildung erfunden wurden.

Tubingius wollte beweisen, dass Pfalzgrafen von Tübingen und Herren von Ruck eine einzige Familie waren. Er stellte es aber Zweiflern frei, an eine eigenständige Familie zu glauben (Brösamle 1966, S. 28, 30.) Die Ruck-Tradition am Ende des 15. Jahrhunderts sah das anders, wenn sie dem Tübinger Wappen mit der Kirchenfahne das angebliche Rucker Wappen, ein von Gold und Rot gevierter Schild, gegenüber stellte. Auch wenn es einen altertümlichen Eindruck macht, ist das wohl zuerst bei dem Konstanzer Konrad von Grünenberg belegte Ruck-Wappen allem nach eine späte Erfindung und kein Beweis dafür, dass im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts das edelfreie Geschlecht Ruck noch existierte.70

In einem sehr alten (“vetusto”) Codex will Tubingius zwei sehr ähnliche, im Detail jedoch deutlich unterschiedliche Aufzeichnungen gefunden haben, die er wörtlich mitteilt, um die Varianz der Überlieferung zu belegen (Brösamle 1966, S. 52, 54). In beiden deuten die Namensformen (Calminesbuch für die Wüstung Kälblesbuch71, Tragenwilare statt Tragenweiler72 usw.) auf eine hochmittelalterliche Vorlage. Das ist keine neue Einsicht. Schon Baumann 1878/99, S. 300f. hat darauf aufmerksam gemacht und die Widersprüche zu den Kircheninschriften unterstrichen. Ich möchte aber beiden Aufzeichnungen mehr Wert zumessen als Baumann.

Im ersten Text erscheinen als Schenker: “Comites Anshelmus, Waltherus, Hugo antiqui […]. Comites Henrici, Hugo iuniores […]. Comitissa Adelhaid de Entzenberg […] Adelhaid de Elsazzen […] Comes Hartmannus cum filiis omnibus suis […] Wernerus de Rugga”. Im zweiten Text heißt es dagegen: “Comes Waltherus […]. Comites Hugo et Henricus […]. Comes Hugo […]. Comitissa Adelhait […] Adelha de Elezase […] Comes Hartmannus […] Wernerus de Rugga”. Das einzige, was etwas irritiert, ist die Unterscheidung von alten und jüngeren Grafen. Offenbar handelt es sich um Grafen (nicht Pfalzgrafen!) von Tübingen, wobei im ersten Text der älteren Generation ein (nicht bezeugter) Graf Walter zugerechnet wird, der in den Stifterinschriften (Chorgestühl u.a.) als Bruder Siegfrieds und Sohn des Siboto von Ruck erscheint. Gegen den Beinamen der Gräfin Adelheid (Gemahlin Graf Heinrichs von Tübingen) von Enzberg ist nichts einzuwenden. Weder Adelheid vom Elsaß, nach Tubingius Gemahlin des Siboto von Ruck, noch Werner von Ruck (nach den Stifterinschriften Bruder des Walter und Kleriker) tragen den Grafentitel. Als Ganzes sind die Texte unverdächtig, auch wenn natürlich spätere Änderungen nicht ganz ausgeschlossen werden können. Beurteilt man die Gründung Blaubeurens nur nach dem ersten Text, so stehen sechs Grafen zwei Frauen und ein (mutmaßlicher edelfreier) Werner von Ruck gegenüber. Die älteren Grafen Anshelm, Walter und Hugo und die jüngeren Heinrich und Hugo sind offenbar Tübinger. Dass Anshelm und nicht etwa Hugo oder Walter der Vater der 1099 genannten Brüder Heinrich und Hugo (so auch die Reihenfolge in der Urkunde 1099) war, verbürgt allein Tubingius. Redlicherweise sind aber die anderen Möglichkeiten offen zu halten. Graf Hartmann muss nicht mit dem bei Tubingius genannten Hermann von Ruck identisch sein. Ebenso muss Adelheid vom Elsass nicht die Ehefrau eines Ruckers (Siboto) gewesen sein, wie die spätere Tradition will.

Man sollte der Versuchung nicht nachgeben, die (mit einem Fragezeichen) erschlossene hochmittelalterliche Quelle mit Angaben aus der Ruck-Tradition und von Tubingius anzureichern. Solche Ergänzungen lassen sich nicht durch hochmittelalterliche Dokumente verifizieren. Aus der alten Quelle ergibt sich in Bezug auf den Namen Ruck nur, dass ein Werner, der sich nach Burg Ruck nannte, an der Gründung beteiligt war. Der Schluss, es habe sich um den Angehörigen eines mächtigen edelfreien Geschlechts gehandelt, lässt sich damit überhaupt nicht begründen. Vertraut man der Aussage der Stifterinschriften, Werner sei ein Kleriker gewesen, so kommt ein Schenker Werner von Urspring (um 1108), gleichfalls Kleriker, der einen Bruder Reginhard besaß, in den Blick (Brösamle 1966, S. 84, 124). Vielleicht ist dieses Brüderpaar die ganze Familie derer von Ruck?

Datiert man die Stiftergemälde der alten Kirche in das Hochmittelalter (siehe oben), so ergeben sich dadurch keine Änderungen gegenüber dem Befund, der aus den beiden Texten aus dem 12./13. Jahrhundert gewonnen wurde. Wie Siboto von Ruck, dem Tubingius den Grafentitel gibt, auf dem alten Bild bezeichnet wurde, sagt Tubingius nicht. Das gilt auch für Sifrid von Ruck. Die anderen Stifterbilder (Anshelm und Berta, Pfalzgraf Friedrich, Heinrich und Adelheid) bezogen sich auf Tübinger Grafen. Da der genaue Wortlaut der alten Inschriften nicht bekannt ist, kann man sie nicht als unumstößlichen Beweis für die Existenz eines einzigen Geschlechts Ruck werten. Sind die Gemälde erst im 15. Jahrhundert entstanden, so standen sie bereits unter dem Einfluss der damals ausgebildeten Ruck-Tradition.

Nun verweist aber der Beiname “de Rugga” offenbar auf eine Burg, nämlich die später im Besitz der Tübinger bezeugte Burg Ruck auf Markung Blaubeuren. Man darf für die Zeit um 1100 durchaus an eine frühe Hochadelsburg denken. In der Nähe Blaubeurens sind ähnlich früh bezeugt Hohengerhausen als Sitz einer ab 1092 bezeugten Grafenfamilie (wahrscheinlich identisch mit den Grafen von Dillingen) und Burg Arnegg, nach der sich ein Berengar, wohl Angehöriger der wichtigen Herren von Albeck, nennt. So ganz unbedeutend können die Herren von Ruck nicht gewesen sein, wenn sie eine solche Anlage errichten konnten. Allerdings ist der Schluss aus der Erwähnung eines Werners von Ruck, dass eine edelfreie Familie die Burg erbaut hat, nicht zwingend. Es ist durchaus denkbar, dass Werner in Blaubeuren nach der Burg Ruck benannt wurde, obwohl diese wie später den Tübingern gehörte. Er könnte ein dort lebender Verwandter gewesen sein oder ein illegitimer Spross. Wer die Vermutung Eberls, der Minnesänger Heinrich von Rugge könne ein nicht ebenbürtiger Sohn Graf Heinrichs von Tübingen gewesen sein, nicht als abwegig betrachtet, muss zugestehen, dass so etwas auch einige Jahrzehnte früher denkbar gewesen wäre.73

Wie kann man nach den bisherigen Ausführungen die folgenden zwei Möglichkeiten bewerten, wobei die erste der Position Eberls 1979 entspricht, während Baumann 1878/99 zur zweiten tendierte?

(i) Die Edelfreien von Ruck waren ein mächtiges Herrengeschlecht, Erbauer der Burg Ruck und mehrfach verschwägert mit den Grafen von Tübingen.

(ii) Die Ruck-Nennungen ab Ende des 15. Jahrhunderts sind zuallererst als Ausdruck der Traditionsbildung zu verstehen. Die genannten Familienmitglieder gehörten im Hochmittelalter anderen Adelsfamilien an.

Es ist wohl deutlich geworden, dass ich (ii) bevorzuge. Vor einem endgültigen Fazit gilt es aber noch die mögliche Anbindung der Rucker Namen an andere Adelsfamilien zu erörtern, wobei ich mich auf den Namen Hartmann konzentriere.

Die Stifterinschriften des Chorgestühls 1493 liefern folgende Namen: Siboto von Ruck und seine Söhne Sifrid, Walter und Werner. Tubingius ergänzt Adelheit vom Elsaß als Gattin Sibotos und den Mönch gewordenen Graf Hermann als Sohn – er schreibt “ut credo” (Brösamle 1966, S. 50) – von Sifrid. Siboto lässt sich, wie oben erwähnt, der bedeutenden Herrenfamilie der Albecker zuweisen. Walter begegnet im Stauferhaus (so hieß ein Bruder Herzog Friedrichs I.) und bei den Schwäbischen Pfalzgrafen, Stiftern des Klosters Anhausen.74 Für Werner ergeben sich durch den Abschnitt “Ein Exkurs: Herren mit dem Namen Werner und Adel im Umfeld der frühen Grafen von Berg” (S. 278-261) bei Gaethke eine Reihe von Anknüpfungspunkten.

Der Name Hartmann begegnet in der Umgebung Blaubeurens bei den Grafen von Gerhausen, den Grafen von Dillingen und den Grafen von Kirchberg. In der oben erschlossenen hochmittelalterlichen Quelle tritt ein Graf Hartmann als Schenker auf, der offenbar kein Tübinger war. Felix Fabri will wissen, ein Graf Hartmann der Ältere – es gab also auch einen jüngeren – habe dem Kloster die Blauquelle, also den Blautopf, übergeben – ein von Baumann erwähntes Zeugnis, das Eberl übergeht. Es ist aus meiner Sicht plausibel, den Hartmann/Hermann – in der späteren Tradition: von Ruck – und in der genannten Aufzeichnung mit dem Graf Hartmann von Gerhausen, der ab 1092 bezeugt ist, zu identifizieren. Vermutlich sind die Nennungen bis 1116, als Hartmann letztmals belegt ist (“Hartmannus comes de Gerohusen et frater eius Adelbertus comes”), auf zwei Personen zu verteilen.75 Hartmann I. von Dillingen, mit dem die neuere Forschung Hartmann von Gerhausen identifiziert, hatte einen gleichnamigen Sohn. Dieser Hartmann II. von Dillingen hatte einen Bruder Adalbert. Für die Gleichsetzung spricht außerdem, dass Gerhausen später den Grafen von Dillingen gehörte.76 Besonders ausführlich hat sich jüngst auf vielen Seiten (S. 388-444) Gaethke mit Hartmann von Gerhausen auseinandergesetzt. Er setzt ihn nicht nur mit Hartmann I. von Dillingen gleich, sondern auch mit Hartmann Bozze, den man üblicherweise als Graf von Kirchberg betrachtet.77

Die Beweisführung Gaethkes ist plausibel. Trotzdem besteht die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit, dass es sich bei den Grafen von Gerhausen doch um eine eigenständige Familie handelt. Dann könnte man den 1116 genannten Bruder Hartmanns von Gerhausen, Graf Adalbert, versuchsweise mit jenem Grafen Adalbert gleichsetzen, der Schwiegervater des Markgrafen Konrad I. von Wettin war und mit seiner Ehefrau Berta an der vor 1124 erfolgten Stiftung des Klosters Elchingen beteiligt war.78 Auf diesen Gedanken ist man, soweit ich weiß, bisher noch nicht gekommen. Zu sehr stand man im Bann der ab dem späten 15. Jahrhundert fassbaren Elchinger Traditionsbildung, die als Gründer einen Albert von Ravenstein79 ansah und ihm eine Gattin Berta von Boll beigab, und den daran anknüpfenden Spekulationen von Heinz Bühler. Tobias Weller hat die Hypothese, Berta sei eine Stauferin gewesen, mit Recht zurechtgewiesen.80 Adalbert von Dillingen kommt zwar als Stifter Elchingens eher nicht in Betracht. Aber wenn man die Grafen von Gerhausen als eigene Familie auffasst, die womöglich einen Seitenzweig der Dillinger bildete, könnte man Adalbert von Elchingen mit dem 1116 genannten Grafen identifizieren und müsste nicht nach einer Grafschaft des Elchinger Stifters suchen.81 Die erst 1154 gesichert belegten Herren von Ravenstein führten nie den Grafentitel.

