Wir lesen im Perlentaucher: “Nachdem Claudia Roth Einblicke in ihr “Rahmenkonzept Erinnerungskultur” gewährt hatte, das vorsieht, dass neben dem Holocaust und der DDR-Diktatur künftig auch deutsche Kolonialverbrechen sowie Migration ihren Platz haben sollen (Unser Resümee), “hatten sich Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur in einem Brief an die Kulturstaatsministerin gegen die Aufnahme der Themen Migrationsgesellschaft und Demokratiegeschichte ausgesprochen”, berichtet Lisa Berins in der FR: “Roths Entwurf, so heißt es in dem Brief, leite ‘einen geschichtspolitischen Paradigmenwechsel ein, der zu einer fundamentalen Schwächung der Erinnerungskultur führen würde’. Er verabschiede sich von dem Konsens, nationalsozialistische Verbrechen nicht zu relativieren und SED-Unrecht nicht zu bagatellisieren. ‘Das Papier kann als geschichtsrevisionistisch im Sinne der Verharmlosung der NS-Verbrechen verstanden werden’, folgerten die Unterzeichnenden, darunter etwa die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland.” Roth will die Gedenkstätten nun zu einem Runden Tisch einladen.”
Aus meiner Sicht ein absurder Vorwurf. Darf der Staat nur an das „Themenfeld staatlich verübter Massenverbrechen“ erinnern?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. April 2024). Erinnerungsverbot, damit der Holocaust einzigartig bleibt. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/w6fl
Warum sollte der Widerstand gegen diesen Paradigmenwechsel absurd sein? Hier fehlt mir eine Begründung. Natürlich darf und muss “der Staat” ebenso wie jeder andere an mehr als an Massenverbrechen erinnern. Hier geht es aber doch darum, dass ganz unterschiedliche Aspekte unserer Geschichte praktisch auf eine Ebene gehoben werden sollen. Und das geht so einfach nicht. Wird mit einer Überladung durch zahlreiche neue Themen der Rahmen gesprengt, verliert er Sinn und Kraft.