Beide “Handbücher” umfassen jeweils keine zwanzig Seiten! Indiskutabel ist im Bild-“Handbucgh” die Seite zum Recht am eigenen Bild: kein Nachweis, kein Hinweis auf die Panoramafreiheit oder den Wikipedia-Artikel. Wieso bezahlt der Verein immer wieder Anwaltskanzleien für Schlechtachten?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. März 2024). Persönlichkeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Text- und Bildbeiträge in der Wikipedia. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/w3vm