Die oben nach Eberl zitierte Bezeichnung Ruck-Gerhausen für die Adelsfamilie derer von Ruck ist offenbar eine Erfindung von Heinz Bühler (1920-1992).82 1969 begann der Heidenheimer Pädagoge mit einem Aufsatz über die Wittislinger Pfründen die südwestdeutsche Landesgeschichte mit einer Flut von genealogischen Hypothesen zu überziehen. Im Abschnitt über die Grafen von Dillingen behauptet er, der Name Hartmann sei durch Hupalds Gemahlin Adelheid in die Familie gekommen: “Adelheid dürfte einem Geschlecht entstammen, das im Blautal (westlich Ulm) begütert war und sich später “von Gerhausen” nannte (nach 1116 erloschen). In diesem Geschlecht war der Name Hartmann zu Hause. Durch Adelheid erwarben die Dillinger auch Besitz im Blautal und auf dem Hochsträß (Söflingen und Harthausen)”.83 Diese Eheverbindung zwischen Adelheid “von Gerhausen” und Hupald von Dillingen († 1074), die aus Sicht der Familie von Gerhausen eine “genealogische Geburt” darstellt, ist, wenn ich das so salopp sagen darf, nicht auf Bühlers eigenem Mist gewachsen. Bühler zitiert Sekundärliteratur sehr selektiv, was nicht selten ausgesprochen ärgerlich ist. Bereits Baumann 1878/99, S. 307 hatte vermutet, die Mutter Hartmanns I. von Dillingen könne die Schwestern des älteren Grafen Hartmann von Gerhausen gewesen sein. 1921 schrieb der Beuroner Benediktiner Nikolaus von Salis-Soglio in einem Aufsatz über Kloster Neresheim, Hartmann habe von seiner Mutter Adelheid, wahrscheinlich aus dem Haus der Grafen von Gerhausen, die Grafschaft im Flinagau geerbt.84 Beide Arbeiten hat Bühler sicher gekannt. Aber auch wenn er Vorgänger hatte, ist Bühlers Vermutung nicht mehr als eine abzulehnende spekulative Hypothese. Sie baut auf der Prämisse auf, dass nicht erst der ab 1092 bezeugte Hartmann von Gerhausen diesen Namen trug. Nicht weniger unbegründet ist die Prämisse, dass eine weibliche Angehörige der Gerhausener für die Heirat Hupalds zur Verfügung stand. Völlig willkürlich ist die Annahme eines dillingischen Begüterungsbereichs westlich von Ulm, der nur durch Vererbung an die Dillinger gelangt sein könne. Die hier vorliegende Vorstellung einer “Urheimat” (hier: bei Wittislingen oder Dillingen), an die sich weitere Gebiete vorzugsweise durch Erbvorgänge angelagert haben, ist verfehlt. Bühlers Argumentation mit Namensgleichheiten bzw. “Nachbenennungen” widerspricht den methodischen Grundsätzen, die weit vorsichtigere Forscher wie Sönke Lorenz85 oder Eduard Hlawitschka86 aufgestellt haben.

1975 stellte Bühler seine verhängnisvolle Konstruktion der “Adalbert-Sippe” ausführlicher als 1969 vor. Ein Abschnitt ist überschrieben: “Adalbert von Elchingen und die von Ruck-Gerhausen” (1997, S. 353-356). Nun sind aus den Vermutungen von 1969 Fakten geworden. Bühler geht hier aus von Ulrich von Hurningen, dessen Mutter Uta, die 1969 vermutungsweise als Schwester Hartmanns von Dillingen eingeführt worden war, die Tochter der Adelheid “von Gerhausen” gewesen sei. Ulrich gehörte durch seine Mutter, so Bühler, “zum Sippenkreis Ruck-Gerhausen und damit zur Verwandtschaft Sibotos von Ruck” (S. 354). Auf der Stammtafel der Adalbert-Sippe (UB Augsburg) heiratet Hupald die Schwester Adelheid “v. Gerhausen” eines N., der Vater des Siboto von Ruck ist. Adelheid vom Elsaß ist dort die Enkelin des Werner, Stifters von Hugshofen im Elsass. Aus der Ehe dieser Adelheid mit Siboto geht eine Tochter N. hervor, die mit Adalbert den Älteren von Stubersheim (1091/92) vermählt wird, dem die Kinder Berengar “v. Arnegge”-Albeck (mit Sohn Siboto), Kleriker Werner (ca. 1108), Liutgard (1108) und Adalbert von Elchingen(-Ravenstein-Irzenberg) zugeordnet werden. An diesen genealogischen Phantastereien ist nichts, was haltbar wäre. Die Ehe des Stubersheimers wäre eine zur Zeit des Investiturstreits doch nicht ganz bedenkenfreie Nahehe im Grad 4:4, aber das Verbot der Verwandtenehen und die dadurch mögliche Korrektur genealogischer Hypothesen87 hat Bühler nie interessiert.

Graf Hartmann von Gerhausen ist auf Bühlers Tafel nicht eingetragen. 1981 kam Bühler in einem Artikel über die Herkunft des Hauses Dillingen (UB Heidelberg) nochmals auf die Grafen von Gerhausen zurück. “Der Name Hartmann stammt aus einem Sippenkreis, der westlich und südlich von Ulm begütert war und sich in die Häuser Kirchberg und Gerhausen spaltete. Er geht zurück auf den Grafen Hartmann der Munteriheshuntare von 980” (1997, S. 589). Den Zusammenhang der Häuser Kirchberg und Gerhausen hat Bühler nie näher ausgeführt. Auch fehlt ein Quellennachweis für den Hartmann von 980 (DO II Nr. 236, dMGH: “Mundericheshundera”).

Peter Hilsch hat 1986 die Konstruktion Bühlers (“vermutlich”) akzeptiert und sich damit begnügt, in einer Anmerkung festzustellen, die Bezeichnung “Adelheid von Gerhausen” sei in den Quellen nicht bezeugt (S. 224 mit Anm. 24). Wie Eberl 1979, S. 37 geht er von der Identität des Hartmann von Gerhausen mit dem gleichnamigen Dillinger Grafen aus. Adelheid, die Gemahlin Hupalds, sieht Eberl als wahrscheinliche Schwester der an den Grafen von Tübingen verheirateten Ruck-Gerhausenerin an. Eberl hat Bühlers Ansichten auch andernorts unkritisch übernommen. Es soll hier nur angemerkt werden, dass seiner Annahme, die Tübinger müssten ihren Besitz im Blaubeurer Raum, den sie zur Gründungszeit des Klosters Blaubeuren vor dem Aussterben der angeblich von ihnen beerbten Ruck vergabten, von den Ruck geerbt haben, die erwähnte verfehlte Urheimat-Theorie zugrundeliegt.

Weder Eberl noch Hilsch haben erkannt, dass mit der von ihnen akzeptierten Identität Gerhausen = Dillingen das ganze Hypothesengebäude Bühlers krachend in sich zusammenfällt. Bühler betrachtete 1975 die von ihm 1981 auf den Grafen Hartmann von 980 zurückgeführten Grafen von Gerhausen und die Herren von Ruck als ein einziges Adelshaus. Die von ihm mit dem Beinamen “von Gerhausen” versehene Gattin Adelheid des Hupald von Dillingen setzt er als Tante des Siboto von Ruck an. Wie sollen die Dillinger über Adelheid die Gerhausener beerbt haben, wenn sie doch selbst die Gerhausener waren? Dieser Widerspruch hätte Eberl auffallen müssen. Da ich diese ganzen genealogisch-besitzgeschichtlichen Hypothesentürme und die durch die Urheimat-Theorie nahegelegte Vererbung über Adelheid ablehne, verzichte ich darauf, den Vorschlag zu machen, Hupalds Adelheid der Familie von Ruck zuzuweisen, die dann natürlich nicht mehr mit den Grafen von Gerhausen/Dillingen im Mannesstamm identisch wäre.

Kurz: Bühlers Haus Ruck-Gerhausen, das von Eberl als mächtige Familie präsentiert wurde, ist aus meiner Sicht eine nicht akzeptable spekulative Hypothese.

Wenn man daran denkt, den bei Felix Fabri genannten Grafen Hartmann von Ruck als Herrn der Burg Ruck und als personengleich mit Hartmann von Gerhausen anzusehen, hätte man zu erklären, wieso die Burg Ruck später in der Hand der Tübinger Grafen begegnet, während Gerhausen später dillingisch war.

Die von Eberl vertretene Hypothese (i), die Herren von Ruck als eigenständige mächtige Edelfreienfamilie (vergleichbar etwa den Albeckern), erscheint mir eher unwahrscheinlich. In der erschlossenen hochmittelalterlichen Aufzeichnung, die mir verlässlicher erscheint als die Auswertung der nicht weniger erschlossenen romanischen Stifterbilder, fehlt ein Siboto und ein Sifrid. Graf Walter ist offenbar ein Tübinger, Graf Hartmann könnte am ehesten der Gerhausener sein. Nur ein Werner trägt die Herkunftsbezeichnung von Ruck. Angesichts der Diskrepanz zur späteren Ruck-Tradition wird man eher der durch These (ii) nahegelegten “Dekonstruktion” der Familie Ruck, also der Zuweisung der genannten Namen an edelfreie Familien des 11./12. Jahrhundert,88 zustimmen wollen. Das wäre also eine Rückkehr zur gut begründeten Position von Franz Ludwig Baumann. Hier wie auch sonst ist große Vorsicht bei genealogischen Kombinationen geboten!

