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Ausverkauf der Wolfegger Sammlungen geht weiter

Erneut will das Adelshaus Waldburg-Wolfegg Kunstschätze verkaufen. Der Fürst hat sich vor einiger Zeit auf Gespräche mit dem Land eingelassen, in denen es um den Verkauf weiterer Teile des Kunstbesitzes seines Hauses geht. Darunter auch um die aus dem Jahr 1468 stammende Handschrift “Ptolomaeus Cosmographia”, ein frühes kartographisches Handbuch. Weil die Württembergische Landesbibliothek ein ähnliches Werk besitzt, will das Land aber auf den Erwerb dieses Objekts verzichten.

Da es auf der Liste des national wertvollen Kulturguts steht, darf das Buch auch nicht ohne weiteres außer Landes. Dass er das trotzdem schaffen kann, hat Waldburg-Wolfegg schon einmal bewiesen: 2001 verkaufte er die Weltkarte des Freiburger Kartographen Martin Waldmüllers, die erstmals den Namen “Amerika” für den neu entdeckten Kontinent verwendet, an die US-Kongressbibliothek.

Diesmal aber, so sagt der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, werde alles auf eine einvernehmliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung hinauslaufen. Zu klären ist – neben der der “Cosmographia” – die Zukunft von vier weiteren Kunstwerken aus Waldburg-Wolfegg’schem Besitz. So sollen zwei spätgotische Altartafeln, die Hans Multscher und dessen Werkstatt zugeschrieben werden, im Ulmer Museum bleiben; die beiden Gemälde, die die Kreuzprobe der heiligen Helena und die Kreuztragung des Kaisers Heraklios zeigen, sind mit 350 000 Euro veranschlagt, für die das Land angeblich einen Sponsor gefunden hat.

Das Zehnfache will das Adelshaus für den sogenannten kleinen Klebeband haben, in dem rund 100 Zeichnungen aus dem 15. Jahrhundert mit Porträts sowie höfischen und religiösen Motiven zusammengefasst sind. Für das Land ist das, wie verlautet, zu viel Geld. So muss ein anderer Käufer gesucht werden. Auch das letzte Kunstobjekt ist im Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgeführt, das im frühen 16. Jahrhundert verfasste Gebetbuch des “Bauernjörg”.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ausverkauf-im-fuerstenhaus–22239079.html

Zum Hausbuch-Verkauf und den Wolfegger Sammlungen haben wir hier zahlreiche Einträge:

?s=wolfegg
Zusammenschau:
http://archiv.twoday.net/stories/4775647

Ein neues Expertengremium soll das Land Baden-Württemberg künftig über den Umgang von Kulturgütern beraten. Die Kommission solle die «Kardinalfrage» lösen helfen, ob das Land in dem jeweiligen Fall sein Vorkaufsrecht im Anspruch nimmt, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) nach einem entsprechenden Beschluss des Kabinetts am Dienstag in Stuttgart. «Das Land hat nicht die finanziellen Spielräume, alle Kulturgüter, die ihm angeboten werden, zu erwerben.
http://www.pr-inside.com/de/baden-w-uuml-rttemberg-richtet-kommission-zu-r1574649.htm

Pressemitteilung:
http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/no_cache/service/presse/pressemitteilungen/pressedetailseite/article/1988/135

Wurde die Ptolemäus-Handschrift zwischenzeitlich aus Wolfegg entfernt?

Nach einer Inspektion steht jetzt fest: Die Handschrift “Ptolemaeus Cosmographia” ist auf Schloss Wolfegg. Ob noch oder wieder, bleibt offen. Doch solche Zweifelsfälle soll es in Zukunft nicht mehr geben. Denn um den Verkauf von wertvollen Kulturgütern in Privatbesitz besser zu kontrollieren und zu managen, ruft die Landesregierung ein neues Expertengremium ins Leben.

Am Dienstag durften ein Beamter des Wissenschaftsressorts und ein Sachverständiger Kulturgüter inspizieren, die dem oberschwäbischen Adelshaus Waldburg-Wolfegg gehören, aber nur mit Einverständnis des Landes verkauft werden dürfen. Dabei hätten sie die wertvolle Handschrift “Ptolemaeus Cosmographia” aus dem Jahr 1468 “wohlbehalten angetroffen”, berichtete Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Die Experten hätten das Kulturgut auch wiedererkennen können, da sie es im Dezember schon einmal inspiziert hätten.

