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Kein Leistungsschutzrecht für die Verleger

http://www.perlentaucher.de/blog/64_schutzlos_ausgeliefert_im_internet%3f

Das Kräftegleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern droht sich durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger zu verschieben. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Bayerischen Journalistenverbands verfasstes Gutachten, das am 3. Dezember 2009 in der Zeitschrift Kommunikation und Recht erscheinen und ab dem 14. Dezember auch online zur Verfügung stehen wird.

Zum Vorschlag:

Der § 38 des Urheberrechtsgesetzes sollte nach Ansicht der Autoren zu zwingendem Recht werden. Das würde bedeuten, dass der heutzutage gängigen Buyout-Praxis, die dazu führt, dass Autoren alle Rechte an ihren Texten an den Verlag verlieren, ein Riegel vorgeschoben würde.

Siehe dazu auch meinen Kommentar “Urheberrechtsfibel” http://www.contumax.de zu § 38 UrhG. Wäre § 38 UrhG zwingendes Recht, könnte man sich Sonderregelungen für öffentlich geförderte Publikationen, wie sie in der Diskussion sind, sparen.

Update:
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=439&cHash=bcbdee822d

http://futurezone.orf.at/stories/1632090

http://carta.info/18439/leistungsschutzrecht-alter-wein-in-alten-schlaeuchen


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. November 2009). Kein Leistungsschutzrecht für die Verleger. Archivalia. Abgerufen am 26. April 2025 von https://doi.org/10.58079/btoo


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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