Da ich den Kleinschen Katalog der Stuttgarter J 1-Handschriften von 1980 nicht privat besitze (wäre eine nette Geste gegenüber mir zu Weihnachten ;-), schrieb ich mir die Angaben zu einer Klein unbekannten “Hystoria bellorum atque litigiorum ducis Burgundie et colligatorum Almanie superioris” in Hs. 206 heraus. Klein gab nur den Titel, kein Incipit oder Explicit. Ohne nähere Angaben bliebe nur die Handschrift selbst zu untersuchen oder Näheres durch Anfrage in Erfahrung zu bringen. Aber die Google-Buchsuche hat einmal mehr geholfen (man sollte ihr als Votivgabe einen Zeigefinger aus Wachs stiften) , denn zwei Schnipsel führten sofort auf die Spur des Textes:
http://books.google.de/books?um=1&num=100&q=colligatorum+Almanie&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen
Nun konnte ich dazu eine Vermutung formulieren, denn angesichts der Übereinstimmung des bei Sieber-Lehmann zitierten Titels mit der Kleinschen Formulierung kann an einem Zusammenhang mit dem Werk des “Nikolaus” kein Zweifel bestehen.
Update: Möglicherweise eine handschriftliche Vorstufe des Drucks, siehe Wikisource.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Dezember 2009). Wie Google-Schnipsel helfen. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/btfm
Hystoria bellorum Lieber Herr Graf,
durch einen Hinweis von Herrn Sibeth, Kommission, wurde ich erst nachträglich auf Ihre obige Nachricht aufmerksam und möchte deshalb nun etwas verspätet dazu das Folgende bemerken:
Die Inkunabel “Nicolai de prelijs et occasu ducis Burgundie historia” (1477: Hain Nr. 11757) habe ich im Zusammenhang mit der Katalogisierung des Bestandes J 1 im Exemplar der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart (Inc. 4° 11757) am 23. Mai 1977 eingesehen (nach einem Hinweis bei R. Feller, E. Bonjour, Geschichtsschreibung der Schweiz, 1962), aber damals dann doch so wenige Übereinstimmungen mit dem Text in HStA Stuttgart J 1 Nr. 206 Bl. 106r-122r bemerkt, dass ich mich nicht entschließen konnte, in meiner Beschreibung der Handschrift darauf hinzuweisen. Allerdings sind natürlich Berührungspunkte unbestreitbar und da diese Handschrift auch andere Abschriften aus Texten von Inkunabeldrucken enthält, legt sich Ihre Vermutung natürlich nahe. Näheres kann aber nur eine eingehende Untersuchung des Textes klären, die auch Sie nach Ihrer Notiz bisher anscheinend nicht durchgeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Ihr Michael Klein, 14.01.2009