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Bundesarchiv gegen freie Inhalte

http://twitter.com/Lambo/status/4888353246

“Rauschenbach auf meine diesbezügliche Frage: Bundesarchiv beabsichtigt derzeit nicht freie Lizensierung der Digitalisate u Metadaten. #w3c09”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Oktober 2009). Bundesarchiv gegen freie Inhalte. Archivalia. Abgerufen am 6. November 2025 von https://doi.org/10.58079/btx6


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Bundesarchiv gegen freie Inhalte“

  1. Weniger Polemik, bitte… … denn aus “beabsichtigt derzeit nicht” auf “gegen” zu schließen ist gewagt, zumal wenn das Gespräch über Dritte und Twitter vermittelt wird. Und das Bundesarchiv hat mit den Fotos für Commons ja gezeigt, das “gegen” nicht gemeint sein kann. Vielmehr wird es wohl so sein, dass eine freie Lizenzierung durch eine Bundesbehörde eine Menge Aufwand macht. Z.B. muss man bei jedem einzelnen Blatt einer Akte prüfen, ob der Inhalt durch Urheber- oder Persönlichkeitsrechte geschützt ist. Das sind dann doch eher große Projekte, für die entsprechend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.

    1. Freie Lizenzen sind von Persönlichkeitsrechten unabhängig Wie ich formuliere, lasse ich mir von Ihnen nicht vorschreiben.

      Metadaten könnten ohne weiteres unter freier Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

      Soweit nicht das Urheberrecht betroffen ist, können auch im Internet veröffentlichte Digitalisate mit Personenbezug im Prinzip unter einer freier Lizenz veröffentlicht werden. Ich bezweifle, dass Datenschutzbeauftragte das Argument gültig finden, dass eine Internetpublikation personenbezogener Daten auf Archivwebseiten in Ordnung geht, durch Dritte aber nicht.

    2. Schon wieder Polemik, denn von einer Bitte auf eine Vorschrift zu schließen ist ebenfalls gewagt.

      In Bezug auf Metadaten sollten wir präzisieren: Soweit es um technische Metadaten geht, bin ich Ihrer Meinung. Bei inhaltlich orientierten Metadaten (z.B. Findmittel) greifen aber wieder Urheber- und Persönlichkeitsrechte – Urheberrechte z.B. bei Findbuch-Einleitungen, Persönlichkeitsrechte bspw. bei Namenslisten unterhalb eines Gliederungspunkes “Parteiausschlussverfahren”.

      Eine sichere Abklärung dieser rechtlichen Problematik für hundertausende Verzeichnungen und Digitalisate ist in der Praxis nicht zu leisten. Insofern finde ich die Hemdsärmligkeit, mit der die Archive teilweise Findmittel und Digitalisate veröffentlichen, bemerkenswert.

      Auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen und dabei unter der Prämisse einer hohen Reaktionsfähigkeit eine gewisse Unsicherheit in Kauf zu nehmen ist aber sicher etwas anderes, als Dritten über eine freie Lizenz entsprechende Rechte einzuräumen und ggfs. für die Folgen (weltweit) einzustehen. Die Diskussion um die CC-Lizenzierung der Bundesarchiv-Fotos illustriert das (beispielsweise unter http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia%3AUrheberrechtsfragen%2Falt&action=historysubmit&diff=54238404&oldid=54231710).

      Insofern habe ich Verständnis dafür, dass das Bundesarchiv nicht leichtfertig freie Lizenzen erteilt, sondern im Zweifel lieber prüft (so meine Interpretation des Tweets). Aber ohne ein belastbares Statement des Bundesarchives ist das eh nur Kaffeesatzleserei.

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