Zusammenfassung in 10 Thesen

1. Das nur von Christian Tubingius genannte Gründungsjahr 1085 für das Kloster Blaubeuren ist fragwürdig.

2. Die sogenannte Hirsauer “Ruhmesliste” der ausgesandten Äbte legt nahe, dass die Einsetzung des ersten Abts Azelin erst 1093/95, also nach dem Tod Wilhelms von Hirsau, stattfand. Eine Mitwirkung Wilhelms an der Klostergründung, die eher 1090/95 erfolgt sein dürfte, ist nicht gesichert.

3. Tubingius überliefert Zitate aus einem hochmittelalterlichen monastischen Verbrüderungsvertrag, den die einschlägige Forschung weitgehend übersehen hat.

4. An der Gründung Blaubeurens waren nach hochmittelalterlichen Quellen vor allem die Grafen von Tübingen und die Ehefrau Adelheid von Graf Heinrich von Tübingen sowie ihr Onkel, Bischof Johann von Speyer, aus dem Haus der Kraichgaugrafen beteiligt.

5. Angesichts der “Erfindung der Blaubeurer Stifter” in der Traditionsbildung am Ausgang des 15. Jahrhunderts muss die Rolle der Herren von Ruck zumindest deutlich zurückhaltender als bisher beurteilt werden. Viel spricht stattdessen für die bereits von Franz Ludwig Baumann vorgeschlagene “Dekonstruktion” der Familie, also Zuweisung der Namen an verschiedene edelfreie Familien des 11./12. Jahrhunderts.

6. Eine aus Tubingius erschlossene hochmittelalterliche Quelle kann mit der Nennung eines Werner von Ruck unter den Stiftern die Hypothese, die Herren von Ruck seien als Erbauer der Burg Ruck ein mächtiges Adelsgeschlecht im Blaubeurer Raum gewesen, nicht entscheidend stützen. In Quellen aus dem 11./12. Jahrhundert fehlen jegliche Belege für die von Ruck, was den Schluss zulässt, es habe sich allenfalls um eine regional bedeutsame Familie gehandelt.

7. Möglicherweise gehörte Graf Hartmann von Gerhausen, den man plausibel mit Graf Hartmann von Dillingen identifizieren kann, zum Kreis der ersten Stifter.

8. Denkbar ist aber auch, dass die Grafen von Gerhausen eine eigenständige Adelsfamilie waren und Graf Adalbert, Bruder Hartmanns (1116), einer der Gründer des Klosters Elchingen war.

9. Von einem Haus Ruck-Gerhausen, das Heinz Bühler konstruierte, kann keine Rede sein. Glaubt man an die Identität der Grafen von Gerhausen mit den Grafen von Dillingen, kann man sein Hypothesengebäude nicht aufrechterhalten.

10. Das bemerkenswerte Blaubeurer Stiftergedenken am Ausgang des 15. Jahrhunderts, das insbesondere in den Darstellungen und Inschriften am Chorgestühl von 1493 seinen Ausdruck fand, verdient im Rahmen der Erforschung der monastischen Erinnerungskultur um 1500 weitere Beachtung. Eine bislang nicht berücksichtigte Zeichnung der Stifterdenkmäler in Wolfenbüttel wurde hier erstmals vorgestellt.

Quellen und Literatur

Urkunde Papst Urbans II., 1099 Januar 25
Ausfertigung im Stiftsarchiv von St. Paul im Lavanttal, Urkunden St. Blasien. Blaubeuren BU 277. Digitalisat monasterium.net. Edition: WUB. Regest: Germania Pontificia 2.1 (1923), S. 211f. Er nimmt das von der Gräfin Adelheid und den Grafen Heinrich und Hugo errichtete, und dem Hl. Stuhl übergebene Kloster Blaubeuren in seinen unmittelbaren Schutz.

Ortlieb: Chronik von Zwiefalten, 1135/1137
Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds. Hrsg. von Erich König/Karl Otto Müller (1941) wurde 1978 – hinsichtlich des Texts unverändert – nachgedruckt, wobei man den im Nationalsozialismus unterschlagenen Namen des Editors Luitpold Wallach auf dem Titelblatt an erster Stelle nannte. Zum Werk: Geschichtsquellen.de; zur Überlieferung: https://ordensgeschichte.hypotheses.org/6323. Die Nennung von “Azelinus de Buirron” (Zwiefalter Chroniken, S. 70 c. 16) bei der Wahl des Nachfolgers des Zwiefalter Abts Notker am 1. Mai 1095 steht in Ortliebs Autograph, WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 156, auf Bl. 30r (Digitalisat WLB).

Annales Spirenses, um 1280
Ausgabe von Georg Heinrich Pertz in: MGH Scriptores 17 (1861), S. 82 (dMGH). Zur Quelle und der einzigen Überlieferung im Kopialbuch Codex minor: Geschichtsquellen.de. Über den Speyerer Bischof Johannes heißt es, er habe die Abtei Blaubeuren (“Blaburra in Swevia”) errichtet.

Wappenbuch des Konrad Grünenberg, nicht vor 1485
BSB München Cgm 145, S. 163 (MDZ): “Graf von Rug stifter des gotzhaws plabpeyrn”. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin VIII. HA, II 21, Bl. 88r (Digitalisat, Scan 177): “Grauff von Rug stiffter des goczhus blauburen” (Wiedergabe danach bei Steen Clemmensen, armorial.dk, Nr. 822). Zum Wappenbuch mit Hinweis (als Nachtrag) auf das Ruck-Wappen: https://archivalia.hypotheses.org/123420. Siehe auch Geschichtsquellen.de. Dass Tübinger und die von Ruck verschiedene Wappen führten, bemerkte anhand des Grünenberg-Wappenbuchs Anton Pfitzer: Die Johanniskirche zu Gmünd und Bischof Walther I. von Augsburg (1133-1154) (1888), S. 153f. (GBS).

Berliner Handschrift des Grünenbergschen Wappenbuchs

Felix Fabri: Descriptio Theutoniae, Sueviae et civitatis Ulmensis, 1488/89
Stadtbibliothek Ulm Cod. 19555.3, Bl. 326r (PDF, Scan 115). Ausgabe mit Übersetzung: Felix Fabri O.P.: Tractatus de civitate Ulmensi. Traktat über die Stadt Ulm. Hrsg. von Folker Reichert (2012), S. 354-357 (in der alten Ausgabe von Gustav Veesenmeyer 1889, S. 199, GBS). Zum Werk: Geschichtsquellen.de.

Nikolaus Basellius: Chronik, 1490/95
UB Bonn Cod. S 310, Bl. 153v Namen der von Hirsau ausgesandten Äbte: “Hazelinus abbas ad Bürron”. Zum Werk: https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502; skeptisch hinsichtlich der Verfasserschaft des Basellius: Nierhoff 2019, S. 69.

Inschriften über Stifter und Stiftungen am Chorgestühl, 1493
Das Meisterwerk des Ulmers Jörg Sürlin ist inschriftlich 1493 datiert.89 Eine zitierfähige Edition (mit Kennzeichnungen der Kürzungen) der lateinischen Inschriften in gotischer Minuskel existiert nicht, sieht man ab von der anmerkungsweisen Wiedergabe der Inschrift von Pfalzgraf Friedrich und seiner Gattin bei Lorenz 1999, S. 31, die aber auch nicht vollständig getreu ist.
Zur ältesten Wiedergabe in einer heute Wolfenbütteler Zeichnung am Anfang des 16. Jahrhunderts (?) siehe unten.
Tubingius gibt diese Inschriften nicht wieder, sondern bezieht sich mehrfach auf Gemälde mit Inschriften in der alten Klosterkirche (zur Datierung siehe oben).
Fehlerhaft ist die Wiedergabe von Martin Crusius 1595, S. 289f. Auf eine solche Gabelkovers (Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 2 Nr. 28) verweist Brösamle 1966, S. 34 Anm. 30. In gedruckten Quellen begegnen Abdrucke der Inschriften erst wieder im 18. Jahrhundert: Steinhofer 1746, S. 56; Helfferich 1751, S. 33. Sicher nicht authentisch ist die im Schwäbischen Magazin 1779, S. 624 zitierte Inschrift “Sifridus Comes et Waltherus, Comes Calvensis” (Calvensis als Verlesung für filii ejus).
Abdrucke im 19./20. Jahrhundert: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren 1830, S. 103; Lorent 1869, S. 104-106; Eichler 1875, S. 48-50; Baur 1877, S. 42-44 (1919, S. 43-45); Julius Baum in: Kunst- und Altertums-Denkmale 1914, S. 45 (UB Heidelberg); Knappe 1967, S. 310, 332 Anm. 74 (nach Baum 1914); Kloster Blaubeuren 1085-1985, S. 28f.; Wilhelm 1986, S. 869; Morath-Fromm 2002, S. 251. Einzelne Inschriften zitierte unter anderem: Neugass 1927, S. 34.
Die jüngste Wiedergabe 2002 ist ausgesprochen fehlerhaft. Wieder wird die Gräfin Adelheid als Adelheid aus dem Elsass (Gemahlin Sibotos) gedeutet, obwohl die prominente Stellung der Büste klar auf Adelheid von Enzberg verweist.90 Lorent zieht als einziger an einer Stelle Crusius ergänzend heran und bietet eine anschauliche Beschreibung, während Baums Kunstdenkmäler-Wiedergabe dem Wortlaut der Vorlage wohl am nächsten kommt. Einige von Lorent genannte Spruchbänder werden von anderen Wiedergaben unterschlagen. Nicht alle Inschriften sind auf Fotos im Netz (insbesondere Wikimedia Commons) lesbar. Zu beachten wäre bei einer Autopsie, was Baum 1914 über Restaurierungs-Ergänzungen sagt. Lorent gab die Inschrift auf dem Hut bei Sigiboto nach Crusius wieder, während sie heute wieder vorhanden ist (Commons). Der Hut ist aber eine der Ergänzungen.

File:Pfalzgraf Friedrich von Tübingen im Chorgestühl von Blaubeuren.JPG
Foto: NearEMPTiness – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Frideric(us) Palantinus. Ego contuli Sancto Johan(n)i Baptiste eccl(es)iam Sancti Albani in Laichinge(n) et mole(n)dinam vlme Lorenz 1999 liest stattdessen [nach Eberl in: Kloster Blaubeuren 1085-1985, S. 28. Nachtrag 9.9.2024]: “Fridericus Palatinus. Ego contuli sancto Johani Baptiste eccl(es)iam Sancti Albani in Laichinge(n) et mole(n)dinam Ulme”. Baum 1914 gibt die Kürzungen unaufgelöst korrekt wieder. An Abweichungen vom Original sind nur zu notieren: sancto, Ulme. Aber der S-Großbuchstabe und der v-Kleinbuchstabe sind klar erkennbar. Die originalgetreue Lesung “Palantinus” haben sonst nur die Oberamtsbeschreibung, die aber “molendinum” liest (Lorent: molendianum, Morath-Fromm: molendam) und Wilhelm, der aber ein “in” vor “Ulme” hinzuerfindet. Morath-Fromm liest: Fridercius Palatinus.