Die Botschaft, dass alles mit rechten Dingen zugehe, war mit Bedacht gesetzt. Der im Ministerium schriftlich hinterlegte Verdacht, das Adelshaus habe diese Handschrift am Land vorbei verkauft, sollte auf diese Weise aus der Welt geschafft werden. Schließlich verhandeln beide Seiten derzeit über verschiedene Kulturgüter in Waldburg-Wolfegg’schem Besitz – auch wenn sich beide Seiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einig sind. Trotz der gestrigen Klarstellung bleibt offen, ob die “Cosmographia” tatsächlich die ganze Zeit über auf Schloss Wolfegg gewesen ist. Nach Informationen der Badischen Zeitung hat das Fürstenhaus der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei deren letzten Visite im Sommer die Handschrift nicht vorgelegt – wie schon bei einem früheren Besuch. Das hatte den Verdacht aufkommen lassen, das Buch sei schon veräußert, zumal das Adelshaus für den Verkauf der Weltkarte des Freiburger Kartographen Waldseemüller (und nicht, wie gestern fälschlich angegeben, Waldmüller) 2001 und des mittelalterlichen Wolfegger Hausbuchs 2008 erst nachträglich die Erlaubnis eingeholt hatte.

In der Kabinettsvorlage hieß es vieldeutig, für die “Cosmographia” solle es einen Käufer geben. Frankenberg sagte, das Land werde sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen; ein Verkauf der Handschrift an einen Privatmann werde wohl unter Auflagen genehmigt.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/als-kunstkaeufer-will-sich-das-land-zurueckhalten–22287161.html

Meines Wissens gibt es kein Faksimile der Wolfegger Handschrift! Sie wird in Pressemeldungen mit dem Ulmer Frühdruck, dessen Vorlage sie war, verwechselt.

Der Fürst behauptet, die Ptolemäus-Handschrift sei kein Bestandteil der durch Fideikommisrecht (siehe http://tinyurl.com/y9d6o4r ) geschützten Bibliothek – eine hahnebüchene Argumentation!

Kreuztragung des Heraklius (Weiteres)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. November 2009). Ausverkauf der Wolfegger Sammlungen geht weiter. Archivalia. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/btpm


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Ausverkauf der Wolfegger Sammlungen geht weiter“

  1. Ergänzend “Gestern durften ein Beamter des Wissenschaftsressorts und ein weiterer Sachverständiger Kulturgüter, die dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg gehören, aber nur mit Einverständnis des Landes verkauft werden dürfen, inspizieren. Dabei hätten sie die wertvolle Handschrift “Ptolemaeus Cosmographia ” aus dem Jahr 1468 “wohlbehalten angetroffen “, berichtete Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) hinterher. Die Experten hätten das Kulturgut auch “wiedererkennen ” können, da sie es im Dezember 2008 schon einmal inspiziert hätten. Die Botschaft, dass alles mit rechten Dingen zugehe, war mit Bedacht gesetzt. Der in der Landesverwaltung selbst geäußerte und im Ministerium schriftlich hinterlegte Verdacht, dass das Adelshaus die Cosmographia am Land vorbei verkauft haben könnte, sollte aus der Welt geschafft werden. Schließlich verhandeln beide Seiten derzeit über verschiedene Kulturgüter – und das unter offenkundig strittigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Doch trotz der Klarstellung bleibt offen, ob die Cosmographia die ganze Zeit über auf Schloss Wolfegg gewesen ist. Denn nach Informationen der SÜDWEST PRESSE hat das Fürstenhaus der bislang formal zuständigen Denkmalschutzbehörde bei deren letzten Visite im Sommer die Handschrift, wie schon bei einem vorherigen Besuch, nicht vorgelegt. Das hatte den Verdacht des unerlaubten Verkaufs gespeist, zumal sich das Adelshaus für den Verkauf der Waldseemüller-Karte 2001 und des Mittelalterlichen Hausbuchs 2008 erst nachträglich die Erlaubnis eingeholt hatte. Eben so offen ist, wieweit das Geschäft mit einem Privatmann bereits gediehen ist. In der gestern beschlossenen Kabinettsvorlage heißt es vieldeutig, für die Cosmographia “soll es einen Käufer geben “. Frankenberg sagte, dass das Land sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen werde und einen Privatkauf der Handschrift wohl unter Auflagen genehmigen würde. Dieser Umstand dürfte auch erklären, warum das Ministerium um Konsens mit dem Fürstenhaus bemüht ist und dessen Weigerung, mit der Denkmalschutzbehörde zu kooperieren, tief hängt. Es reiche, wenn das Adelshaus dem Ministerium Zugang zu national wertvollen Kulturgütern gewähre, “
    11.11.2009
    http://content.neckar-chronik.de/tool/druckversion.tool.php?artikel_id=35724087

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