http://www.kanzleikompa.de/2009/12/09/personlichkeitsrecht-verstorbener-geschichtsschreibung
Während die konventionelle Rechtsfähigkeit eines Menschen mit dem Ende primärer biologischer Funktionen aufhört, lebt das Persönlichkeitsrecht noch eine Weile weiter, um wie ein Vampir aus dem Grabe heraus den Lebenden das Leben schwer zu machen. Das scheint sogar einem 1960 verstorbenem NS-Arzt zu gelingen.
Ein Enkel, der seinen Großvater nie gesehen hat, möchte dessen Ehre gewahrt sehen und geht gegen den Filmemacher und Autor eines Buches vor, den Verstorbenen als “Fachmann der Vernichtung” etc. bezeichnet hat. Der Tote beansprucht gegenüber dem Historiker die Unschuldsvermutung, wobei er sich auf ein Gerichtsurteil stützt, in dem er als Mitläufer eingestuft worden sei. Das Problem ist, dass sich damals NS-Täter gegenseitig zu entlasten pflegten und erstaunlich viele hochbelastete Figuren ungeschoren davon kamen.
Darüber sitzt man nun in Stuttgart zu Gericht.
Umfangreiche Hintergrundinformationen:
http://www.die-anstifter.de/wp-content/uploads/2009/12/PMLempp.pdf
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (10. Dezember 2009). NS-Arzt soll reingewaschen werden. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/btic