Bartholomäus Krafft: Passionale sanctorum decimum, nicht nach 1496
Landes- und Hochschulbibliothek Fulda Cod. Aa 96 (Link zu Bl. 174v im Digitalisat der Handschrift). Zu diesem Legendar des 1496 gestorbenen Blaubeurer Priors Krafft: Geschichtsquellen.de. Beide hier einschlägige Stellen – Ruhmesliste Bl. 174v und der Eintrag des ersten Abts Azelin (“Anselini primi abbatis”) im Kalendar Bl. XIIIr zum 18. Dezember (im Zwiefalter Nekrolog, MGH Necrologia 1, S. 267, dMGH: Dezember 17 “Azelinus abb.”) – wurden von Lehmann/Bühler 1913, S. 511, 531 ediert.

Hirsauer Ruhmesliste im Passionale

Codex Hirsaugienses, nicht vor 1500
Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 14 Nr. 143, Bl. 17v Namen der von Hirsau ausgesandten Äbte: “Azelinus abbas ad Burren” (Digitalisat Landesarchiv Baden-Württemberg; Ausgabe von Eugen Schneider 1887, UB Tübingen). Zum Werk: https://archivalia.hypotheses.org/146386.

Zeichnung der Stifter (mit Ehefrauen) von Blaubeuren, Anfang 16. Jahrhundert (?)
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel Cod. Guelf. 97 Aug. 2° (Digitalisat). Das bislang in der Forschung zu Blaubeuren nicht beachtete großformatige Pergamentblatt, auf das ich im Preprint meiner Rezension von Kayser 2020 hinwies, konnte ich im August 2024 einsehen. Ich datiere die qualitätvolle Zeichnung vorsichtiger als die Handschriftendatenbank (nach Heinemann: 15.-16. Jahrhundert) in den Anfang des 16. Jahrhunderts. Die Stifter (von links nach rechts: Fridericus Palatinus, seine Frau, Anshelmus Comes, Berchta uxor eius, Hainricus Comes, Adelhait Comitissa, Seibotto Comes de Ruck, Seifridus Comes et Waltherus Comes filii eius) tragen Spruchbänder, deren Wortlaut mit dem der Inschriften des Chorgestühl von 1493 übereinstimmt. Als Beispiel Pfalzgraf Friedrich: “Ego contuli s. Johanni Baptist[e] ecclesiam s. Albani in Leychingen et molendinum Ulme”. Heinrich und Adelheid ist das Wappen der Tübinger beigegeben, während sich das der Herren von Ruck zwischen Seibotto und seinen Söhnen befindet. Die Darstellung orientiert sich an den Skulpturen des Chorgestühls. So stimmt bei Friedrich Hut, Bart und Gewand überein. Heinrich und Adelheid tragen je ein Kirchenmodell. Unter den alten Gemälden, die Tubingius (Brösamle 1966, S. 48) beschreibt, war eines mit diesem Paar, das gemeinsam eine Kirche hielt.

Johannes Trithemius († 1516)
In Betracht kommen nur die beiden Werke, die im Titel der Geschichte Hirsaus gewidmet sind: das 1503 abgebrochene Chronicon Hirsaugiense (Geschichtsquellen.de) und die 1514 abgeschlossenen Annales Hirsaugienses (Geschichtsquellen.de). Unter Beachtung der Ergebnisse von Nierhoff 2019 lässt sich feststellen, dass Trithemius in beiden Werken zu Azelinus und Blaubeuren keine zusätzlichen Informationen hat. Seine Quelle war die “Ruhmesliste”, wobei ihm die Bonner Handschrift des Basellius und der Codex Hirsaugiensis vorlag. Im Autograph des Chronicon – BAV Cod. pal. lat. 929, Bl. 89v (UB Heidelberg) heißt es: “Ad monasterium quod dicitur Buren in diocesi Augustensi Azelmum venerabilem monachum transmisit abbatem” (Druck 1559, S. 102, MDZ). Nicht anders in den Annales: “Buren”, zu dem Wilhelm “Azelinum” sandte. Die Stelle steht im Autograph BSB München, Clm 703, Bl. 128v (GBS); St. Galler Ausgabe 1 (1690), S. 268f. (MDZ). In der Wiedergabe der in das Inhaltsverzeichnis des Clm 703 integrierten Hirsauer Ruhmesliste (Bl. VIIr) liest Nierhoff 2019, S. 90 Nr. 24 Azelmus statt Azelinus (was vertretbar ist, da der i-Punkt fehlt). Sattler 1784, S. 261 (GBS) bezieht sich auf eine (leider nicht näher bezeichnete) Stelle bei Trithemius, die ich aber nicht finde (bei den Angaben zum Pfalzgrafen Kuno 1080 und 1081 in den Annales 1, 1690, S. 253 steht sie nicht). Sattler schreibt nach dem Zitat der Passage des Tubingius über die Kinder des Siboto von Ruck: “Wiewol Trithemius meldet, daß dise des Graven Hugo Söhne gewesen seyen. Weil er sich aber auf das Chronicon Blabyrense oder Dotationsbuch des Klosters Blaubeuren beruft, und dises demselben widerspricht, so könnte dem Trithemius hiebei wol etwas menschliches begegnet seyn”. Ich dachte an eine mögliche Verwechslung mit der Chronik des Johannes Naukler, in der aber zur Gründung Blaubeurens nichts steht.

Matthäus Marschalk von Pappenheim: Genealogiarum liber, um 1520
ÖNB Wien, Cod. 9338 (Digitalisat via manuscripta.at). Zum Autor: Archivalia. Auf Bl. 187v (Scan 382 des Digitalisat) erwähnt der Augsburger Genealoge in einem Abschnitt über die Montfort/Vom Rotenfahn als Gründer von “Blaubeiren” (so eine Randbemerkung zwischen beiden Personen) Heinrich genannt von Ruck (“dictus de Rugke”), Sohn des Grafen Rudolf von Pfullendorf, und Hugo, Graf von Rätien und Pfalzgraf von Tübingen, bei dem es sich, wie der folgende Abschnitt über die Möhringer Fehde 1164/116691 zeigt, um Hugo (IV., als Pfalzgraf II.) handeln muss. Teilweise auf Pappenheim, von dem noch weitere genealogische Handschriften existieren, fußt Lazius 1557.

Christian Tubingius: Chronik des Klosters Blaubeuren, 1521 (Datierung der Widmungsvorrede)
Die Wiedergabe von Brösamle 1966 folgt der einzigen bekannten Handschrift des wohl 1521 (Datierung des Widmungsbriefs) abgeschlossenen Werks des späteren Blaubeurer Abts, einer Abschrift von Andreas Rüttel dem Jüngeren (um 1574/78, laut Wasserzeichendatierung: Brösamle 1966, S. LXIII) im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 478 Bü 16. Auch Sattler 1777 kannte keine weitere Überlieferung. Zum Werk sind aus jüngerer Zeit zu beachten: Schreiner 1988 und Herding 2005.

Theodor Reysmann: Fons Blavus, 1531
Der Druck VD 16 R 1648 wurde nach einem Exemplar in Privatbesitz faksimiliert in: Theodor Reysmann: Fons Blavus. Poetische Beschreibung von Blautopf und Kloster Blaubeuren aus dem Jahr 1531. Ein alter Druck wiederaufgefunden. Hrsg. von Hans-Günter Bilger (1986), S. 1-23 (Internet Archive). Außer dem unvollständigen Exemplar der UB München gibt es noch eines in der BAV in Rom (Mikrofiche: Bibliotheca Palatina. Druckschriften F3946). Bilger S. 13 (Übersetzung S. 40f.): Reysmann erwähnt die Stifterbilder von Pfalzgraf Heinrich von Tübingen und Sigibotho “de Ruk”.

Caspar Bruschius: Monasteriorum Germaniae praecipuorum […] centuria prima (1551), Bl. 19r-21r (GBS)

Kapiteloffiziumsbuch, 1556
Hochschul- und Landesbibliothek Fulda Cod. B 25, hier abgebildet Bl. 39v: Eintrag (Hand des Ulrich Strebel) zum Jahrtag des Klosterstifters Sibotho von Ruck (Digitalisat LHB Fulda)

Die Handschrift, die im Kalender nur wenige Nekrologeinträge ausweist, wurde benutzt von der maßgeblichen Ausgabe der fragmentarisch erhaltenen Nekrologeinträge des Klosters durch Franz Ludwig Baumann in: MGH Necrologia Germaniae 1 (1888), S. 166-170 (dMGH). Baumanns heutigen Ansprüchen nicht mehr genügende Ausgabe hat außerdem – leider ohne Fundstelle gegebene – Auszüge Gabelkovers (siehe unten) berücksichtigt und alles Einschlägige aus Tubingius exzerpiert (überholt durch Brösamle 1966; ebenda S. 86-94 allgemeine Ausführungen des Tubingius über das klösterliche Memorialwesen).92 Nachträglich stellte Baumann fest (Necrologia 1, S. 659f.), dass die Blaubeurer Handschrift des “Liber ad Gebehardum” des Manegold von Lautenbach ein Blatt aus einem Blaubeurer Nekrolog aus dem frühen 12. Jahrhundert enthält (Badische Landesbibliothek Karlsruher, Cod. Rastatt 27, Bl. 104r-v, Digitalisat). Kayser 2020, S. 208 mit Abbildung 410 weist hin auf einen “inschriftlichen Mönchsnekrolog” in der Nordostecke des Kreuzgangs. Inschriften, von denen Reste erhalten sind, dokumentierten die Todesjahre von Mönchen. Ergezinger 1747 konnte davon nur noch den Namen eines Fraters Ludwig Han 1528 lesen. Nach Kayser erwähnt auch Knauss 1638 das bisher nicht epigraphisch untersuchte Zeugnis.

Wolfgang Lazius: De gentium aliquot migrationibus, 1557 (GBS)
Die Genealogie der Pfalzgrafen von Tübingen, die Tübinger, Grafen von Ruck und Schwäbische Pfalzgrafen (Stifter von Anhausen) als eine Familie betrachtet, gibt für Blaubeuren kein Gründungsjahr an, sondern nur das Pontifikat Urbans II. (1088-1099).

Sebastian Küng: Württembergische Chronik, nicht nach 1561
WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 78. Ausgabe: Ingrid Karin Sommer: Die Chronik des Stuttgarter Ratsherrn Sebastian Küng (1971), S. 40. Bl. 29r mit Zeichnung der Wappen Ruck und Tübingen ist faksimiliert ebenda S. 42 (Commons). Küng hat in Blaubeuren eine Tafel mit Stifterwappen gesehen, auf der Sigboto von Ruck ein anderes Wappen führt als die Grafen von Tübingen (die Anordnung – Ruck heraldisch rechts – enttspricht nicht den oben genannten Blaubeurer Zeugnissen). Das angegebene Gründungsjahr 1095 ist sicher Bruschius entnommen.

