14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020

einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:

http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf

Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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