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Weiter Kritik am Gesetzentwurf für Zeitverträge an Hochschulen

“Hanna ist bald weg” überschreibt die SZ ihren heutigen Paywall-Artikel über die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG):

“Die Bundesregierung muss die „Postdoc“-Phase an deutschen Unis reformieren. Doch ihre Pläne werden Nachwuchswissenschaftler ins Ausland drängen – oder aus der Wissenschaft hinaus. […]

Von Dauerstellen war aber wenig die Rede, als 2023 der Entwurf zur Reform des WissZeitVG vorgestellt wurde. Umso mehr von der neuen Höchstbefristung, die nun für die Postdoc-Phase vorgesehen ist. Sie folgt einer 4+2-Formel, der zufolge nach der Promotion die Verträge befristet Beschäftigter bereits nach vier Jahren nur verlängert werden können, wenn der Vertrag eine verbindliche Anschlusszusage enthält. Es ist offenkundig, dass diese Regelung überall dort, wo die Knappheit unbefristeter Stellen nur durch heftige Verteilungskämpfe in den Wissenschaftsinstitutionen selber behoben werden könnte, faktisch zur Verknappung der bisherigen sechs auf vier Jahre bei befristeten Verträgen in der Postdoc-Phase führen wird. Kleinere Einschränkungen wie die Anrechnung von Kinderbetreuung oder die Möglichkeit, in der Promotionsphase eingesparte Zeit in die Postdoc-Phase einzubringen, ändern am Grundprinzip nichts.

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung auf den Entwurf einschließlich der 4+2-Formel geeinigt hat. Das ist eine schlechte Nachricht für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den Wissenschaftsstandort. Sie steht nicht nur zeitlich in Nachbarschaft zu der Ende Februar veröffentlichten Studie „Barometer für die Wissenschaft 2023“, bei der auch Erwägungen abgefragt wurden, das Wissenschaftssystem zu verlassen. Dem Barometer zufolge ziehen 71 Prozent der befristet arbeitenden Postdocs einen Ausstieg in Betracht und nennen als Gründe nicht nur die hohe Arbeitsbelastung, sondern auch „unzureichende berufliche Perspektiven im Zusammenhang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz“. Und neben Ausstiegsgedanken, so hört man bei den Protesten gegen die 4+2-Regel, kursieren unter vielen Jungwissenschaftlern Abwanderungsgedanken ins Ausland. In den sozialen Medien kursieren Postdoc-Migrationserzählungen, die gut enden. Nicht die Sucht nach Titeln treibt sie voran. Die Titeldämmerung, die schon Dr. Heinrich Faust bezeugte, ist weit vorangeschritten. Zu den aktuellen Plänen der Bundesregierung gehört die Streichung des Doktortitels vor dem Nachnamen in Personalausweisen und Reisepässen. Er soll auf die Rückseite in ein neu geschaffenes Datenfeld verbannt werden. Es spricht für die Postdoktoranden, dass sie sich nicht über diese Streichung, sondern über die 4+2-Formel aufregen.”

Siehe auch

https://www.deutschlandfunk.de/gew-fordert-aenderungen-100.html

https://taz.de/Arbeitsbedingungen-an-Unis/!5994836/

Weitere Materialien:

https://ichbinhanna.wordpress.com/

https://www.laborjournal.de/editorials/2943.php


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. März 2024). Weiter Kritik am Gesetzentwurf für Zeitverträge an Hochschulen. Archivalia. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/w0jj


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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