Der in der Kulturausschusssitzung vom 9.12.2009 vorgeschlagnen Lösung den Ablauf des Archivgesetz durch eine Übergangsregelung im Pflichtexemplarsgesetz abzufedern (Link zum entsprechenden Änderungsantrag), hat der Landtag in seiner Sitzung vom 16.12.2009 zugestimmt (Link zum Beschlussprotokoll). Demnach gilt das alte Archivgesetz vorläufig bis zum 30.04.2010.
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wolfthomas (18. Dezember 2009). NRW-Archivgesetz fährt Omnibus bis zum 30.04.2010. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/btg8