“Im Ergebnis haben sich die Parteien nun auf eine fünfjährige Testphase geeinigt, in der die Deutsche Digitale Bibliothek Abbildungen von Werken der Bildenden Kunst aus dem Repertoire der VG Bild-Kunst in ihrem Portal zeigen darf. Gleichzeitig verpflichtet sich die Deutsche Digitale Bibliothek zu einem Monitoring-Verfahren, mit dem potenzielle Framing-Fälle aufgedeckt und der VG Bild-Kunst mitgeteilt werden. Auf Aufforderung der VG Bild-Kunst muss die Deutsche Digitale Bibliothek das Framing in diesen Fällen verhindern. Das Verfahren dient dazu, zum Ende des Testzeitraums beurteilen zu können, ob die Umsetzung von wirksamen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich oder das Monitoring-Verfahren fortzuführen ist. ”
Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/134556
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Klaus Graf (27. März 2024). Deutsche Digitale Bibliothek und VG Bild-Kunst einigen sich im Framing-Streit gütlich. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/w489