Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Erstes Urteil zu ChatGPT an Hochschulen

Jochen Zenthöfer berichtet in der FAZ:

“Die TU München hat eine Bewerbung für einen Masterstudiengang zurückgewiesen, weil im Rahmen des Eignungsverfahrens ein Essay „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ zu 45 Prozent durch Künstliche Intelligenz (KI, beispielsweise ChatGPT) generiert worden war. Bewerber müssen eine Selbsterklärung abgeben, dass sie ihren Text komplett selbst verfasst haben. Der Einsatz von KI verstößt nach Ansicht der Universität gegen die wissenschaftliche Sorgfalt. Den Professoren fiel auf, dass der Essay „zu gut“ war; er „weiche durch seine Perfektion, seinen Satzbau und die Textgestaltung von dem ab, was nach der Lebenserfahrung von einem Bachelorabsolventen zu erwarten sei“. Man ging daher davon aus, dass Teile des Textes durch KI entstanden sind. […]

Schließlich stellte die TU München ihre Aufgabe selbst bei ChatGPT ein. Zwar erstellt die KI bei jeder Abfrage leicht unterschiedliche Antworten. Doch der von ChatGPT erstellte und vorgelegte Text sei in Struktur, Untergliederung und „Conclusion“ auffallend ähnlich zum Text des Bewerbers gewesen.

All diese Indizien reichten auch dem Verwaltungsgericht München (M 3 E 23.4371) aus. […] Das Verwaltungsgericht hielt sich an die Prüfer. Dies seien „nicht nur vertraut mit einer Vielzahl von gerade durch Bachelorabsolventen verfassten Texten, sondern aufgrund ihrer Tätigkeit als Prüfer gerade auch dazu berufen, diese nach Struktur, Inhalt und Form zu analysieren und zu bewerten“. […] Der Bewerber hätte, so das Gericht, erklären müssen, wie er einen solch hervorragenden Text hatte verfassen können. Diese Erklärung blieb er indes schuldig. Nun bleibt ihm der Masterstudiengang versperrt.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. März 2024). Erstes Urteil zu ChatGPT an Hochschulen. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/vyfm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Erstes Urteil zu ChatGPT an Hochschulen“

  1. Das ist doch wirklich einfach: bei solchen Zweifeln unter Klausurbedingungen ohne Computer handschriftlich einen Text zu beliebigem Thema verfassen lassen, dann sieht man es sofort.

  2. Es soll bildungsprivilegierte Studenten geben, die im Unterschied zu ihren Professoren auf Stilistik achten und sogar bis drei zählen können. Muss ja nicht alles den Vorgaben entsprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.