Zeichnung in der Chronik Küngs

Rudolf Hospinian: De origine, progressu, usu et abusu Templorum (1587), Bl. 204v (GBS)
Nach Bruschius, daher Gründungsjahr 1095. Ebenso: Rudolf Hospinian: De origine et progressu monochatus ac ordinum monasticorum (1588), Bl. 204v (GBS).

David Wolleber: Chorographia Württemberg, 1591
Ub Tübingen Mh 6.1, Bl. 326r-328v (Digitalisat UB Tübingen): Beschreibung von Stadt und Kloster Blaubeuren. Zum Autor: Archivalia. Wolleber folgt Bruschius und hat daher das Gründungsdatum 1095. Ihm fiel (Küng folgend) auf, dass das in Blaubeuren sichtbare Wappen des Grafen Sigbot von Ruck nicht mit dem der Grafen von Tübingen übereinstimmt.

Martin Crusius: Annales Suevici, 1595
Kapitel 13 des 8. Buchs im 2. Teil. Digitalisate: UB Tübingen; GBS; Übersetzung von Johann Jakob Moser 1 (1733), S. 501-503 (UB Tübingen). Der Abschnitt folgt weitgehend Bruschius, enthält aber auch eine Wiedergabe der Inschriften am Chorgestühl.

Oswald Gabelkover († 1616)
Der württembergische Historiker legte vor und nach 1600 umfangreiche handschriftliche Sammlungen an. Online liegen vor: WLB Stuttgart Cod. hist. oct. 16a, S. 65-112 (Digitalisat), Auszüge aus Blaubeurer Urkunden; Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 1 Nr. 8a (Digitalisat), historische Notizen zum Kloster mit Schwerpunkt 16. Jahrhundert. Weitere Handschriften, insbesondere WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 22, habe ich nicht eingesehen.

Gabriel Bucelin: Zeichnung des Klosters, um 1630
WLB Stuttgart Cod. HB V 4a, Bl. 323v-324r (Digitalisat). Zur Darstellung: Bach 1898.

Martin Zeiller: Itinerarium Germaniae nov-antiquae. Teutsches Reyßbuch (1632), S. 270 (GBS)
Von Zeiller stammt auch der Text der Topographia Sueviae 1643 (Wikisource). Er zitiert Bruschius und demzufolge das Gründungsjahr 1095.

Christoph Besold: Documenta rediviva […] (1636), S. 909-949 (GBS)

Gregor Knauss: Blauburani monasterii descriptio paraenetica, 1638
Nicht eingesehen. Die Schrift des Weingartener Mönchs aus der Zeit der katholischen Restitution legt den “Schwerpunkt auf die theologische Ausdeutung der Kunstwerke” (Kayser 2020, S. 21). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 478 Bü 16 gibt es eine zweite Handschrift in der WLB Stuttgart Cod. hist. oct. 63 (Handschriftenkatalog von Heyd 1891), deren Digitalisat unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:24-digibib-kxp18847183610 zur Verfügung stehen wird. Der Text wurde jüngst von Kayser 2020 ausgewertet.

Chronik von Sinsheim (bis 1653)
Die Handschrift, aus der Franz Joseph Mone: Quellensammlung der badischen Landesgeschichte 1 (1848) das Werk edierte (die Stelle über Blaubeuren in c. 6, S. 206, UB Freiburg), ist verschollen. Eine oder mehrere hochmittelalterliche Vorlagen (insbesondere ein Abtskatalog) sind anzunehmen, aber aufgrund der späten Überlieferung sind die Angaben mit Vorsicht zu benutzen.93

Gabriel Bucelin: Germaniae sacrae pars altera (1655), S. 18 (GBS)
Nennung des Azelmus mit Hinweis auf Trithemius. Kein Gründungsjahr.

Karl Stengel: Rerum Augustan. Vindel. Commentarius (1667), nach S. 168 (MDZ)
Stammtafel der Grafen von Tübingen. “Anselmus 1095. Fundator Blauburae”.

Franciscus Petrus: Suevia ecclesiastica (1699), S. 178-193 (UB Freiburg)
Zitiert zur Gründung 1095 Fabri.

Gallia Christiana 5 (1731), Sp. 1061-1064 (GBS)
Nach Brusch und Bucelin mit Gründungsjahr 1095.

Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal Lexicon 4 (1733), Sp. 106-108 (MDZ)
Mit Gründungsjahr 1095.

Johann Ulrich Steinhofer: Ehre des Herzogtums Wirtenberg 2 (1746), S. 56 (GBS)
Wiedergabe der Inschriften am Chorgestühl.

Johann Konrad Ergenzinger (auch: Ergezinger): Historiae monasterii Blabyrensis, 1747
Nicht eingesehen. Die Württembergische Landesbibliothek verwahrt die zweibändige Handschrift (Reinschrift) der vor allem die Baulichkeiten betreffende Klosterbeschreibung des späteren Abts als Cod. hist. qt. 118a und 118b (Handschriftenkatalog von Heyd 1891). Eine kurze Inhaltsangabe bietet das Schwäbische Magazin 2 (1775), S. 91f. (HU Berlin). Abschriften von Teil 1 und 2 mit der Datierung 1840 sind in der Evangelischen Hochschul- und Zentralbibliothek in Stuttgart aus der Seminarbibliothek Blaubeuren gerettet worden (Zitierlink Bd. 1). Eberl 1975, S. 173 lokalisierte in der Seminarbibliothek eine von ihm nicht datierte Abschrift. Brecht 1959, S. 120 Anm. 3 und 133 Anm. 71 kennt ein “Originalkonzept” Ergezingers im Klosterschularchiv Blaubeuren und datiert die Beschreibung 1743 statt 1747. Dieses Konzept trägt im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart die Signatur C 7 Nr. 82 (Beständeübersicht). Umfangreich ausgewertet wurde die Beschreibung von Kayser 2020 (ebenda S. 21f. eine Charakterisierung der Quelle).

Johann Friedrich Helfferich: Schediasma historicum de comitum Sueviae Palatinorum Tubigensium (1751), S. 33 (GBS)
Wiedergabe der Inschriften am Chorgestühl. Die Schrift erneut abgedruckt von Johann Reinhard Wegelin: Thesaurus rerum suevicarum 1 (1757), S. 286 (GBS).

Christian Fridrich Sattler: Historische Beschreibung des Herzogthums Würtemberg (1752), S. 140-154 (GBS)
“Von Stadt und Amt Blaubeuren”. S. 142f. wird erstmals (nach Tubingius) das Gründungsjahr 1085 genannt.

Christian Sattler: Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Graven. Teil 4, 2. Auflage (1777), Beilage Nr. 73 (GBS): Blaubeurer Chronik des Christian Tubingius
Es handelt sich bei dem Digitalisat um denjenigen Teil der (verbesserten) Zweitauflage (Erstausgabe 1768: MDZ), der das von Brösamle 1966, S. LIX erwähnte zweite Vorwort zur Tubingius-Wiedergabe enthält.

Vaterländische Bruchstücke von Blaubeuren. In: Schwäbisches Magazin von gelehrten Sachen 6 (1779), S. 617-625 (HU Berlin)
Lorent 1869 schreibt den Aufsatz dem Herausgeber Balthasar Haug zu. Es handelt sich um die Fortsetzung der Mitteilungen über die Stadt Blaubeuren (HU Berlin).

Christian Fridrich Sattler: Topographische Geschichte des Herzogthums Würtemberg (1784), S. 522-538 (GBS)
“Von dem Kloster, Stadt und Amt Blaubeuren”

Friedrich Carl Gottlob Hirsching: Historisch-geographisch-topographisches Stifts- und Closter-Lexicon 1 (1792), S. 435-439 (GBS)

David Friedrich Cleß: Versuch einer kirchlich-politischen Landes- und Cultur-Geschichte von Würtenberg bis zur Reformation 2.1 (1807), S. 202-205 (MDZ)

Beschreibung des Oberamts Blaubeuren (1830) (Wikisource)

Jeremias Friedrich Reuss: Nachrichten, betreffend das Kön. Seminar in Blaubeuren. In: Sacra natalitia Guilelmi (1845), S. 35-48 (GBS)

Christoph Friedrich Stälin: Wirtembergische Geschichte 2 (1847), S. 703f. (UB Freiburg)

Die sehenswerthen Eigenthümlichkeiten der Oberamtsstadt Blaubeuren und ihrer nächsten Umgebung [1848?] (WLB Stuttgart)
Eine zweite Ausgabe kam wohl 1866 heraus (siehe unten), die siebte 1934 (nicht eingesehen).

Ludwig Schmid: Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen (1853), S. 31-56 (MDZ)

Christoph Sigwart: Geschichte des Klosters und Seminars Blaubeuren (1861) (ULB Düsseldorf)

Moritz Kerker: Wilhelm der Selige, Abt von Hirschau (1863), S. 184-187 (GBS)

Die Sehenswürdigkeiten der Oberamtsstadt Blaubeuren und ihrer nächsten Umgebung [1866?] (WLB Stuttgart)
Laut Württembergische Jahrbücher 1866 (1868), S. 105 (GBS) 1866 erschienen.

August Lorent: Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg. Blaubeuren (1869) (UB Heidelberg, Tafeln: UB Heidelberg) (GBS)

Carl Eichler: Die Inschriften und Heiligenbilder am Hochaltar und im Chor der Klosterkirche zu Blaubeuren. In: Schriften des Württembergischen Alterthums-Vereins 2.2. (1875), S. 35-58 (UB Heidelberg)

Carl Baur: Das Kloster zu Blaubeuren. Ein Führer (1877) (GBS)
Die 4. erweiterte Auflage erschien 1919 (siehe unten).

Paul Giseke: Ausbreitung der Hirschauer Regel durch die Klöster Deutschlands (1877), S. 22f. (GBS)

Paul Giseke: Die Hirschauer während des Investiturstreites (1883), S. 72f. (GBS)

Konrad Rothenhäusler: Die Abteien und Stifte des Herzogthums Württemberg im Zeitalter der Reformation (1886), S. 139-146 (Internet Archive)

Wilhelm Heyd: Die Historischen Handschriften der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart 1-2 (1891) (ULB Düsseldorf)

Otto Hafner: Regesten zur Geschichte des schwäbischen Klosters Hirsau. In: Studien und Mittheilungen aus dem Benedictiner- und dem Cistercienser-Orden 13 (1892), hier S. 79f. (GBS)

Gustav Bossert in: Württembergische Kirchengeschichte (1893), S. 125f. (GBS)

Casimir Hermann Baer: Die Hirsauer Bauschule (1897), S. 46 (GBS)

Max Bach: Prospekt des Klosters Blaubeuren im Jahre 1630. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins 10 (1898), Sp. 467-470 (schwaben-kultur.de)

Franz Ludwig Baumann: Forschungen zur schwäbischen Geschichte (1899) (MDZ)
S. 296-309 “Die angeblichen Grafen von Ruck” (revidierte Version des Aufsatzes von 1878, GBS).

