OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. April 2024). Plagiate: Gericht erklärt Kündigung von Politologin Ulrike Guérot (Uni Bonn) für rechtmäßig. Archivalia. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/w9m4
Dr. Bernd Dammann – siehe dazu meinen aktuellen Kommentar unter:
https://archivalia.hypotheses.org/194043
Die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts Bonn im Plagiatsfall der gekündigten Ulrike Guérot
Zu der von der Politikwissenschaftlerin Dr. Ulrike Guérot angestrengten und vom Arbeitsgericht Bonn abgeschmetterten Kündigungsschutzklage liegt jetzt (Ende August 2024) eine umfangreiche Urteilsbegründung vor. Darüber berichtet Jochen Zenthöfer am 28. August 2024 unter de Überschrift “Der Fall Guérot. Die Kehrseite des Grundrechts” (Bezahlschranke)
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urteil-zu-wissenschaftsfreiheit-im-fall-guerot-die-kehrseite-des-grundrechts-19945576.html
Zenthöfer resümiert:
“Wir erfahren in den 276 Randnummern umfassendenUrteilstext bislang unbekannte Details und erhalten eine überzeugende, lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung.”
“Wissenschaftsfreiheit bedingt Belegpflicht, und auch volkstümliche Wissenschaft muss redlich sein: Das Urteil, das das Bonner Arbeitsgericht gesprochen hat, ist wegweisend.”
“Fall Ulrike Guérot: Urteil jetzt in voller Länge nachlesbar.” – Wirklich? ich finde es nicht !!!
In seiner Ausgabe vom 8. August 2024 berichtet der Bonner General-Anzeiger bereits unter der Überschrift: “Schriftliches Urteil in der Causa Guérot. Entlassen wegen unheilbaren Vertrauensbruch”. (Bezahlschranke)
In diesem Artikel findet sich auch der Hinweis: “Wie das Bonner Arbeitsgericht sein Urteil begründet, können Interessierte jetzt ausführlich im Internet nachlesen.” – Wer liefert uns dazu den passenden Link?
Admin Dr. Klaus Graf hat nunmehr unter Wissenschaftsbetrieb vom 30. August 2024 “Urtel im Fall Guérot – Arbeitsrechtliche Implikationen von Wissenschaftsplagiaten”
https://archivalia.hypotheses.org/211207
zum vollständigen Urteilstext des Arbeitsgerichts Bonn und zum kompletten Wortlaut des FAZ-Artikels von Jochen Zenthöfer auf seinem Blog Archivalia Links eingestellt, mit denen diese Texte aufrufbar und umfassend nachlesbar sind. – Dafür gebührt ihm großer Dank!