Jede stilisierte Pfote auf Kleidungsstücken und Textilien kann von Jack Wolfskin, das die Markenrechte für einen Pfotenabdruck hat, abgemahnt werden. Nun ist eine Bastelcommunity ins Visier der Abmahnanwälte geraten:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2249829/305297511/DE
In meinem PiratK-UrhG spreche ich mich dafür aus, den Abmahnwahnsinn zu stoppen:
http://ebooks.contumax.de/nb
(Volltextsuche: abmahn)
Update: Wolfskin rudert zurück, sieht Fehler ein PDF der PM
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Oktober 2009). Jack Wolfskin lässt abmahnen. Archivalia. Abgerufen am 18. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/btwl