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Kontrafaktischer Test für Plagiate?

https://www.insidehighered.com/opinion/views/2024/04/16/new-way-think-about-plagiarism-opinion

“[A] particular instance of plagiarism is wrong to the extent that removing it from history would make a big difference.”

Wie geht man mit Plagiaten und anderen zurückgezogenen Arbeiten um?

Am 12.4. kam eine Pressemeldung der ZB MED heraus: “ZB MED-Suchportal LIVIVO macht zurückgezogene Publikationen deutlich erkennbar”. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Sehr wohl habe ich Bauchschmerzen bei der Praxis von Bibliotheken, die aberkannte Dissertationen nicht nur in den Katalogen kennzeichnen, sondern auch für die Benutzung sperren.

https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/plagiate-entzogene-doktorgrade-werden-kuenftig-in-bibliothekskatalogen-vermerkt-19644117.html (Zenthöfer)

“Schon seit langem versieht die DNB ihren Katalog bei Gradentzügen mit einer Anmerkung, zudem entfernt sie die Kennzeichnung als Hochschulschrift. So heißt es bei der ersten Dissertation des früheren CSU-Politikers Karl-Theodor zu Guttenberg: „Ursprünglich als Dissertation veröffentlicht, Doktorgrad wurde am 23.02.2011 entzogen.“ In manchen Fällen wird ein Buch für die reguläre Benutzung gesperrt. Für eine Einsichtnahme muss dann ein besonderes Interesse dargelegt werden. Dies gilt beispielsweise bei einer medizinischen Arbeit über die Rolle von Homocystein bei der Kohlenmonoxid-induzierten Erythropoetinsekretion in der Niere. Der Autor hat seinen Doktorgrad inzwischen auf der Praxiswebsite gelöscht, auf diversen Gesundheitswebseiten wurde er zuletzt noch als „Dr. med.“ geführt. Auf Nachfrage dieser Zeitung haben die Gemeinnützige Stiftung Gesundheit und zwei Kinderarztportale den Eintrag korrigiert. Internet-Portale erfahren auch weiterhin nicht automatisch über Gradentzüge.

Obwohl Nordrhein-Westfalen und Bayern nicht zu den zehn Bundesländern gehören, die sich auf das neue Verfahren geeinigt haben, gibt es auch dort Reformmut. Auf Nachfrage der F.A.Z. hat die Ruhr-Universität Bochum einen Hochschulschriftenvermerk aus dem Bibliothekskatalog gelöscht. Die Arbeit zu „Fahrsimulatoruntersuchung und Vigilanztests bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom vor und unter CPAP-Therapie“ ist gesperrt; ein Hinweis ergänzt, dass der Doktorgrad am 28.11.2012 entzogen wurde. Bei der Deutschen Nationalbibliothek war dieser Hinweis bereits seit Jahren zu finden. Plagiatsbehaftete Dissertationen waren auch an der Universität Würzburg jahrelang noch zugänglich. Nun wurden sie gesperrt. Eigentlich hätte man erwarten dürfen, dass die Universität schneller reagiert. Sie war vor 15 Jahren Schauplatz eines großen Forschungsskandals. Gegen Spenden hatte ein Medizinhistoriker zahlreiche Doktorarbeiten selbst verfasst und wegen Vorteilsannahme verurteilt. Im Laufe seiner Karriere hatte er über 200 Doktorarbeiten betreut oder mitbetreut. Davon überprüfte die Universität 21 Arbeiten, in vier Fällen wurden Plagiate nachgewiesen und der Doktorgrad aberkannt. Die Exemplare dieser Dissertationen sind nun in Würzburger Bibliotheken als „sekretierte Literatur“ gelistet und können ausschließlich im Lesesaal eingesehen werden.”

Das ist absolut falsch und schadet der Wissenschaft. Was als wissenschaftliche Veröffentlichung im Umlauf war, darf unter keinen Umständen gesperrt oder mit Nutzungseinschränkungen versehen werden! Eine solche Zensur steht weder den Autoren noch den Bibliotheken zu, da überprüfbar sein muss, was wissenschaftlich genutzt oder sogar zitiert werden konnte. Es ist wurscht, wieviele Bibliothekare solche Arbeiten als unwissenschaftlich empfinden. Es ist nicht nur denkbar, sondern in vielen Fällen auch zutreffend, dass nach Abzug der plagiatbehafteten oder unredlichen Teile wissenschaftlich Akzeptables übrig bleibt. Man muss sich mit solchen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, sie aber nicht ausmerzen oder den Zugang zu ihnen erschweren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. April 2024). Kontrafaktischer Test für Plagiate? Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/w8q4


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Kontrafaktischer Test für Plagiate?“

  1. dem letzten absatz stimme ich uneingeschränkt zu: man muss solche inkriminierte schriften weiterhin einsehen können. meines erachtens ohne einschränkungen. die leihbüchereien können gern etwas im katalog vermerken, alles andere ist zu viel des guten.

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