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Weiterer Dummfug zu Open Access aus juristischer Sicht

http://www.academics.de/action/?nav=36529

Reußens Hofjurist Rieble singt wieder einmal das Hohe Lied der Wissenschaftsfreiheit.

Zitat:

Der punktuelle Preismissbrauch löst einen verhängnisvollen Schluss aus: Wenn der Staat die Wissenschaft finanziert an den Universitäten und den Großforschungseinrichtungen der blauen Liste, aber auch durch Projektförderung durch die DFG, dann müsse der Staat oder die Allgemeinheit Zugriff auf die Forschungsergebnisse nehmen können.

Rieble spielt die finanziellen Folgen der Journal Crisis herunter. “Wer zahlt, schafft an”. Schon aus Sicht des gesunden Menschenverstands (der ja bei Juristen eigentlich nicht vertreten ist) sollte einleuchten, dass es nicht angeht, öffentlich subventionierte Forschung zu Höchstpreisen zurückzukaufen.

Früher zu Rieble:
?s=rieble


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. September 2009). Weiterer Dummfug zu Open Access aus juristischer Sicht. Archivalia. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bu23


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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