“Der Kulturausschuss hat die Abstimmung über den Gesetzentwurf verschoben und ein Expertengespräch beschlossen.”
Quelle: Landtagsverwaltung, E-Mail 10.12.2009
Nach dieser Entscheidung entfällt wohl die zweite Lesung am 16.12.2009 im Landtag (Tagesordnung).
Die eingangs erwähnte Expertenanhörung wird am 27.01.2010 stattfinden (Link), so dass der Landtag frühestens in seinen Sitzungen am 3. oder 4. Februar 2010 über das Archivgesetz entscheiden kann.
Anm: Archivgesetz NRW:
“§ 14 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft 2. Es tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2009 außer Kraft.”
Erläuterung:
“Dies ist eine gesetzlich angeordnete Evaluierungsverpflichtung. Sie verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag rechtzeitig vor dem genannten Datum das Ergebnis der Evaluierung vorzulegen.”
Nachtrag 15.12.2009: Die Beratrung des Archivgesetzes wurde gestern von der Tagesordnung der Plenarsitzung am 16.12.2009 genommen.
Sind wir in NRW bis zur Verkündung dann outlaws d´archives?
s. a. ?s=Archivgesetz+NRW
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (11. Dezember 2009). Sachstand Archivgesetz NRW: Januar 2010 Gesetzlos Archivierende? Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bti9