http://www.geschichtskombinat.de/google-books-eine-zwiespaeltige-sache
http://geschichtspuls.de/art1359-google-books-eine-zwiespaeltige-sache
Man kann nur immer betonen: Wenn Google die Seiten mit Genehmigung anzeigt, dann hat es eine Genehmigung des Verlags. Und wer sich die Sichtbarkeit von Google Books entgehen lässt, ist mit dem Klammerbeutel gepudert. Mehr möchte ich jetzt zu diesen inkompetenten Ergüssen nicht schreiben.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. September 2009). Unwahres über Google Book Search. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bu13