https://wisspub.net/2024/03/16/einblick-ins-geschaft-des-ghostwriting/
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Klaus Graf (19. März 2024). Einblick ins Geschäft des akademischen Ghostwriting. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/w1p8
Wie sich BWLer über Ghostwriting auslassen
Es handelt sich um ein langatmiges, üüber weite Strecken redundantes und deswegen sehr ermüdendes Gespräch von zwei eitlen Selbstdarstellern, in dem es vor allem um die von finanziellen Erwerbsinteressen bestimmte und deswegen höchst fragwürdige Schutzbehauptung geht, die Inanspruchnahme von Ghostwriting im Rahmen akademischer Verwendungszusammenhänge zur Vorlage vorgetäuschter eigenständiger schriftlicher Prüfungsleistungen sei quasi legal und deswegen im Fach Betriebwirtschaftslehre eine häufig geübte Praxis.
Als Beispiel dienen ihnen die Zustände und Praktiken im Studienfach Betriebswirtschaftslehre (BWL). Die Nutzung des geschäftsmäßig betriebenen Ghostwriting durch Studierende wie auch von Hochschullehrern bis hin zu den Professoren sei dort weit verbreitet.
Als Außenstehender gewinnt man dabei den in diesem Gespräch vermittelten Eindruck, in diesem akademischen Fach tummelten sich besonders viele Personen, denen es an der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten mangelt. Von den inzwischen schon fast seit einem Jahrzehnt in hochschuleigenen Satzungen kodifizierten und strafbewehrten Bestimmungen bei Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis und die daran hochschulintern eigentlich geknüpften Sanktionen haben diese beiden Herren offenbar noch nie etwas gehört. Vermutlich gehören beide selbst zur Fraktion der von ihnen so genannten und vorgeführten BWLer.