Paul Weizsäcker: Blaubeuren. In: Litterarische [oder auch: Besondere] Beilage des Staats-Anzeigers für Württemberg 1900, S. 289-302 (Internet Archive)

Gerold Meyer von Knonau: Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. 4 (1903), S. 353f. (Internet Archive)

Eugen Schübelin: Das Kloster Blaubeuren. In: Blätter des Schwäbischen Albvereins 16 (1904), Sp. 127-134 (schwaben-kultur.de), 173-176 (ebenda)

Paul Lehmann/Nonnosus [später: Johannes] Bühler: Das Passionale decimum des Bartholomaeus Krafft von Blaubeuren. In: Historisches Jahrbuch 34 (1913), S. 493-537 (Internet Archive)

Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg. Donaukreis 1. Oberamt Blaubeuren (1914), S. 10 (Klostergeschichte) und öfter (UB Heidelberg)

Karl Baur: Das Kloster zu Blaubeuren. Ein Führer. 4. Auflage (1919) (Internet Archive)

Eugen Stolz: Blaubeurer Wallfahrten. In: Rottenburger Monatschrift 3 (1919/20), S. 236-240, 245-250 (Internet Archive)

Germania Pontificia 2.1 (1923), S. 210-212 (Internet Archive)

Julius Baum: Kloster Blaubeuren (1926) (Internet Archive)

Josef Zeller: Kloster Blaubeuren. Ein Ueberblick über 600 Jahre seiner Geschichte (1085-1648). In: Ulmer historische Blätter 1926, Nr. 10, S. 1-5 (Internet Archive)

Fritz Neugass: Mittelalterliches Chorgestühl in Deutschland (1927), S. 34 (Internet Archive)
Zu den Stifterreliefs mit Inschriftenzitaten.

Josef Zeller: Entstehung und Bedeutung des Klosters Blaubeuren. In: Magazin für Pädagogik 97 (1934), S. 290-29 (Internet Archive)

Blaubeurer Heimatbuch (1950)
Nicht eingesehen.

Martin Brecht: Das Kloster Blaubeuren und seine Reformation im Licht einiger neuer Quellen. In: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 59 (1959), S. 119-149
Das ausgewertete Inventar von 1545 trägt jetzt die Signatur C 7 (Evangelisches Seminar Blaubeuren), Nr. 67 im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart.

Hermann Jakobs: Die Hirsauer (1961), S. 45

Otto-Günter Lonhard: Das Kloster Blaubeuren im Mittelalter. Rechts- und Wirtschaftsgeschichte einer schwäbischen Benediktinerabtei (1963) [Inhaltsverzeichnis]

Klaus Schreiner: Sozial- und standesgeschichtliche Untersuchungen zu den Benediktinerkonventen im östlichen Schwarzwald (1964) (UB Bielefeld)
S. 317-319 zur Hirsauer Abtsliste

Karl-Adolf Knappe: “Um 1490”. Zur Problematik spätgotischer Kunst in Deutschland. In: Festschrift Karl Oettinger (1967), S. 303-352

Franz Machilek: Zur Rechts- und Reformgeschichte der Abtei Blaubeuren. Anmerkungen zu einer Neuerscheinung. In: Historisches Jahrbuch 87 (1967), S. 373-391
Besprechungsaufsatz zu Lonhard 1963.

Christian Tubingius Burrensis Coenobii Annales. Die Chronik des Klosters Blaubeuren. Hrsg. von Gertrud Brösamle (1966)
Übersetzung von Bruno Maier. Separat erschien das Register von Maren Rehfus und Rainer Jooß.

Heinz Bühler: Schwäbische Pfalzgrafen, frühe Staufer und ihre Sippengenossen. In: Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen an der Donau 77 (1975), S. 118-156 (UB Augsburg). Hier zitiert nach dem Wiederabdruck bei Bühler 1997, S. 339-377

Immo Eberl: Blaubeuren. In: Germania Benedictina 5: Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg (1975), S. 160-174
Das Literaturverzeichnis S. 170-174 ist online (PDF).

Immo Eberl: Die Edelfreien von Ruck und die Grafen von Tübingen. Untersuchungen zu Besitz und Herrschaft im Blaubeurer Raum bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 38 (1979), S. 5-63 (Internet Archive)

Kloster Blaubeuren – 900 Jahre (1985)
Nicht eingesehen. Inhaltsverzeichnis.

Kloster Blaubeuren 1085-1985. Benediktinisches Erbe und evangelische Seminartradition. Katalog zur Ausstellung […] (1985)
Nicht eingesehen. Inhaltsverzeichnis.

Blätter für württembergische Kirchengeschichte 86 (1986)
Von den abgedruckten Beiträgen des Symposiums anlässlich der 900-Jahr-Feier des Klosters Blaubeuren 1985 nenne ich nur drei. Josef Semmler: Das Kloster Blaubeuren zwischen Reform und Reformation (S. 88-104) geht auch auf die Gründung ein, bietet aber keine Einzelnachweise, sondern nur ein Literaturverzeichnis. Klaus Schreiner: Benediktinische Klosterreform als zeitgebundene Auslegung der Regel (S. 105-195). Günter Kolb: Benediktinische Reform und Klostergebäude (S. 231-298).

Blaubeuren. Die Entwicklung einer Siedlung in Südwestdeutschland (1986)
Der wichtige Beitrag von Klaus Schreiner: Mönchtum im Geist der Benediktregel. Erneuerungswille und Reformstreben im Kloster Blaubeuren während des hohen und späten Mittelalters, S. 93-171 ist online. Von dem Beitrag von Peter Hilsch: Die Burgen um Blaubeuren: Ruck, Hohengerhausen, Blauenstein, S. 221-244 liegt leider nur ein nicht zitierfähiger E-Text im Netz vor: UB Tübingen. Zu den Inschriften des Chorgestühls ist heranzuziehen: Johannes Wilhelm: Der Chor der Blaubeurer Klosterkirche als spätgotisches Gesamtkunstwerk, S. 813-870.

Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Alb-Donau-Kreises und des Stadtkreises Ulm (1986), S. 56-58
Blaubeuren.

Otto-Günter Lonhard: 900 Jahre Blaubeuren. Kritische Überlegungen zur Gründungsgeschichte. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 46 (1987), S. 368-377

Klaus Schreiner: Erneuerung durch Erinnerung. Reformstreben, Geschichtsbewußtsein und Geschichtsschreibung im benediktinischen Mönchtum Südwestdeutschlands an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert. In: Historiographie am Oberrhein im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit (1988), S. 35-87 (UB Heidelberg), hiernach zitiert. Wiederabdruck in: Klaus Schreiner: Gemeinsam leben (2013), S. 551-612 (nicht eingesehen)
Die Tubingius-Chronik wird mehrfach herangezogen.

Jürgen Sydow: Fest und klösterlicher Alltag des Spätmittelalters in der Abtei Blaubeuren. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 9 (1990), S. 55-66 (RJKG)

Jürgen Sydow: Zur Wallfahrt nach Blaubeuren. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 9 (1990), S. 231-234 (RJKG)
Ergänzungen: https://archivalia.hypotheses.org/202119.

Sönke Lorenz: Hirsaus Priorate im Hochmittelalter. In: Hirsau: St. Peter und Paul 1091-1991. Teil 2: Geschichte, Lebens- und Verfassungsformen eines Reformklosters (1991), S. 335-393
Blaubeuren: S. 344f.

Klaus Graf: Monastischer Historismus in Südwestdeutschland am Ende des 15. Jahrhunderts [1993/2013]. In: Weblog Ordensgeschichte vom 19. August 2013.

Sönke Lorenz: Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger im Schönbuch. In: Von Schwaben bis Jerusalem. Facetten staufischer Geschichte (1995), S. 285-320
Zur Gründung von Blaubeuren und den ersten Belegen für die Grafen von Tübingen: S. 309-314

Heinz Bühler: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben. Gesammelte Aufsätze (1997)
Ein Teil der Auflage trägt offenbar das Erscheinungsjahr 1996.

Rolf Kuithan: Die Benediktinerabtei Zwiefalten in der kirchlichen Welt des 12. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Untersuchung der Zwiefalter Memorialquellen (1997)
[S. 164-170 Blaubeurer Äbte in den Zwiefalter Memorialquellen. Nachtrag 9.9.2024]

Frank Legl: Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim (1998) (SULB Saarbrücken)
Exkurs S. 148-153 “Adelheid vom Elsaß”

Sönke Lorenz: Herrschaftswechsel: Calwer, Welfen und Tübinger zwischen Schwarzwald und Neckar (12. Jahrhundert). In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 147 (1999), S. 29-60

Kloster Blaubeuren. Der Chor und sein Hochaltar (2002)
Hier einschlägig vor allem: Immo Eberl: Einführung in die Geschichte des Klosters Blaubeuren, S. 15-31, 245-247; Anna Morath-Fromm: Erneuerung braucht Erinnerung. Raumprogramm und liturgische Dispositionen, S. 41-67, 248-255

Felix Heinzer: Reformliturgie: Ihre Bücher und ihr Raum. Grundsätzliche Überlegungen am Beispiel Blaubeurens. In: Kunst und Liturgie. Choranlagen des Spätmittelalters (2003), S. 101-111 [Internet Archive. Nachtrag 9.9.2024]

Otto Herding: Christian Tubingius (um 1475 – 1563) und seine Blaubeurer Chronik (Widmungsbrief 1521). In: Derselbe: Beiträge zur südwestdeutschen Historiographie (2005), S. 57-61

Klaus-Peter Hartmann: Exkursionen in die “Hirsauer Klosterlandschaft” Mitteleuropas. Hirsauer Gründungen und Reformen zur Zeit von Abt Wilhelm (1069-1091). In: Einst und Heute. Historisches Jahrbuch für den Landkreis Calw 2016-2017, S. 101-122 (Kreisarchiv Calw)

Klaus-Peter Hartmann: Die Hirsauer Klosterlandschaft. Europäische Dimension einer mittelalterlichen Klosterreform (2018)

Anna Claudia Nierhoff: Die Hirsauer Ruhmesliste und ihre Rezeption. Zum ‘Chronicon Hirsaugiense’ und zu den ‘Annales Hirsaugienses’ des Johannes Trithemius. In: Johannes Trithemius (1462-1516). Abt und Büchersammler, Humanist und Geschichtsschreiber (2019), S. 59-96

Christian Kayser: Das ehemalige Benediktinerkloster Blaubeuren. Bauforschung an einer Klosteranlage des Spätmittelalters (2020)
Rezension: https://archivalia.hypotheses.org/180193

Hans-Otto Gaethke: Die Eheschließung Herzog Boleslaws III. von Polen mit der Grafentochter Salome von Berg in Schwaben: Beiträge zu Herkunft, Genealogie, verwandtschaftlichen Verhältnissen und zur politisch-herrschaftlichen Bedeutung der Grafen von Berg in Schwaben im 11. und 12. Jahrhundert (2022)
Da ein Register fehlt, war mir der Zugang zum Ebook über die Staatsbibliothek Berlin eine große Hilfe. Hier relevant sind die Abschnitte: Liutgard, Wohltäterin des Klosters Blaubeuren, und ihre Verbindungen (S. 300-307); Die Identifizierung des Grafen Hartmann von Gerhausen mit dem Grafen Hartmann I. von Dillingen (S. 402-408); Gerhausen und Ruck (S. 408-423); Graf Hartmann von Gerhausen, der Kampf gegen Heinrich IV. und der Übergang der Grafschaft Boos auf Graf Heinrich von Berg (S. 423-444).

