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Schriftrollen im Mittelalter

Nicht nur in Archivalia gibt es viele Beiträge zu Rotuli, sondern auch im Tumblr-Blog Archivalia_EN, wo Bildzeugnisse gesammelt werden.

2020 erschien die Habilitationsschrift von Norbert Kössinger: Schriftrollen. Untersuchungen zu deutschsprachigen und mittelniederländischen Rotuli (MTU 148), Wiesbaden 2020. Sie ist bislang leider nicht in den Handschriftencensus eingearbeitet worden, obwohl 20 ausgewählte deutschsprachige Rotuli in ausführlichen Fallstudien mit Edition, Kommentar und ausführlicher Interpretation bearbeitet wurden. Außer dem Inhaltsverzeichnis ist das Abbildungsverzeichnis mit den Signaturen der behandelten bzw. abgebildeten Werke hilfreich (PDF). Eine zusammenfassende Vorabveröffentlichung aus dem Jahr 2014 ist Open Access verfügbar: Norbert Kössinger: Gerollte Schrift. Mittelalterliche Texte auf Rotuli. In: Schriftträger – Textträger (2014), S. 151-168 (DeGruyter).

Aus meiner Sicht beantwortet Kössinger die entscheidende Frage, wieso bestimmte Texte auf Rotuli niedergeschrieben wurden, nicht wirklich schlüssig. Seine Ergebisse fasst thesenhaft die Rezension von Stefan G. Holz in: Mittelalter (2023) so zusammen:

1. Rollen sind einfacher herzustellen und leichter zu erweitern als Kodizes (‚Seriabilität und Kontinuität‘). 2. Rollen sind eine portable Aufzeichnungsform, welche für ganz bestimmte performative Gebrauchszusammenhänge konzipiert war (‚Portabilität und Performativität‘). 3. Bei Rollen ist die Wahl eines bestimmten Text-/Bildausschnitts anders als beim auf die Doppelseite beschränkten Kodex weitgehend frei. Überdies ermöglichen Rollen anders als Kodizes das fortlaufende, ununterbrochene Lesen des Inhalts (‚Visuelle Kopräsenz und Scrollen‘). 4. Rollen haftet über ihre rein funktionalen Aspekte eine symbolische und visuelle Performanz an (‚Aura und Ästhetik‘). 5. Rollen waren anders als der Kodex ein ephemeres Medium (‚Ephemerität und Müll‘).

Ich gebe hier nur einige Hinweise zu meinen Forschungsinteressen.

Zu den genealogischen Rotuli sind die Seiten 52-54 einschlägig. Zuvor hatte Birgit Studt: Gebrauchsformen mittelalterlicher Rotuli: Das Wort auf dem Weg zur Schrift – die Schrift auf dem Weg zum Bild. In: Vestigia Monasteriensia (1995), S. 325-350 auf genealogisch-dynastische Rotuli des 15. Jahrhunderts aus dem Umkreis der Wittelsbacher hingewiesen. Kössinger hat meinen Nachweis von 2011 nicht zur Kenntnis genommen: “Stammbaum aller Fürstenhäuser seit den ältesten Zeiten bis 1500” (UB Basel Cod. E II 79), eine vielleicht in Franken am Ende des 15. Jahrhunderts entstandene, 7m lange Papierrolle genealogischen Inhalts.

Ob es die S. 62f. erwähnte Reimchronik in Rollenform eines Heinrich von Rosenstein über den Speyerer Aufstand am Severinstag 1330, auf die Studt S. 348f. hingewiesen hatte, wirklich gegeben hat? Sie ist nur von Caspar Lerch von Dirmstein bezeugt (1626), der nicht wie bei Studt und Kössinger nach Burgermeister 1720, sondern nach dem Mainzer Druck von 1626 (VD17 23:254940V) zu zitieren ist. Die zehn wiedergegebenen Verse dünken mich nicht sonderlich authentisch (MDZ München).

Für die Landesgeschichte sind besonders fünf Rotuli von Bedeutung.

Nur in einem Druck von 1804 liegt Kindlingers Fragment der Freckenhorster Heberolle vor (Handschriftencensus), behandelt von Kössinger S. 193-209.

Das im Staatsarchiv Nürnberg, Herrschaft Pappenheim, Amtsbücher Nr. 64 (Handschriftencensus) überlieferte Verzeichnis der Eigenleute der Reichsmarschälle von Pappenheim (vermutlich 1. Drittel 13. Jahrhundert) wird besprochen S. 209-215 (Edition S. 210f., PDF; Abbildung 25: Commons). Zuvor hatte es Wilhelm Kraft: Das Urbar der Reichsmarschälle von Pappenheim (1929), S. 132-134 ediert.

Das elsässische “Weistum des Hofes zu Leberach” (S. 215-223, Edition S. 216-218) liegt im GNM Nürnberg als Hs. 7095 (Handschriftencensus) und ist online.

Der historiographische “Rotulus einer Hagenau-Straßburger-Fehde” von 1359/60 in der UB Heidelberg (Heidelberger Urkunden 77, online) wurde kürzlich in die Geschichtsquellen.de aufgenommen, als: “Factum et tractatus von des Bischofes, der von Liehtenberg und von Strasburg krieg wider die von Hagenowe”. Kössinger: S. 223-245, Edition S. 223-234. Den Rotulus übergeht der Handschriftencensus.

Leider nicht im Internet zugänglich sind die Rotulus-Fragmente des Blankenberger Heiltumsbuches, Prag, Nationalmusueum I E a 14 (Handschriftencensus) aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, eine ältere Textstufe des etwas jüngeren Blankenheimer Heiltumsbuch (ebenda Cod. XII E 14, Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat). Kössinger (S. 398-434) hätte ohne weiteres den Aufsatz von Monika Gussone 2015 bibliographieren können. Er ediert die für die Geschichte des Reliquienkults wichtige Quelle zunächst nach dem Papierheft S. 399-417, danach die drei erhaltenen Rotulus-Streifen S. 418-422 (Abbildungen 57-59: Commons).

Abschließend noch etwas zum Thema Fälschungen. Den “Regensburger Liebesbrief” (Cgm 189, Handschriftencensus mit Link zum Digitalisat) bespricht Kössinger S. 345-357 (Edition S. 345-347). Angeblich hat ihn Helfrich Bernhard Hundeshagen nach einer anderen Überlieferung wiedergegeben. Nach dem Konvolut, in dem diese Abschrift vorhanden gewesen sein soll, hat Kössinger vergeblich gesucht (S. 348; in Anm. 460 muss es Mayer statt Meyer heißen) – und mir damit etwas Arbeit abgenommen. Die Abschrift druckte – F. W. E. Roth, den Leser*innen dieses Blogs zur Genüge bekannt, während Kössinger keine Ahnung von meinen Studien über Roth als Fälscher ab 2015 hat. Seit langem wartet mein Nachweis, dass Roths Mitteilungen 1896 aus dem angeblichen Hundeshagen-Nachlass Fälschungen sind, auf die Publikation. Kössinger kann zeigen, dass die Version Roths auf Docens Abdruck im “Morgenblatt” 1815 (GBS) und nicht auf eine zweite Überlieferung zurückgeht.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2024). Schriftrollen im Mittelalter. Archivalia. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/vumi


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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