Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020
einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:
http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf
Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2009). 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/btgp