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KI und Urheberrecht

“Rechteverwerter und Kulturindustrien wollen von den AI-Firmen, die sich aus dem Fundus der Kultur bedienen, Tantiemen. Die Klage der New York Times zeigte, dass AI tatsächlich wörtliche Passagen übernimmt. Aber das ist nicht das Wesentliche, schreiben die beiden Juristen Jannis Lennartz und Viktoria Kraetzig ausgerechnet in der FAZ. Die Urheberrechtsklagen gegen AI seien “der Versuch, die Logik des Kopierens auf das neue Spiel mit Ähnlichkeiten zu übertragen”. Aber die AI lege “eine Abkehr von der Selbstverständlichkeit des geistigen Eigentums” nahe, “von der Vorstellung, dass alle Kultur in eigentumsanalog gedachten Rechten einzupanzern ist. Weil viel von dem, was mit Bild- und Tongeneratoren hergestellt wird, nicht urheberrechtlich schutzfähig ist und damit von anderen beliebig weiterverwendet werden kann, vergrößert KI die digitale Allmende. Gemeinfreie zeitgenössische Kunst – das hat es seit der Goethe-Zeit nicht mehr gegeben.”” Lesen wir im Perlentaucher.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Februar 2024). KI und Urheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/vw91


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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