Undatierte Internetquellen

Germania Sacra. Klosterdatenbank
https://klosterdatenbank.adw-goe.de/gsn/20457
Mit Links zu Wikipedia und Wikidata.

Württembergisches Urkundenbuch Online (WUB)
https://www.wubonline.de/

#forschung #histmonast

  1. Brösamle 1966, S. 32 (Internet Archive): “in monasterium multata est”, was mit Sattler 1777, S. 288 (GBS) als Druckfehler in “mutata” zu verbessern ist. []
  2. Ich habe vergeblich nach Mitteilungen über die Gründungszeit des Klosters in folgenden Quellen vor der Mitte des 16. Jahrhunderts gesucht:

    Ladislaus Sunthaim hatte um 1500 zwar Unterlagen aus Blaubeuren zur Verfügung, wie Dieter Mertens in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 49 (1990), S. 29 (Freidok) nachwies, er erwähnt aber die Gründung des Klosters in seinen Reisebeschreibungen nicht. Ausgabe von Karsten Uhde: Ladislaus Sunthayms geographisches Werk und seine Rezeption durch Ladislaus Münster 2 (1993), S. 307 nach WLB Stuttgart Cod. hist. 250, Bl. 54v (Digitalisat). Nicht anders im Cod. hist. 249 (die Stellen in Uhdes Register S. 484).

    Franciscus Irenicus: Germaniae Exegeseos Volumina Duodecim (1518), Bl. 204v (GBS)

    Die Angaben über Gründung und Äbte fehlen in der Erstausgabe von Sebastian Münsters Comographia 1544 (Nachweise). In jüngeren Ausgaben sind sie Bruschius entnommen (so 1561, GBS, siehe auch die GBS-Suche). []

  3. Mit der Ausbreitung der Hirsauer Reform beschäftigte sich in jüngster Zeit Klaus-Peter Hartmann (2016-2017, 2018). []
  4. Hrsg. von Ian S. Robinson. MGH SS rer. Germ. N. S. 14 (2003), S. 485 (dMGH). []
  5. Hrsg. von Wilhelm Wattenbach. MGH SS 12 (1856), S. 218f. (dMGH). Zur Quelle: Geschichtsquellen.de. []
  6. Zwiefalter Chroniken 1941/1978, S. 54. []
  7. Zur Quelle jüngst: Nierhoff 2019. []
  8. In den auf Geschichtsquellen.de zitierten Arbeiten Eduard Hlawitschkas 1993 und 2003 hat er die Verwertung der spätmittelalterlichen genealogischen Angaben zu den ältesten Grafen von Dießen durch Armin Wolf zurückgewiesen, da sie sich aus der Benutzung der Historia Welforum erklären lassen. []
  9. Hilsch 1986, S. 243 Anm. 54 kennt nur Lazius. []
  10. Ich stütze mich dankbar auf die mit Quellen belegten Angaben von Lorenz 1991. Fischbachau: ebenda, S. 358. []
  11. Lorenz 1991, S. 349 nach Bernold (S. 503f. in der oben zitierten neuen Ausgabe). []
  12. Schreiner zitiert MGH Scriptores 6, S. 210, dMGH, wo 1099 als Jahr der Ordination genannt wird. Die dort wiedergegebene Randnote befindet sich in der Ekkehard-Handschrift SB Berlin Ms. lat. fol. 295, Bl. 93v: Digitalisat. []
  13. Eberl 2002, S. 15 [und in: Kloster Blaubeuren 1085-1985, S. 28. Nachtrag 9.9.2024] begründet das von ihm aus der Liste abgeleitete Entsendungsdatum 1088/90 nicht. []
  14. Lorenz 1991, S. 343f. []
  15. Lorenz 1991, S. 345. []
  16. Stephan Molitor: Das Reichenbacher Schenkungsbuch (1997), S. 123 (P 19), 188 (St 18). []
  17. Dass es kein Kloster in Egelsee gab, betont Lonhard 1987, S. 371f. Spekulativ zu Egelsee: Hansmartin Decker-Hauff in: Blaubeuren (1986), S. 85-92. []
  18. Lorenz 1991, S. 340f. []
  19. Otto Hafner: Verbrüderungsvertrag zwischen Hirsau, St. Blasien und Muri O.S.B. In: Studien und Mitteilungen aus dem Benediktiner- und Zisterzienserorden 17 (1896), S. 3-14 (HathiTrust); Joachim Wollasch: Muri und St. Blasien. Perspektiven schwäbischen Mönchtums in der Reformzeit. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 17 (1961), S. 420-446 (DigiZeitschriften); Dieter Geuenich: Verbrüderungsverträge als Zeugnisse der monastischen Reform des 11. Jahrhunderts in Schwaben. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 123 (1975), S. 17-30; Joachim Wollasch: Spuren Hirsauer Verbrüderungen. In: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991 2 (1991), S. 173-193; Johann Wilhelm Braun: Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald 1 (2003), Nr. 28 (mit Stemma der Verbrüderungsverträge), 32, 43, 44 (mit Vergleichstexten), 45, 46, 57, 134, 225; Annekathrin Miegel: Kooperation, Vernetzung, Erneuerung (2014), S. 34-37. []
  20. Rheinische Vierteljahrsblätter 31 (1966/67), S. 108f. (UB Bonn). []
  21. Brösamle 1966, S. 34, 38, 48, 50. []
  22. Kayser 2020, S. 84f. datiert sie nicht. Vor der Mitte des 12. Jahrhunderts können sie aufgrund der Nennung von Pfalzgraf Friedrich als Stifter nicht entstanden sein. []
  23. Klaus Graf in: Mundus in imagine. Bildersprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner (1996), S. 390 (Artdok). []
  24. Ich habe sie in dem von Stephan Molitor bearbeiteten Katalogband: 1495: Württemberg wird Herzogtum. Dokumente aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu einem epochalen Ereignis (1995), S. 43 (Freidok) ediert. Tubingius: Brösamle 1966, S. 246f. (mit dem Hinweis auf Knauss); Sunthaim: WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 249, Bl. 118r (Digitalisat). Die jüngere Fassung, die Reinhold Rau im Sülchgau 1966 (und zuvor in den Heimatkundlichen Blättern für den Kreis Tübingen 1964 Nr. 3, UB Tübingen) aus dem Merkbuch des Hans Hermann Ochsenbach, WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 164, Bl. 18v (neue Foliierung, Digitalisat), veröffentlichte, liegt auch, was ich 1995 noch nicht wusste, in zwei Drucken des 18. Jahrhunderts vor. Johann Peter von Ludewig: Reliquiae manuscriptorum 10 (1733), S. 407 (MDZ) stellte die Verse seiner Wiedergabe der Bebenhäuser Annalen voran – weitere Textzeugen dieser Quelle enthalten sie nicht, so Robert Zagolla: Die “Bebenhäuser Annalen” (2002), S. 45, 71. Sie sind ebenfalls in dem vom Johann Friedrich Schannat: Vindemiae Literariae 2 (1724), S. 36 (UB Kiel) abgedruckten anonymen Chronicon Wirtembergense überliefert. Zu diesem bis 1514 reichenden Werk (mit wenigen Zusätzen vermehrte Auszüge aus Trithemius) ist immer noch Christoph Friedrich Stälin: Wirtembergische Geschichte 3 (1856), S. 10f. (UB Freiburg) heranzuziehen. []
  25. SW-Fotos: bildindex.de (Tübingen), bildindex.de (Ruck). []
  26. Kayser 2020, S. 124. Auf die Präsenz des Wappens Eberhards im Bart mit Vierer-Ahnenprobe im Kreuzgang weist hin Kolb 1986, S. 241. []
  27. Kayser 2020, S. 167f. mit Abbildung 316. []
  28. Kayser 2020, S. 174, 179. []
  29. Kayser 2020, S. 232 Abbildung 461. Zur Datierung des Dormentbaus: ebenda, S. 207. []
  30. Nur die Büste des Tübingers ist abgebildet von Kayser 2020, S. 312 Abbildung 312. Kolb 1986, S. 241 Anm. 27: “zwei vornehm altertümlich gekleidete Männer mit den Stifterwappen von Ruck und Tübingen”. Er nennt mehr Darstellungen als Kayser. []
  31. Kayser 2020, S. 313f. []
  32. Kayser 2020, S. 340. []
  33. Kayser 2020, S. 363. []
  34. Kayser 2020, S. 371 nach “Lorent 1747, S. 62”, was zu korrigieren ist in Lorent 1869. Lorents Quelle waren die Vaterländischen Bruchstücke von Blaubeuren 1779, S. 620. []
  35. Quelle war eine frühere Version der Seminar-Website (Internet Archive). Auf der Seite (Internet Archive), auf der das Foto verlinkt war, fehlt eine Quellenangabe. []
  36. Kayser 2020, S. 130. []
  37. Schon Kolb 1986, S. 241 Anm. 27 fiel das Fehlen der Wappen von Heinrich Krafft und seiner Frau Adelheid Niessin im Kreuzgang und Refektorium auf. []
  38. Heinzer 2003, S. 107-109. []
  39. Schreiner: Klosterreform 1986, S. 190. []
  40. Heinzer 2003, S. 109. []
  41. Sydow: Fest 1990, S. 59. []
  42. Graf 1993/2013: Monastischer Historismus. Fallstudie zu Hirsau: https://ordensgeschichte.hypotheses.org/5502. []
  43. Die Unterscheidung stammt von Jan Assmann. []
  44. Eine befriedigende Behandlung des Nachruhm-Gedankens steht noch aus. Aktuelle Hinweise: https://doi.org/10.5282/o-bib/5808. []
  45. Graf 1993/2013. []
  46. https://archivalia.hypotheses.org/172294. []
  47. Hauptstelle: Brösamle 1966, S. 48. Auf diese Stelle stützt sich (ohne zusätzliche Informationen) der Eintrag der Adelheid zum 10. November im unten erwähnten Kapiteloffiziumsbuch 1556. In den Speyerer Nekrologien ist sie allerdings zu einem anderen Monat (März 8 oder 11) eingetragen! Hansjörg Grafen: Spuren der ältesten Speyerer Necrologüberlieferung. Ein verlorenes Totenbuch aus dem 11. Jahrhundert. In: Frühmittelalterliche Studien Bd. 19 (1985) S. 379-431, hier S. 397, 427; Derselbe: Forschungen zur älteren Speyerer Totenbuchüberlieferung. Mit einer Textwiedergabe der Necrologanlage von 1273 (1996), S. 262, 293. In dem von Stephan Molitor edierten Reichenbacher Seelbuch, Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 78 (2019), S. 94 (WLB), wird sie beim Eintrag ihres Gatten Graf Heinrich zum 28. Februar erwähnt. In der Blaubeurer Nekrologüberlieferung (siehe unten zu 1556) ist der als Gründer bezeichnete Graf Heinrich aber ebenfalls mit einem anderen Datum (Januar 2) zu finden. []
  48. WLB Stuttgart Cod. hist. oct. 16a, S. 65 (Digitalisat). []
  49. Exemplarisch für die Spekulationen: Zeisolf-Wolfram in der Wikipedia. Meine Warnung in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit (1993), S. 16f. (Freidok) wurde von der weiteren Forschung komplett ignoriert. Eine Stelle zu den Kraichgaugrafen aus Irenicus 1518, die Adelheid (aber nicht Blaubeuren) nennt, teilte ich ebenda, S. 37 Anm. 108 mit. Seither boten allenfalls Grafen: Forschungen 1996 (wie oben), S. 261-272 und Tillmann Lohnse: Heinrich IV., seine Halbschwester Azela und die Wahl zum Mitkönig am 26. Juni 1053 in Tribur. – Zwei übersehene Quellenbelege aus Goslar. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 85 (2013), S. 217-228 (PDF Historische Kommission) Beachtenswertes zur Familie. []
  50. WUB = Brösamle 1966, S. 38, 40. []
  51. Lorenz 1995, S. 308f. []
  52. Brösamle 1966, S. 80. Ein Hugo Comes ist im Karlsruher Nekrologfragment aus Blaubeuren vom Anfang des 12. Jahrhunderts (siehe unten) zum 15. September eingetragen. Er fehlt im Kalender des Kapiteloffiziumbuchs 1556. []
  53. Besser als die Wikipedia: Hilsch 1986. []
  54. Mit Hinweis auf Johann Nepomuk von Raiser: Guntia (1823), S. 42 (UB Heidelberg). Auch Bossert 1893, S. 125 nahm an, Siboto sei wohl ein Herr von Albeck. Über diese Familie bereite ich einen längeren Beitrag vor. []
  55. Kritik an den Hypothesen Eberls äußerte Lonhard 1987, S. 376 Anm. 38. []
  56. Bühler 1997, S. 356. []
  57. Eberl 1979, S. 34f., 41. Ebenda, S. 35 will er die Ruckerin nicht als Stammmutter der Tübinger ansehen. Angemerkt sei, dass man sonst eine (allerdings wenig problematische) Nahehe im Grad 5:5 annehmen müsste: Tochter N. Tübingen – Anselm – Hugo (II.) – Hugo (III.) – Heinrich auf der einen Seite, N. Ruck – Sigiboto – Siegfried – Hermann – Tochter N. auf der anderen. Notiert sei ebenfalls, dass Sönke Lorenz in seinen soliden Arbeiten zu den Tübinger Grafen/Pfalzgrafen beide Eheverbindungen nicht akzeptiert hat. []
  58. Eberl 1979, S. 36. Wörtlich übernommen in: Der Alb-Donau-Kreis 2 (1999), S. 444. []
  59. Hans-Dieter Lehmann: Die Wurmlinger Kapelle und ein Dillinger Verkauf an Kloster Blaubeuren. Zur Verwandtschaft der Grafen von Dillingen und Tübingen. In: Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen an der Donau 118 (2017), S. 9-16 behauptet ohne Begründung: Graf Hartmann I. von Dillingen, Vater von Hartmann II. von Gerhausen, heiratet eine Tochter des Grafen Anshelm im Haglegau (1048). Deren Schwester heiratet Heinrich II. von Hildrizhausen, Vater von Hugo und Anshelm von Tübingen. In seinen Anmerkungen zu Jürgen Scheff in Württembergisch Franken 106 (2021), S. 41f. (WLB) will er Adelheid von Enzberg als Blaubeurer Stifterin durch die Gräfin Udelhild von Dachau ersetzen. Sapienti sat! []
  60. Eher negativ rezensierte dagegen Immo Eberl in den Blättern für württembergische Kirchengeschichte 123 (2023), S. 366-368 die Arbeit. []
  61. UB Gießen, Hs. 176, Bl. 234v (Digitalisat); ediert von Georg Waitz in: MGH Scriptores 24 (1879), S. 78 (dMGH). []
  62. Jürgen Scheff: Eginonen, Welfen und Zollern – eine Neuinterpretation verwandtschaftlicher und besitzgeschichtlicher Verflechtungen dreier Hochadelsgeschlechter vom 11. bis 13. Jahrhundert anhand meist altbekannter Quellen – Teil 2: Die Grafen von Urach (und Vaihingen) und die Grafen von Zollern. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 142/143 (2021/22), S. 27-118, hier S. 117. Zur Tübinger Ehe: ebenda, S. 67-70. Zu den Kindern Friedrichs: S. 29f. []
  63. So schon Ludwig Schmid: Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg und ihrer Grafschaft (1862), S. XLVIII (GBS), der auch weitere Unrichtigkeiten der Genealogie auflistet. []
  64. Über Ita: Urban Küsters in: Hirsau: St. Peter und Paul 1091-1991. Teil 2: Geschichte, Lebens- und Verfassungsformen eines Reformklosters (1991), S. 203f. Hans-Dieter Lehmann in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 98-104 sieht sie spekulativ als Schwester des 1082 gestorbenen Markgrafen Udo II. von Stade an. []
  65. Über ihn besser als Gaethke: Lorenz 1995, S. 308. Er ist in einer spät überlieferten Inschrift bezeugt: Jan Ilas Bartusch: Die Inschriften des Landkreises Freudenstadt (2016), Nr. 2. []
  66. Ausgabe von Simon Widmann in: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 18 (1883/​1884), S. 247 (UB Heidelberg). Zur Quelle: Geschichtsquellen.de. []
  67. Arnstein a. d. Lahn im Mittelalter, S. 3-8, 48f. []
  68. Johannes Fried: Der Schleier der Erinnerung (2004). []
  69. Dazu Gaethke 2022, S. 414. []
  70. So aber Eberl 1979, S. 44. []
  71. Reichardt 1986, S. 179. []
  72. Reichardt 1986, S. 301. []
  73. Eberl 1979, S. 47. Für die Identifizierung des Minnesängers durch die Germanistik (und Eberl) mit einem Ritter Heinrich de Rugge 1175/78 sehe ich keinen hinreichenden Grund. Zum Minnesänger: https://www.ldm-digital.de/autoren.php?au=Rugge.

