http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-05-2009-vg-frankfurt-main-7-l-676-09-f.html
Die Entscheidung ist mit Sinn und Zweck des IFG nicht zu vereinbaren. Systematisch werden dadurch sehr komplexe Themen im Bereich der Wirtschaftsaufsicht des Staates dem Transparenzgebot des IFG und der aktuellen journalistischen Berichterstattung entzogen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. September 2009). Kein Informationszugang, wenn unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bu16