Fragwürdig: Telepolis dokumentiert einen Auszug aus einem Buch, das sich für Frau G. einsetzt:
Siehe hier https://archivalia.hypotheses.org/?s=guerot
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Februar 2024). Plagiatsvorwürfe: Der Fall Ulrike Guérot. Archivalia. Abgerufen am 2. November 2024 von https://doi.org/10.58079/vv42
Kampfschrift zum Show down – eine Buchbesprechung
Der letzte Stand im Tauziehen um die Terminierung des Eintritts in die Hauptverhandlung im von Frau Prof. Dr. Ulrike Guérot angestrengten Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Bonn, die wiederholt verschoben wurde, lautet, dass diese nunmehr am 28. Februar 2024 beginnen soll.
Als Kampfschrift erschien dazu rechtzeitig davor das anzuzeigende schmale Bändchen, das neben dem Vorwort der Herausgeberin drei Beiträge und einen Dokumenten-Anhang enthält:
Gabriele Gysi (Hrsg.), Der Fall Ulrike Guérot. Versuch einer öffentlichen Hinrichtung, Westend Verlag, 96 Seiten, Januar 2024.
Auf der einen Seite wird darin versucht, völlig einseitig Antworten auf die vom vorsitzenden Richter der Kammer des Arbeitsgerichts im erfolglosen Gütetermin vom 28. April 2023 aufgeworfenen Fragen im Interesse der Klägerin auch so zu geben, dass auf der anderen Seite aus dem schwerwiegenden Plagiatsfall Guérot der von der Universität Bonn gestartete Versuch eines rein politisch motivierten Berufsverbotsfalls konstruiert wird.
Im Klappentext des Verlages zum Buch heißt es dazu:
“Wissenschaftsfreiheit adé? Wer die zum Teil mit großem, ja exzessivem Eifer vorgebrachten Anwürfe an Ulrike Guérot einordnen will, sollte deren politischen Hintergrund kennen: In einer prominenten Talk-Show- Sendung sprach sich Ulrike Guérot ungeheuerlicherweise dafür aus, dass Diplomatie und Politik vor allem darauf abzielen sollten, die Möglichkeit nach Friedensverhandlungen im aktuellen Krieg in und um die Ukraine auszuloten. Am Tag nach der Ausstrahlung der Sendung wurden mit zunehmenden Verfolgungseifer Plagiatsvorwürfe laut, obwohl ihr Buch „Wer schweigt, stimmt zu“ seit dem frühen Frühjahr auf dem Markt und allgemein erhältlich war, wochenlang die Spiegelbestellerliste in oberen Rängen besuchte und in etlichen Medien besprochen wurde. Angebote von Frau Guérot an Kritiker , sich zu einem Austausch, öffentlich oder nichtöffentlich, zu treffen, wurden ausgeschlagen, die Universität Bonn versucht aktuell Ulrike Guérot vom universitären Betrieb zu entfernen. Der vorliegende Band zeichnet diese Geschehnisse nach. Klar wird: Wer stört – wird mundtot gemacht. Wehren wir diesen Anfängen.”
Wer so argumentiert, verkennt die Sach- und leider auch die Beweislage im Plagiatsfall Guérot völlig.
Verwirrspiel um Termin des Beginns der Hauptverhandlung beim Bonner Arbeitsgericht
Frau Prof. Guérot hatte Anfang/Mitte Januar 2024 von sich aus mitgeteilt, dass die für den 10. Januar 2024 terminierte Eröffnung der Hauptverhandlung auf den 28. Februar 2024 verlegt worden sei. (dpa-Meldung)
Einer Besprechung des Buches ‘Gabriele Gysi (Hrsg.), Der Fall Ulrike Guérot’, 2024
https://clausstille.blog/2024/01/10/der-fall-ulrike-guerot-von-gabriele-gysi-hg-buchbesprechung/
ist nun eine ANMERKUNG angefügt worden, in der es heißt:
“Der Gerichtstermin des Bonner Arbeitsgerichts für die Verhandlung über die Kündigung der Politikprofessorin Ulrike Guérot ist vom 10. Januar auf den 24. April 2024 verschoben worden.”
Wer vermag hier noch zu sagen, was denn nun stimmt.
Licht im Dunkel – O-Ton Guérot:
“Mein erst vor kurzem auf den 28. Februar 2024 verschobener Gerichtstermin wurde soeben erneut verschoben auf den 24. April 2024, um 12 Uhr, vor dem Arbeitsgericht in Bonn.”
Was wir schon immer über den Fall Guérot aus dienst- und fachaufsichtsrechtlicher Sicht wissen wollten
Die Landesregierung NRW hat darauf in ihrer Antwort vom 12. März 2024 auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Martin Vincentz (AfD) vom 14. Februar 2024 kurz und bündig Auskunft gegeben:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8454.pdf
“Ulrike Guérot verliert im Kündigungsstreit mit der Uni Bonn”,
so überschreibt der bekannte Wissenschaftsjournalist Hermann Horstkotte, der sich hier als Gerichtsreporter betätigt, seinen Bericht aus erster Hand über den Verlauf und das Ergebnis der Verhandlung in der Hauptsache am 24. April 24 beim Arbeitsgericht Bonn, aus dem ich hier zusammenfassend zitiere:
Noch ist dieser im Bonner General Anzeiger erschienene Artikel ohne Bezahlschranke aufrufbar:
https://ga.de/news/wissen-und-bildung/regional/bonn-ulrike-guerot-verliert-gegen-uni-im-kuendigungsstreit_aid-111203825
Wir erfahren daraus, dass das von Frau Guérot angestrengte Kündigungsschutzverfahren mit einer Niederlage endete. “Die Klage Guérots gegen ihre Kündigung durch die Uni Bonn wurde abgewiesen. Das Gericht bestätigte ihre Entlassung durch die Hochschule.”
Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichst sieht es als gegeben an, dass in ihrem Fall der Tatbestand des Anstellungsbetrugs begangen worden ist. “Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich einer schwerwiegenden Pflichtverletzung schuldig gemacht habe, als sie
“im Bewerbungsverfahren” um eine zu besetzende Hochschullehrer-Stelle an der Uni Bonn “Schriften mit Plagiaten vorgelegt” hat. “Das war laut Gericht ein Täuschungsversuch.”
Die beklagte Uni hatte vorgetragen, dass das von Frau Guérot im Berufungsverfahren gezeigte Fehlverhalten als “Anstellungsbetrug” einzustufen und zu bewerten sei. Es folgte damit der Auffassung der beklagten Universität. die “in den beanstandeten Plagiaten ein schwerwiegendes wissenschaftliches und damit dienstliches Fehlverhalten” sieht und damit die fristlose Kündigung begründet.
“Vor der Kündigung war wegen dieses schwerwiegenden Fehlverhaltens (auch nach Auffassung des Arbeitsgerichts) ausnahmsweise keine Abmahnung nötig. Ulrike Guérot kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.”