“Auch die kritische Diskussion ist jederzeit möglich, soweit sie nicht in den jeweiligen Räumlichkeiten der documenta erfolgt”
Ein ziemliches Skandalurteil, das in seinem urheberrechtlichen Teil abstrus anmutet:
http://www.kanzlei.biz/nc/urheberrecht/07-11-2008-lg-kassel-12-o-4157-07.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. September 2009). Fremdführungen durch die Documenta als urheberrechtlicher Eingriff? Archivalia. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bu1j