https://archivamt.hypotheses.org/23292
Aus Anlass der Bielefelder Meldung informiert das LWL-Archivamt:
“Derzeit kann die akute Gesundheitsgefährdung nicht konkretisiert werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Pigmentzusammensetzung und -konzentration, dem jeweiligen Zustand des Objekts (abpudernde oder gut eingebundene Pigmente), der Handhabung und der Expositionsdauer abhängig ist.
Sollte bei entsprechend gefärbtem Schriftgut der Verdacht auf arsenhaltige Pigmente vorliegen, ist es daher empfehlenswert, in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Atemschutzmaske, Schutzbrille und Kittel o.ä. zu achten. Im Zweifelsfall ist es angeraten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den betriebsärztlichen Dienst hinzuzuziehen.
Da Archive in weitaus geringem Umfang als Bibliotheken von der geschilderten Problematik betroffen sind, ist im Regelfall keine flächendeckende Untersuchung der Bestände erforderlich. Verdachtsfälle und unmittelbar angrenzend gelagerte Objekte sollten unter der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung mittels eines Sicherheitssaugers abgesaugt, gekennzeichnet und anschließend in Seidenpapier, Jurismappen und Archivschachteln verpackt werden. Ob das betreffende Objekt für eine weitere Benutzung gesperrt werden sollte, ist von den o.g. Faktoren abhängig.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Februar 2024). Arsenbelastung im Archiv? Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/vxks
Die Wahrscheinlichkeit, dass auf diese Weise Stellen frei werden, dürfte recht gering sein.