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Stuttgarter Gericht wies Ansprüche Italiens auf den vitruvianischen Menschen zurück

Wir berichteten über den Streit zwischen dem deutschen Spiele-Unternehmen Ravensburger und dem italienischen Staat, der für die kommerzielle Nutzung von Leonardos berühmter GEMEINFREIER Zeichnung als Puzzle abkassieren will. Nun hat, entnimmt man

https://www.corriere.it/cronache/24_aprile_04/disfida-puzzle-dell-homo-vitruvianus-via-libera-tedeschi-6621c1dc-f2bf-11ee-ab87-79667834e629.shtml

und weiteren italienischen Quellen sowie einem keine weiteren Aufschlüsse bringenden Paywall-Artikel der Londoner Times, ein Stuttgarter Gericht (LG?) klargestellt, dass die Vorschrift des italienischen Staats außerhalb Italiens keine Gültigkeit hat. Das italienische Regime ist natürlich empört und will in Berufung gehen. Ein Aktenzeichen ist nicht angegeben, in Deutschland kenne ich noch keine Resonanz des Urteils. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als in Stuttgart nach der Entscheidung zu fragen.

12.4.2024 Andere deutsche Medien berichten inzwischen ebenfalls, z.B. das Börsenblatt. Das LG Stuttgart übersandte mir seine Entscheidung 17 O 247-22 (PDF). 28.4.2024 Urteil bei Openjur.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. April 2024). Stuttgarter Gericht wies Ansprüche Italiens auf den vitruvianischen Menschen zurück. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/w6qs


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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