    []

  74. Der Einfachheit halber verweise ich auf das Register von Bühler 1997. []
  75. Das Pergament mit den Urkunden von 1092 und 1116 aus dem Klosterarchiv Schaffhausen befindet sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Landesarchiv Baden-Württemberg mit Digitalisat; WUB. []
  76. Im 13. Jahrhundert sind dillingische Burgverwalter bezeugt, Hilsch 1986, S. 225. []
  77. Für Sarah Hadry: Neu-Ulm (2011), S. 40 deutet der Name Hartmann “stark auf einen Kirchberger hin”. []
  78. Zur Gründung Elchingens jüngst nicht vollständig überzeugend Hadry (wie oben), S. 430-436. []
  79. Schon Ladislaus Sunthaim sagt um 1500: “Elchingen […] hat gestifft ain herr vonn Sachssenn und graffenn vonn Rauenstain”, WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 250, Bl. 41r (Digitalisat). []
  80. Tobias Weller: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert (2004), S. 201-204 mit Zitat der hochmittelalterlichen Quellen. []
  81. Der Schwiegervater Konrads von Wettin führt in der Aufzeichnung über Schenkungen an die Mainzer Domkirche 1110-1137 – Mainzer Urkundenbuch 1 (1932), Nr. 616 (Dilibri) – eindeutig den Grafentitel, was Hadry nicht wirklich zutreffend referiert. []
  82. Meine frühere Kritik an Bühlers Arbeiten habe ich zusammengestellt in: https://archivalia.hypotheses.org/262. []
  83. Bühler 1997, S. 56. []
  84. Benediktinische Monatschrift 2 (1921), S. 207 (Internet Archive). []
  85. In: Liutold von Achalm († 1089). Graf und Klostergründer (2000), S. 29f. Ebenda, S. 30f. zu den Problemen besitzgeschichtlicher Argumentation. []
  86. Die Ahnen der hochmittelalterlichen deutschen Könige, Kaiser und ihrer Gemahlinnen 1 (2006), S. XVI. []
  87. Dazu vorläufig: https://archivalia.hypotheses.org/1884. []
  88. Eher nicht ist an Ministeriale zu denken. Mit den Namen der Vögte von Ruck gibt es keine Überschneidungen: Eberl 1979, S. 42; Hilsch 1986, S. 241. []
  89. Legl 1998, S. 151 Anm. 852 macht darauf aufmerksam, dass das Grundrissschema bei Wilhelm 1986, S. 816f. hinsichtlich der Stifterdarstellungen unbrauchbar ist. []
  90. So Legl 1998, S. 151f. In einem gründlichen und überzeugenden Exkurs macht Legl deutlich, dass die Annahme, Adelheid habe dem Geschlecht Dagsburg-Egisheim entstammt, nicht begründet ist. []
  91. Zu ihr Peter Schiffer in: Aus südwestdeutscher Geschichte. Festschrift für Hans-Martin Maurer (1994), S. 81-104. Urquelle ist die Historia Welforum. []
  92. Brösamle S. 311-319 (zu den Blaubeurer “Totenlisten”) hielt die Fuldaer Handschrift offenbar für verloren bzw. hat sich nicht um sie gekümmert. []
  93. Zur Quellenkritik anhand des Kapitels 11: Klaus Graf in: Von Schwaben bis Jerusalem (1995), S. 222f. (Freidok). Da Angaben aus späten Quellen, unter anderem aus der 1608 gedruckten Speyerer Bistumsgeschichte des 1587 verstorbenen Philipp Simonis, eingearbeitet wurden, habe ich einige Werke der Speyerer Bistumschronistik im jeweiligen Abschnitt über Bischof Johannes vergeblich auf Erwähnungen von Blaubeuren geprüft.

    Johann Seffried von Mutterstadt in: Fontes 4 (1868), S. 336f. (MDZ)

    Wolfgang Baur zitiert nach Clm 1316 (MDZ)

    Wilhelm Werner von Zimmern in der Bremer Handschrift (Internet Archive)

    Philipp Simonis: Beschreibung 1608 (GBS). []


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. September 2024). Kloster Blaubeuren – Materialien zu Stiftung und Stiftergedenken. Archivalia. Abgerufen am 14. September 2024 von https://doi.org/10.58079/128j3


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Kloster Blaubeuren – Materialien zu Stiftung und Stiftergedenken“

  1. Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org und in unseren Newsletter aufgenommen.

    Ulrike Stockhausen (Community Management von de.hypotheses)

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