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Persönlichkeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Text- und Bildbeiträge in der Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Handbuch_Pers%C3%B6nlichkeitsrechtliche_Rahmenbedingungen_f%C3%BCr_Textbeitr%C3%A4ge_in_der_Wikipedia.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Handbuch_Pers%C3%B6nlichkeitsrechtliche_Rahmenbedingungen_f%C3%BCr_die_Nutzung_von_Fotos_und_anderen_Medieninhalten.pdf

Beide “Handbücher” umfassen jeweils keine zwanzig Seiten! Indiskutabel ist im Bild-“Handbucgh” die Seite zum Recht am eigenen Bild: kein Nachweis, kein Hinweis auf die Panoramafreiheit oder den Wikipedia-Artikel. Wieso bezahlt der Verein immer wieder Anwaltskanzleien für Schlechtachten?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. März 2024). Persönlichkeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Text- und Bildbeiträge in der Wikipedia. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/w3vm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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