Aus dem neuesten bayerischen Datenschutzbericht:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k6.html#6.2.3
Die besonders kleinliche Gesinnung dieses Paragraphenreiters lässt sich auch aus der Stellungnahme zu einem Einsichtsbegehren einer Bürgerin ableiten, die das Diplomzeugnis ihres vor drei Jahren verstorbenen Vaters einsehen wollte:
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb23/k13.html#13.1
Ich sehe in einem solchen Fall sehr wohl archivrechtlich ein überwiegendes Interesse der Benutzerin, das eine Schutzfristenverkürzung ermöglicht (in 7 Jahren würde sich die Sachlage nicht wesentlich anders verhalten, da dürfte aber jeder Einsicht nehmen).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Dezember 2009). Datenschutzbeauftragte zensieren weiter – heute: Gerichtsentscheidungen. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/btkw