“Personenbezogene Daten (v.a. Adressen Telefon) in jüngeren Jahrgängen seit 1977 wurden bei der Digitalisierung entfernt.”
Was ist das für ein hochsensibles Periodikum, das als historische Quelle dergestalt verstümmelt wurde?
Das Würzburger Diözesanblatt
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/wuerzburger-dioezesanblatt
Bei einem Blick in den Jahrgang 1999 fielen mir aber keine solchen Entfernungen auf. Ebensowenig 2005.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. November 2009). “Persönlichkeitsrecht” zensiert nun schon Digitalisate von Druckpublikationen. Archivalia. Abgerufen am 25. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/btm1
Datenschutzrecht geht vor wissenschaftlichem Interesse. Schäuble 2.0 beschränkt die Persönlichkeit und den Schutz der Bürger schon in allem Anschein nach verfassungswidriger Weise. Die Wissenschaft muss dem nicht noch Vorschub leisten – ganz in staatstragender Art und Weise…
Unsinn Selten so einen Stuss gelesen. Wie wärs wenn Sie einfach mal woanders lesen gehen?
Wie wäre es wenn Sie sich zuvor über die einschlägigen Rechtsgrundlage informieren?
Wie wäre es … wenn Sie mich mit solchen Belehrungen verschonten? Ich kenne die Rechtslage. Seit 2003 gibt es Einträge unter:
?cat=22