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Luftnummer: Deutschland gegen Google

FAZ

“Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die Datenbanken von 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) miteinander vernetzt und allen Bürgern in einem Internetportal zugänglich gemacht werden. Die Digitale Bibliothek soll digitale Kopien von Büchern, Bildern, Musik und Filmen aus Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen umfassen. „Die DDB ist ein Jahrhundertprojekt in der digitalen Welt und leistet einen herausragenden Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberrechtsschutz. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist eine angemessene Antwort auf Google“, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Berlin. Allerdings soll erst 2011 mit dem Aufbau der Internet-Bibliothek begonnen werden.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Dezember 2009). Luftnummer: Deutschland gegen Google. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/btkl


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Luftnummer: Deutschland gegen Google“

  1. Jahrhundertprojekt ist wahrscheinlich wörtlich zu verstehen …

    Informationsseite Deutsche Digitale Bibliothek / REGIERUNGonline

    Schlimmes befürchten lässt der Satz:
    “Die DDB soll außerdem mit dem Projekt “libreka” verknüpft werden. Dieses Angebot wurde in Trägerschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels entwickelt und ging anlässlich der Buchmesse 2007 in Betrieb. Es ermöglicht eine Volltextsuche in von Verlagen angebotenen Werken.”

    Für Autoren, Verlage und andere (Urheber-)Rechtsinhaber bietet die DDB eine Alternative zu “google books”. Sie erhalten mit ihr die Wahlfreiheit, zu welchen Konditionen sie ihre Werke künftig über das Internet zugänglich machen wollen: zu einem aufgrund der Marktmachtverhältnisse schwierig auszuhandelnden Preis über Google oder zu einem eher auf Augenhöhe ausgehandelten Preis über die DDB (einschließlich Europeana).

    Das Konzept für die DDB sieht ausdrücklich vor, dass für die Wahrung der Urheber- und Verwertungsrechte Sorge zu tragen ist. Es wird fallbezogen ein angemessener Interessensausgleich zwischen Autoren, Verlagen, Verwertern und Nutzern gewährleistet.

    Autoren und Verlage behalten die Alternative “Internet-Veröffentlichung über die DDB (einschließlich Europeana) zu einem angemessenen Preis” jedoch nur dann uneingeschränkt (Exklusivrechte), wenn sie ihre Rechte gegenüber Google aktiv wahren. Nähere Informationen dazu bieten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (nur für Mitglieder) sowie die VG Wort.

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