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Skandalöses Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig

https://netzpolitik.org/2024/urteil-des-bundesverwaltungsgerichts-fragdenstaat-ab-jetzt-nur-noch-analog/

https://fragdenstaat.de/blog/2024/03/21/bundesverwaltungsgericht-legt-die-axt-ans-informationsfreiheitsgesetz/


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. März 2024). Skandalöses Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/w2oq


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Skandalöses Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig“

  1. Demokratie funktioniert von unten nach oben und nicht von oben nach unten. Was wir erleben, ist das Gegenteil.

    Der Trend geht hin zu einem allgemein gestörten Verhältnis zur Gewaltenteilung. Die Regierung gilt nicht mehr als potenzieller Gefährder der Gewaltenteilung, sondern als ihr Behüter. Gerichte unterstützen das noch. Die Gesinnung der Regierung ersetzt die Pflicht, transparent zu handeln und damit für alle überwachbar zu bleiben. Was bei einem Gesinnungsstaat rauskommt, sieht man. Leute die im sozialen Leben plötzlich anfangen, Richter zu spielen, ohne einen blassen Dunst von Jura zu haben. Das fängt relativ harmlos an, kann aber gefährlich enden. Das beginnt im Cafe, setzt sich in Schulen und Institutionen fort und endet bei der Parkbank. Frei nach dem Motto: “Recht ist, was mir gerecht erscheint. Die Regierung macht es ja auch.” Na bravo!

    Als ob Unrecht auf bestimmte politische Gruppierungen eingrenzbar wäre.

    Montesquieu würde sich im Grab umdrehen!

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