https://irights.info/artikel/rechteklaerung-verlagsvertraege-zweitveroeffentlichungsrecht/32151
https://zenodo.org/doi/10.5281/zenodo.10489035
Hier findet sich der übliche Unsinn zu § 38 I-II: “In der Praxis ist diese Regelung allerdings nur selten sicher anwendbar und hat deshalb eine geringe Relevanz.” Das ist falsch. Im geisteswissenschaftlichen Bereich kann man davon ausgehen, dass bei kleineren Verlagen oder älteren Publikatuionen keine gültige vertragliche Vereinbarung vorliegt. Ich selbst habe gute Erfahrungen mit der Bitte an Autor*innen gemacht, einen Beitrag online verfügbar zu machen, wenn ich mich selbst um das Hochladen ins Internet Archive (nicht schlechter als ein Repositorium!) kümmere.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Februar 2024). Zweitveröffentlichungsrecht nutzen. Archivalia. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/vtad